4927/AB XXIII. GP
Eingelangt am 10.11.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0244-I/A/4/2008 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage
Nr. 4951/J (XXIII. GP) der Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen
wie folgt:
Fragen 1 bis 6:
Eine praktisch idente schriftliche parlamentarische Anfrage wurde bereits unter der Nr. 4718/J (XXIII. GP) an mich gerichtet und von mir beantwortet (siehe Anfragebeantwortung Nr. 4522/AB).
Wie bereits auch bei der Voranfrage darf ich darauf hinweisen, dass die Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung seit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2000 in den Wirkungsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit fallen (siehe Teil 2 lit. L Z 35 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986). Ich ersuche daher erneut um Verständnis, dass ich die vorliegenden Fragen mangels Zuständigkeit inhaltlich nicht beantworten kann.
Mit freundlichen Grüßen