4970/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.11.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                  Wien, am 24. Dezember 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0135-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5003/J vom 24. September 2008 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Personalwesen im Telekom Austria Konzern“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass sich die vorliegende Anfrage überwiegend auf Angelegenheiten bezieht, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Von meinem Ressort werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung wahrgenommen. Dabei habe ich nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG bzw. der Telekom Austria AG als einer zu 27,37 % im Eigentum der ÖIAG stehenden Gesellschaft zu beeinflussen.

 

Die vorliegenden Fragen betreffen überwiegend Entscheidungen von Organen der Telekom Austria AG und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem im
§ 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst. Aus diesem Grund wurde die ÖIAG unter Mitbefassung der Telekom Austria AG um Stellungnahme zur gegenständlichen Anfrage ersucht. Ich verweise zu den Fragen 1. bis 7., 9. sowie 12. bis 15. auf das beiliegende Antwortschreiben der ÖIAG.

 

Zu den übrigen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

 

Zu 8.:

Zur Gründung einer Personalagentur für Beamte der Telekom Austria AG und der Österreichischen Post AG liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine ausreichenden entscheidungsreifen Grundlagen vor.

 

Zu 10. und 11.:

Gemäß § 7 Abs. 1 des ÖIAG-Gesetzes 2000 ist die ÖIAG in Erfüllung des jeweils für eine Legislaturperiode von der Bundesregierung beschlossenen Privatisierungsauftrages mit der gänzlichen oder teilweisen Privatisierung jener Unternehmen betraut, deren Anteile ihr übertragen sind oder ihr künftig durch Bundesgesetz oder Rechtsgeschäft zur Privatisierung übertragen werden.

 

Ein Privatisierungsauftrag der Bundesregierung betreffend Telekom Austria AG liegt nicht vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Wilhelm Molterer eh.

 

Beilage

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.