4939/AB XXIII. GP
Eingelangt am 20.11.2008
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen
haben
am 24. September 2008 unter der Zl. 5036/J-NR/2008 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Visumvergabe an chinesische
Wirtschafts-
vertreter“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Gemäß
Aktenlage der österreichischen Botschaft in Peking scheint die in der
Anfrage
genannte Firma
„Anari.Inc“ im Jahr 2008 bei keinem an der Botschaft eingereichten
Visaantrag als Einlader auf.
Es gab jedoch eine Beschwerde
eines Mitarbeiters dieses Unternehmens im Zusammenhang
mit der Visaerteilung für vier
chinesische Wirtschaftsvertreter, wobei die Behauptungen nicht
den überprüften Tatsachen entsprachen: Für drei der
Antragsteller wurden nach Vorliegen der
vollständigen Unterlagen die Visa erteilt, während ein
Antragsteller von sich aus den Antrag
zurückzog. Eine Intervention des chinesischen Außenministeriums
erfolgte nicht.
Zu den Fragen 3 bis 7:
Die
österreichischen Vertretungsbehörden sind bei der Visaerteilung an
die Bestimmungen
des Fremdengesetzes
und die darauf basierenden Rundschreiben und Weisungen des
Bundesministeriums für Inneres sowie
an die einschlägigen europarechtlichen Rechtsakte,
wie das Schengener Durchführungsübereinkommen und die
Gemeinsame Konsularische
Instruktion, gebunden.
Eine
Beschränkung der Anzahl von AntragstellerInnen bzw. der Höchstzahl
von
TeilnehmerInnen an einer Delegation
existiert in diesen Bestimmungen nicht und wird daher
auch von keiner Vertretungsbehörde praktiziert. Die Entscheidung, ob ein
Visum erteilt wird
oder nicht, wird ausschließlich auf Grundlage der vorgelegten Dokumente
und des Gesprächs
mit den Antragstellern getroffen.
Zu den Fragen 8 bis 10:
Die Vorgangsweise der Österreichischen Botschaft Peking bei den
gegenständlichen
Visaanträgen gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass das Ansehen
Österreichs oder die
wirtschaftlichen
Beziehungen mit China beeinträchtigt wurden.
Eine sichere
Visavergabe setzt die korrekte Überprüfung und Bearbeitung von
Visaanträgen
voraus. Nur so kann
Missbrauch verhindert und können mögliche Fälschungen erkannt
werden. Gleichzeitig sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Botschaft in
Peking
dahingehend sensibilisiert, Visa für
Geschäftsreisende so serviceorientiert als möglich - bei
gleichzeitiger strikter Gewährleistung der Prüfsicherheit - zu
bearbeiten.