4924/AB XXIII. GP
Eingelangt am 10.11.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer und Kollegen haben am 12. September 2008 unter der Zahl 4968/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Inhalt des BIA-Erlasses“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Inhalt des ersten BIA-Erlasses kann der beigelegten Kopie entnommen werden.
Zu Frage 2:
31. Jänner 2001.
Zu Frage 3:
Der Erlass erging an alle Sicherheitsdirektionen, alle Bundespolizeidirektionen, alle Landesgendarmeriekommanden, an das Gendarmeriezentralkommando, die Gendarmeriezentralschule, das Bundesasylamt, alle Sektionen im BMI, sowie alle Abteilungen der Sektion V. Für die Beteilung der Behörden in den Ländern wurde die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit beauftragt.
Zu Frage 4:
Es war eine Anpassung an die gewonnenen Erfahrungswerte nötig. So wurde etwa zur bereits vorhandenen Meldeverpflichtung aller Dienststellen bei einschlägigen Verdachtsfällen ein Melderecht für alle Bediensteten des Ressorts eingeführt.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die zuständige Sektionsleitung V.
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.