4951/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. September 2008 unter der Zl. 5045/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Umgang der Polizeiführung in Köln mit gewählten Repräsentanten des österreichischen Parlamentes“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Wenn österreichische Repräsentanten, wie zum Beispiel Abgeordnete zum Nationalrat, dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) einen Auslandsaufenthalt melden, informiert das BMeiA die örtlich zuständige österreichische Vertretungsbehörde, welche ihrerseits das Protokoll des Außenministeriums des jeweiligen Staates in Kenntnis setzt. Die konkreten Vorkehrungen des Staates hängen der Erfahrung nach insbesondere von der Art des Besuchs (offiziell/privat), der Sicherheitslage vor Ort und vom Gefährdungspotential der Person ab.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Bei Hereinbesuchen informiert die Protokollabteilung des BMeiA das Bundesministerium für Inneres (BM.I) sowie die Sicherheitsdirektion des Bundeslandes, in welchem der Besuch stattfindet. Auch hier hängen die konkreten Vorkehrungen insbesondere von der Art des Besuchs und dem Gefährdungspotential des ausländischen Gastes ab. Erfordernis und Art von Sicherheits- und Schutzmaßnahmen werden vom dafür zuständigen BM.I bzw. dessen nachgeordneten Dienststellen beurteilt, die gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen.

Zu Frage 7:

Bei Interventionen ausländischer Vertretungsbehörden wird deren Anliegen den betroffenen österreichischen Behörden oder Institutionen zur weiteren Veranlassung weitergeleitet.

Zu den Fragen 8 und 9:

Das Büro von FPÖ-Klubdirektor Norbert Nemeth gab am 9. September 2008 gegenüber der Österreichischen Botschaft Berlin eine Liste von FPÖ-Mitgliedern bekannt, die eine Teilnahme am Anti-Islamisierungskongress vom 19. bis 20. September 2008 in Köln planten, und ersuchte die Botschaft um „Vorkehrungen für eventuelle Sicherheitsmaßnahmen“. Das Ersuchen der FPÖ samt Teilnehmerliste wurde seitens der Botschaft am 11. September 2008 an die für Objekt- und Personenschutz zuständige Stelle im Kölner Polizeipräsidium mit der Bitte um Unterstützung des Anliegens der FPÖ weitergegeben. Darüber hinaus führte die Österreichische Botschaft Berlin ein Gespräch mit der Kölner Polizei. Diese empfahl eine direkte Kontaktaufnahme der FPÖ mit der Kölner Polizei zwecks Abklärung konkreter Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. der Frage des Personenschutzes und der Reisedaten. Im Sinne dieser Empfehlung wurden dem Büro von FPÖ-Klubdirektor Nemeth noch am selben Tag von der Botschaft die Kontaktdaten der zuständigen Stelle im Kölner Polizeipräsidium bekannt gegeben und die direkte Kontaktaufnahme mit der Kölner Polizei angeraten. Das Büro von FPÖ-Klubdirektor Nemeth dankte der Botschaft schriftlich für diese Unterstützung. Laut Mitteilung der zuständigen Stelle im Kölner Polizeipräsidium erfolgte jedoch keine direkte Kontaktaufnahme mit der Kölner Polizei.

 

Zu Frage 10:

Der österreichische Botschafter Dr. Christian Prosl und seine Mitarbeiter haben nach der telefonischen Intervention von Abgeordnetem Harald Vilimsky an der Botschaft und beim Bürgerservice des BMeiA unverzüglich sowohl mit der Kölner Polizei als auch mit dem Protokoll des Auswärtigen Amtes in Berlin Kontakt aufgenommen, die von Abgeordneten Vilimsky telefonisch geschilderten Vorkommnisse vorgebracht und um dringende Unterstützung ersucht. Der Botschafter und seine Mitarbeiter sowie das Bürgerservice des BMeiA hielten über Mobiltelefon Kontakt zu Abgeordneten Vilimsky und informierten diesen über den jeweiligen Stand ihrer Bemühungen.

Zu den Fragen 11 bis 19:

Die Österreichische Botschaft Berlin hat nach dem Vorfall das Auswärtige Amt in Berlin ersucht, sämtliche Erkenntnisse sowie die in Aussicht gestellte Stellungnahme des Kölner Polizeipräsidenten umgehend vorzulegen. Laut Auskunft der deutschen Behörden wird eine Antwort direkt an Abgeordneten Harald Vilimsky ergehen.

Eine besondere Schutzverpflichtung eines Staates in Bezug auf ausländische Parlamentsabgeordnete besteht nach Völkerrecht nur dann, wenn diese einer Spezialmission im Sinne des Art. 1 lit a) des Übereinkommens über Spezialmissionen (BGBl Nr. 380/1985) angehören, was - ungeachtet der Notifizierung durch die Österreichische Botschaft Berlin - bei den zu der vom Verein Pro Köln organisierten Veranstaltung angereisten österreichischen Abgeordneten zum Nationalrat nicht der Fall war. Die Frage der konkreten Vorgehensweise des Einsatzleiters der Kölner Polizei ist daher nach deutschem Recht zu beurteilen.