4939/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.11.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen
haben am 24. September 2008 unter der Zl. 5036/J-NR/2008 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Visumvergabe an chinesische Wirtschafts-
vertreter“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Gemäß Aktenlage der österreichischen Botschaft in Peking scheint die in der Anfrage
genannte Firma „Anari.Inc“ im Jahr 2008 bei keinem an der Botschaft eingereichten
Visaantrag als Einlader auf.

Es gab jedoch eine Beschwerde eines Mitarbeiters dieses Unternehmens im Zusammenhang
mit der Visaerteilung für vier chinesische Wirtschaftsvertreter, wobei die Behauptungen nicht
den überprüften Tatsachen entsprachen: Für drei der Antragsteller wurden nach Vorliegen der
vollständigen Unterlagen die Visa erteilt, während ein Antragsteller von sich aus den Antrag
zurückzog. Eine Intervention des chinesischen Außenministeriums erfolgte nicht.


Zu den Fragen 3 bis 7:

Die österreichischen Vertretungsbehörden sind bei der Visaerteilung an die Bestimmungen
des Fremdengesetzes und die darauf basierenden Rundschreiben und Weisungen des
Bundesministeriums für Inneres sowie an die einschlägigen europarechtlichen Rechtsakte,
wie das Schengener Durchführungsübereinkommen und die Gemeinsame Konsularische
Instruktion, gebunden.

Eine Beschränkung der Anzahl von AntragstellerInnen bzw. der Höchstzahl von
TeilnehmerInnen an einer Delegation existiert in diesen Bestimmungen nicht und wird daher
auch von keiner Vertretungsbehörde praktiziert. Die Entscheidung, ob ein Visum erteilt wird
oder nicht, wird ausschließlich auf Grundlage der vorgelegten Dokumente und des Gesprächs
mit den Antragstellern getroffen.

Zu den Fragen 8 bis 10:

Die Vorgangsweise der Österreichischen Botschaft Peking bei den gegenständlichen
Visaanträgen gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass das Ansehen Österreichs oder die
wirtschaftlichen Beziehungen mit China beeinträchtigt wurden.

Eine sichere Visavergabe setzt die korrekte Überprüfung und Bearbeitung von Visaanträgen
voraus. Nur so kann Missbrauch verhindert und können mögliche Fälschungen erkannt
werden. Gleichzeitig sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Botschaft in Peking
dahingehend sensibilisiert, Visa für Geschäftsreisende so serviceorientiert als möglich - bei
gleichzeitiger strikter Gewährleistung der Prüfsicherheit - zu bearbeiten.