4935/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.11.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Parnigoni und GenossInnen haben am 18. September 2008 unter der Zahl 4987/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kriminalpolizeiliche Ermittlungen (inkl. Telefonüberwachung) gegenüber (Ersatz) Mitglieder des Untersuchungsausschusses und anderer Personen?“ an mich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Auf Grund der allgemeinen Fragestellung können weder der angesprochene Personenkreis, insbesondere im Hinblick auf „MitarbeiterInnen des Klubs oder ExpertInnen“, noch die bezeichneten Schriftstücke abschließend bestimmt werden. Jedoch ist festzuhalten, dass gegen Mitglieder/Ersatzmitglieder des Untersuchungsausschusses keine polizeilichen Er-mittlungen geführt wurden.

 

Zu den Fragen 2 bis 3 sowie 6 und 8:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Auf Grund der allgemeinen Fragestellung können weder der angesprochene Personenkreis, insbesondere im Hinblick auf „MitarbeiterInnen des Klubs oder ExpertInnen“, noch die bezeichneten Schriftstücke abschließend bestimmt werden. Jedoch ist festzuhalten, dass gegen Mitglieder/Ersatzmitglieder des Untersuchungsausschusses keine Telekommu-nikationsüberwachung nach der StPO beantragt wurde.

 

Zu Frage 7:

Auf Grund der allgemeinen Fragestellung können weder der angesprochene Personenkreis, insbesondere im Hinblick auf „MitarbeiterInnen des Klubs oder ExpertInnen“, noch die bezeichneten Schriftstücke abschließend bestimmt werden. Jedoch ist festzuhalten, dass gegen Mitglieder/Ersatzmitglieder des Untersuchungsausschusses keine Auskunfts-verlangen gem. § 53 Abs. 3a und 3b SPG gestellt wurden.