4968/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.11.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

           

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                       

 

GZ: BMI-LR2220/1637-II/3/2008

 

Wien, am    . November 2008

 

Die Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. September 2008 unter der Zahl 5049/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aufenthaltsverbot und Abschiebung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Anzahl der in den Jahren 2006 und 2007 verhängten Aufenthaltsverbote stellt sich wie folgt dar:

 

2006

2007

Bundesland

Gesamt

davon wegen rk. Verurteilung

Gesamt

davon wegen rk. Verurteilung

Burgenland

134

45

169

83

Kärnten

555

100

273

80

Niederösterreich

951

159

948

122

Oberösterreich

423

205

339

206

Salzburg

203

12

212

24

Steiermark

453

250

267

164

Tirol

497

92

563

78

Vorarlberg

110

26

117

54

Wien

1.968

906

1.654

952

Gesamt

5.294

1.795

4.542

1.763

 

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Zu den Fragen ist eingangs zu bemerken, dass einer aus einem durchsetzbaren Aufenthaltsverbot oder einer durchsetzbaren Ausweisung resultierenden Ausreiseverpflichtung nicht nur mittels einer Abschiebung, sondern unter anderem auch mittels überwachter oder freiwilliger Ausreise nachgekommen werden kann.

Im Jahr 2006 erfolgten 4.090 Abschiebungen, 7.844 Fremde reisten freiwillig aus.

Im Jahr 2007 wurden 2.838 Fremde abgeschoben, 4.607 Fremde reisten freiwillig aus.

Hinzuweisen ist weiters auch darauf, dass die in diesem Zusammenhang geführten Statistiken lediglich Auskunft darüber geben, wie viele Fremde in einem bestimmten Zeitraum Österreich verlassen haben. Angaben darüber, wie viele dieser Personen straffällig waren, sind nicht möglich.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.