4926/AB XXIII. GP
Eingelangt am 10.11.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. September 2008 unter der Zahl 4950/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Versetzung von Polizisten aus dem Burgenland nach Wien“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Die Schengenerweiterung bedingt umfangreiche organisatorische Umstrukturierungen und eine einsatztaktische operative Neuausrichtung des grenzpolizeilichen Bereiches. Von stationären systematischen Grenzkontrollen wurde bzw. wird auf selektive polizeiliche Kontrollen im Grenzraum (Ausgleichsmaßnahmen) übergegangen. Darüber hinaus wurden bzw. werden entsprechend den Verkehrströmen im gesamten österreichischen Transitstreckennetz im Schienen- und Straßenverkehr und in Ballungsräumen verstärkte kriminal-, verkehrs- und fremdenpolizeiliche Kontrollmechanismen eingerichtet. Die Umsetzung wird in drei Phasen vorgenommen, um keinen schlagartigen Systemwechsel vornehmen zu müssen bzw. im Rahmen der Neustrukturierung auch die durch die Grenzöffnung bedingten konkreten polizeilichen Entwicklungen berücksichtigen zu können.
In der ersten Phase (bereits umgesetzt) wurde österreichweit durch die Errichtung von sogenannten AGM-Dienststellen und Organisationsteilen (mit insgesamt 483 Arbeitsplätzen) eine erste Basis für die künftige Struktur geschaffen.
In dieser ersten Phase wurde jedoch der Großteil des bis 21.12.2007 in der Grenzkontrolle und Grenzüberwachung eingesetzten Personals im grenznahen Bereich belassen, um in einem mehrmonatigen Zeitraum insbesondere die kriminal- und fremdenpolizeilichen Auswirkungen der Schengenerweiterung entsprechend analysieren zu können.
Damit verbunden war somit auch die Vorsorge für die Wiederaufnahme der Grenzkontrolle anlässlich der EURO 2008.
Im Herbst 2008 wird in einer zweiten Phase eine umfassende Analyse der polizeilichen Entwicklungen durchgeführt und anhand dieser Erkenntnisse und der aktuellen polizeilichen Lage die weitere Strategie entwickelt. Darauf aufbauend wird ein zielgerichtetes Organisationskonzept erstellt. Die schrittweise Realisierung des dann auf die aktuellen Bedürfnisse abgestimmten bundesweiten AGM-Organistationskonzeptes ist ab 2009 (Phase 3) vorgesehen.
Diese stufenweise Umsetzung hat zur Folge, dass die gesamte neue organisationsbezogene Planstellensystemisierung erst nach Abschluss der Phase 3 feststeht. Die Einrichtung der neuen 483 Arbeitsplätze in der Phase 1 war ein Zwischenschritt und stellt eine Teilverlagerung, der aus der Grenzdienststellenstruktur resultierenden Gesamtzahl der Planstellen dar. Eine Zuordnung zu bestimmten Grenzdienststellen wurde nicht vorgenommen. Eine detaillierte dienststellenbezogene Planstellensystemisierung aller Dienststellen kann daher erst nach Umsetzung der gesamten neuen Organisationsstruktur (Phase 3) erstellt werden.
Strikt zu trennen von der letztendlich entwickelten Organisationsstruktur ist das damit indirekt im Zusammenhang stehende Personaleinsatzkonzept. Dieses wird – in bewährter Weise – nicht schlagartige Personaldispositionen über die Ländergrenzen in großen Stil vorsehen, sondern unter bestmöglicher Berücksichtigung der lokalen Sicherheitsinteressen, der persönlichen, familiären und sozialen Interessen der Bediensteten sowie unter Beachtung der rechtlichen Zumutbarkeit geplant werden.