4923/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.11.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Die Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. September 2008 unter der Zahl 4971/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Visa-Informationssystem“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass das europäische Visa-Informationssystem auf der Grundlage der Entscheidung des Rates vom 8. Juni 2004 zur Einrichtung des Visa-Informationssystems (VIS) (2004/512/EG) im Zusammenwirken zwischen der Europäischen Kommission als verantwortlichem Projektmanager und den Mitgliedstaaten aufgebaut wird.

 

Der zentrale Teil des VIS, die nationalen Schnittstellen in den einzelnen Mitgliedstaaten und die Infrastruktur für die Kommunikation zwischen dem zentralen Teil und den nationalen Schnittstellen werden von der Europäischen Kommission entwickelt und auch finanziert. Die nationale Infrastruktur wird von den Mitgliedstaaten angepasst oder entwickelt.

 

Die Umsetzung des VIS in Österreich betrifft die Zuständigkeiten meines Ressorts und jene des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

 

Die notwendige Infrastruktur für die Erfassung und Weiterleitung der erforderlichen Daten nach Österreich ist vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten bereit zu stellen, mein Ressort ist verantwortlich für die nationale fremdenpolizeiliche Umsetzung und die Anbindung an den zentralen Teil der VIS.

 

Hinsichtlich der Finanzierung des nationalen Teils ist darauf hinzuweisen, dass in Bezug auf dafür notwendige Maßnahmen ein zwischen dem BMeiA und meinem Ressort abgestimmtes Mehrjahresprogramm der Kommission zur Genehmigung einer Kofinanzierung vorgelegt wurde.

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die von meinem Ressort zu tragenden Gesamtkosten für den Aufbau bzw. die Adaptierung der EDV-Systeme werden derzeit auf € 1.085.763,80 geschätzt.

 

Im Jahr 2007 sind für vorbereitende Arbeiten Kosten in der Höhe von € 82.200,-- angefallen,

für das Jahr 2008 können nach derzeitigem Stand Software- und Entwicklungskosten idH von € 343.563,80 angenommen werden.

 

Nicht enthalten sind in diesen Kosten die Aufwendungen für Endgeräte (z. B. Passlesegeräte und Scanner für die Grenzkontrollstellen auf den österr. Flughäfen und mobile Geräte für Kontrollmaßnahmen im Inland).

 

Die entsprechenden Beschaffungen und in diesem Zusammenhang notwendigen Ausschreibungen werden derzeit vorbereitet bzw. sind bereits im Laufen. Daher können noch keine definitiven Aussagen über Gesamtkosten für die Umsetzung des VIS in Österreich getroffen werden.

 

Darüber hinaus fällt die Beantwortung dieser Fragen nicht in den Bereich der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.

 


Zu den Fragen 4 und 5:

Der Zugang zum Zwecke der Eingabe, Änderung, Löschung und Abfrage von Daten ergibt sich aus Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt sowie aus den Artikeln 3 bis 5 des Beschlusses 2008/633/JI des Rates vom 23. Juni 2008 über den Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visainformationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die mit Visaverfahren befassten Behörden sowie die Fremdenpolizei-, Grenzkontroll- und Asylbehörden unter den in den genannten Rechtsakten umschriebenen Bedingungen direkten Zugang zum VIS haben werden.

 

Zu Frage 6:

Die österreichischen Vertretungsbehörden werden im Gleichklang mit dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Roll-out-Plan für das VIS ausgestattet werden. Gemäß diesem Plan wird der Beginn der Umsetzung mit Mitte 2009 angestrebt, wobei als erste Regionen Nordafrika, der Nahe Osten und die Subsahara-Region vorgesehen sind.

 

Zu Frage 7:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Bereich der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.