4931/AB XXIII. GP
Eingelangt am 12.11.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Dr. HAIMBUCHNER und Kollegen haben am 12. September 2008 an mich eine schriftliche, parlamentarische Anfrage mit der Nr. PA 4973/J betreffend „Auflösung der SOKO Jugend“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Jahr 1993 wurde in der Bundespolizeidirektion Wien ein Referat zur Bekämpfung der Jugendkriminalität in der seinerzeitigen Organisationseinheit „Abteilung I-Staatspolizeilicher Dienst“, also in der Regelorganisation, nicht aber als besondere Aufbauorganisation/Soko, geschaffen. Die Notwendigkeit ergab sich aus der Etablierung zahlreicher Jugendbanden. Zahlreiche Auseinandersetzungen mit anderen Gruppen wurden gewaltsam geführt. Durch die Einführung dieses Referates konnten die Strukturen zwar nachhaltig beeinträchtigt werden, jedoch war der Fortbestand der Einheit aufgrund der nach wie vor gegebenen Jugendkriminalität notwendig. Durch die konsequente Arbeit konnte diese Form der Kriminalität immer mehr zurückgedrängt werden, sodass ein Fortbestehen der gegründeten Einheit nicht mehr zwingend notwendig erschien. Im Jahr 2002 wurde dieses Referat im Zuge der Kriminaldienstreform aufgelöst.
Eine SOKO Jugend - so wie in der Parlamentarischen Anfrage dargestellt – hat es aber im Bereich des BM.I nicht gegeben.
Zu den Fragen 2 bis 14:
Ich verweise auf die Beantwortung zu Frage 1.
Da es eine derartige Sonderkommission nicht gab, erfolgte keine gesonderte budgetäre Dotierung und keine gesonderte Auswertung. Die Budget- und Personalbewirtschaftung des ehemaligen Referates „Jugendbanden“ wurde, da es sich ja um eine Organisationseinheit innerhalb der Regelorganisation handelte, wie bei jeder anderen Einheit von den dafür zuständigen Stellen der Bundespolizeidirektion Wien abgewickelt. Dies gilt auch für die Fragen hinsichtlich der Anzahl der damaligen Anzeigen.
Zu den Fragen 15 und 16:
Hier wird höchster Wert auf präventive Maßnahmen gelegt. Im Bereich der Jugendkriminalitätsprävention sind in Österreich 270 speziell ausgebildete Polizeibeamte im Einsatz. Die Beamten führen in Schulen, Jugendzentren u.a.m. Jugendpräventionsarbeit durch, wobei das Hauptaugenmerk auf die Vermittlung von relevanten Rechtsinformationen – Normverdeutlichung, die Förderung des Unrechtsbewusstseins sowie die Hebung der Zivilcourage, gelegt wird.
Weiters wurde im Mai 2006 aufgrund der Kriminalitätsentwicklung in der Bundespolizei-direktion Wien, Kriminaldirektion 1, eine Kerngruppe gebildet, die sich gezielt mit der Bekämpfung der Kriminalität beschäftigt, welche durch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begangen wird.
Seit Oktober 2008 werden im Bereich der Bundespolizei Wien durch temporäre Sondersteifen- und Sonderermittlungen betreffend die Kinder- und Jugendkriminalität weitere gezielte Schwerpunkte gesetzt.
In der Kriminalstrategie, die jährlich von allen 9 Bundesländern und dem Bundeskriminalamt zu entwickeln ist (nationaler Aktionsplan), wird für das Jahr 2009 dem Bereich der Jugendprävention und der Bearbeitung der Jugendkriminalität ein besonders hoher Stellenwert eingeräumt. Dabei werden die schon für das Jahr 2008 gesetzten Schwerpunkte weiterentwickelt.