4940/AB XXIII. GP
Eingelangt am 20.11.2008
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und
Kollegen
haben am 24. September 2008 unter der Zl. 5037/J-NR/2008 an mich eine
schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Vertretung von Rechten
österreichischer Staatsbürger im
EU-Ausland“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die
Erbschaftsangelegenheit von Frau Bocelli in Polen ist dem Bundesministerium
für
europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) seit dem Jahr 2001 bekannt.
Sowohl die für Vermögensangelegenheiten zuständige Fachabteilung
meines Ressorts als
auch insbesondere das Österreichisches Generalkonsulat (GK) Krakau haben
sich seither
intensiv und umfassend mit diesem Fall beschäftigt und Frau Bocelli
weitreichende
Hilfestellung geleistet.
Zu den Fragen 4 bis 9:
Unter
anderem haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des GK Krakau Frau Bocelli
in
folgender Hinsicht unterstützt:
- Kontaktaufnahme mit dem mit der Todfallsaufnahme
beauftragten Notar in Österreich
zwecks Erhebung des Verfahrensstandes sowohl nach österreichischem
als auch (in
Folge) nach polnischem Recht.
- Bekanntgabe zweier geeigneter polnischer Rechtsanwälte
-
Verständigung von Frau Bocelli vom Gerichtstermin des in Polen
eingeleiteten
Erbschaftsverfahrens
und Beobachtung des Ergebnisses dieses Verfahrens.
-
Vermittlung eines Juristen und eines Dolmetschers für eine weitere
Gerichtsverhandlung
und Verfolgung der Urteilsfällung.
- Hilfe bei der Beschaffung des Gerichtsurteils.
- Hilfe bei der Beschaffung eines neuen Grundbuchauszuges.
- Nennung von Immobilienmaklern im Gerichtssprengel.
- Kostenfreie Übersetzung sämtlicher persönlicher Urkunden sowie Anträge an das Gericht,
Ladungen usw.
-
Namhaftmachung weiterer RechtsanwältInnen durch die Österreichische
Botschaft in
Warschau.
- Laufende Klärungen des jeweils letzten Verfahrensstandes.
-
Telefonate mit der Generaldirektion für Landesstraßen,
Übersetzungen von Schreiben und
Gesetzestexten.
- Ausforschung anderer Mitbesitzer und Kontaktaufnahme mit diesen.
-
Erstellung ausführlicher Memoranden mit Handlungsoptionen durch
den
Vertrauensanwalt der Botschaft.
- Schriftverkehr mit dem Standesamt sowie mit der Regionalverwaltung.
- Mehrmalige Kontaktaufnahmen mit der lokalen Polizei.
- Wiederholte ausführliche telefonische Beratungen.
Gleichzeitig
sind österreichische Vertretungsbehörden jedoch nicht berechtigt,
österreichische
StaatsbürgerInnen in privatrechtlichen Verfahren gesetzlich zu vertreten.
Die österreichischen
Botschaften und Konsulate empfehlen daher eine lokale anwaltliche Vertretung,
wie dies auch
gegenüber
Frau Bocelli geschehen ist.