4952/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.11.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1664-II/1/b/2008

 

Wien, am           . November 2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Christian Hursky und GenossInnen haben am 24. September 2008 unter Zahl 4999/J an mich eine parlamentarische Anfrage betreffend „erhöhter Aufwand an öffentlichem Sicherheitspersonal für Wahlkampfveranstaltungen am Viktor-Adler-Markt in Wien“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

BZÖ-Veranstaltung am 22.9.2008

  43 Einsatzbedienstete

FPÖ-Veranstaltung am 26.9.2008

170 Einsatzbedienstete

SPÖ-Veranstaltung am 27.9.2008

  48 Einsatzbedienstete

 


Zu Frage 2:

BZÖ-Veranstaltung am 22.9.2008:

SPK 10

  2 Einsatzbedienstete

ODE (Ordnungsdiensteinheit)

41 Einsatzbedienstete

 

FPÖ-Veranstaltung am 26.9.2008:

SPK 10

24 Einsatzbedienstete

ODE (Ordnungsdiensteinheit)

68 Einsatzbedienstete

Delfin 500 (Festnahme- u Aufarbeitungstrupp)

  5 Einsatzbedienstete

Landesverkehrsabteilung

  3 Einsatzbedienstete

Filmdienst

  1 Einsatzbediensteter

WEGA

10 Einsatzbedienstete

ASE/DHI (Diensthundeeinheit)

  8 Einsatzbedienstete

Einsatzeinheit

51 Einsatzbedienstete

 

SPÖ-Veranstaltung am 27.9.2008:

SPK 10

  7 Einsatzbedienstete

ODE (Ordnungsdiensteinheit)

41 Einsatzbedienstete

 

Zu Frage 3:

BZÖ-Veranstaltung

      6 Überstunden

FPÖ-Veranstaltung

  502,80 Überstunden

SPÖ-Veranstaltung

    45,75 Überstunden

 

Zu Frage 4:

Zur Kostenberechnung wurden die Gesamtpersonalkosten unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Stundensatzes von € 24,24 (entsprechend BGBl II. Nr. 165/2007 betreffend Richtwerte für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten, die Durchschnittsmiet-kosten und den kalkulatorischen Zinssatz) herangezogen.

 

Wahlveranstaltung

Gesamtstunden

Gesamtpersonalkosten

BZÖ

137

€   3.320,88

FPÖ

1392,05

€ 33.743,29

SPÖ

381,75

€   9.253,62

 


Zu Frage 5:

Für die bezeichneten Wahlveranstaltungen wurde kein Kostenersatz vorgeschrieben, da die Bestimmungen des § 5a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (Überwachungsgebühren) gemäß § 5a Abs. 2 SPG auf Vorhaben politischer Parteien keine Anwendung finden.