4944/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.11.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1661-II/3/2008

 

Wien, am         . November 2008

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner und Kollegen haben am 24. September 2008 unter der Zahl 5022/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Hausdurchsuchung in Frankenburg im Zusammenhang mit der Causa Zogaj“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Derzeit halten sich Arigona und Nurije Zogaj in Österreich auf. Sie verfügen über keinen Aufenthaltstitel; ihr Aufenthalt ist nicht rechtmäßig.

 

Zu den Fragen 6 bis 9 sowie 14 und 15:

Für die beiden Fremden besteht nach wie vor eine Ausreiseverpflichtung. Eine Abschiebung kommt dann in Betracht, wenn keine freiwillige Ausreise erfolgt und keine Abschiebehindernisse mehr vorliegen.

 

Zu den Fragen 10 bis 13:

Nein.

Es wurden jedoch von Alban, Albin und Albana Zogaj über die zuständige Vertretungsbe-hörde bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Aufenthaltstitel beantragt. Während der Antrag des Alban Zogaj aktuell in Berufung ist, haben Albin und Albana Zogaj ihre Berufungen mit 4. November 2008 zurückgezogen.

 

Zu den Fragen 16 bis 19:

Im Zusammenhang mit § 115 FPG hat das Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck am 22. März 2008 Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wels gegen unbekannte Täter erstattet. Ein konkreter Ermittlungsauftrag an die Sicherheitsbehörden ist von Seiten der Justiz bislang (Stand: 12. November 2008) nicht ergangen.

 

Zu den Fragen 20 bis 23:

Es erfolgte keine Hausdurchsuchung. Am 12. September 2008 wurde jedoch im Auftrag der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich eine fremdenpolizeiliche Überprüfung durchgeführt, bei der lediglich der Aufenthalt von Arigona und Nurije Zogaj festgestellt  werden konnte.

Nähere Ausführungen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.