4930/AB XXIII. GP

Eingelangt am 12.11.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen haben an mich am 12. September 2008 unter der Zahl 4958/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kinder als Drogenkuriere“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Derartiges ist nicht bekannt.

 

Zu Frage 2:

In Wien ist ein derartiger Sachverhalt nicht bekannt.

Als vergleichbarer Sachverhalt kann eine Amtshandlung im Jahr 2006 in Graz angeführt werden, wo im Zuge von Suchtgiftermittlungen gegen Staatsangehörige der Dominikanischen Republik, Kinder im Alter von 10 und 14 Jahren als Suchtgiftlieferanten eingesetzt wurden.

 

Zu den Fragen 3, 6 und 7:

Gerichtlich strafbare Handlungen, die Unmündige betreffen, werden der Staatsanwaltschaft mit Bericht zur Anzeige gebracht. Eine Gleichschrift der Strafanzeige wird der zuständigen Sicherheitsbehörde I. Instanz und/bzw. dem Jugendwohlfahrtsträger übermittelt.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Die polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafbaren Handlungen  und impliziert daher bei den ermittelten Tatverdächtigen auch die statistische Erfassung von Unmündigen. Die statistische Erfassung erfolgt demnach nach denselben Gesichtspunkten wie bei minderjährigen und erwachsenen Straftätern. Die Protokollierung von Seiten der Polizei erfolgt durch Eintragung im Computersystem PAD. Deliktsbezogene Daten werden auch im Sicherheitsmonitor erfasst.

 

Zu den Fragen 8 bis 17:

Anzahl der Unmündigen Tatverdächtigen einer strafbaren Handlung im Zeitraum 1.1.2008 bis 31.8.2008:

 

Bundesland

Anzahl

Burgenland

84

Kärnten

293

Niederösterreich

609

Oberösterreich

616

Salzburg

298

Steiermark

450

Tirol

730

Vorarlberg

375

Wien

1.371

Gesamt:

4.826

 

Zu Frage 18:

Laut Kriminalstatistik „Suchtmittel“ wurden im angeführten Zeitraum

an die Staatsanwaltschaften in Form von Berichten übermittelt, bei denen Unmündige wegen der Begehung von Tatbeständen nach dem Suchtmittelgesetz verdächtig waren.

 


Zu den Fragen 19 und 20:

Keiner dieser Fälle.

 

Zu Frage 21:

Die Zuschreibung zu einer „mafiosen Struktur“ (Organisierte Kriminalität) konnte in keinem Fall erfolgen.

 

Zu Frage 22:

Bei Erkennen von delikts- oder täterspezifischen Schwerpunkten oder Phänomenen wird durch die Polizei die Ermittlungstätigkeit durch schwerpunktmäßige Kontrollen, Streifen- oder Überwachungsmaßnahmen auf diese Bereiche fokussiert. Werden hier deliktsspezifische Schwerpunkte durch Unmündige erkannt, werden die jeweiligen Jugendwohlfahrtsträger eingebunden.

Im Rahmen der Sucht- und Gewaltprävention wird von speziell geschulten Präventivbeamten in Schulen, Jugendzentren, bei Elternabenden und im Rahmen diverser Projekte und Arbeitsgruppen für und mit Jugendlichen eine intensive Aufklärungsarbeit geleistet.

 

Die Präventionsbeamten und der Kriminalpolizeiliche Beratungsdienst (KBD) erfahren dabei vernetzte Unterstützung durch die Sicherheitsbehörden, Jugendwohlfahrtsträger, Fach-stellen, Schulen, Gemeinden und nichtstaatlichen Organisationen. Anbei eine demonstrative Aufzählung einiger Projekte: