4977/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.12.2008
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BM für Gesundheit, Jugend und Familie

 

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0156-I/A/3/2008

Wien, am 1. Dezember 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 5059/J (XXIII GP) betreffend AUVA und die internationale Finanzkrise - Verluste von 29 Mio. Euro der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Spindelberger und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Aus der Sicht meines Ressorts mögen die dem Verlustrisiko ausgesetzten Veranlagungen zwar im Wortlaut des § 446 ASVG Deckung finden, doch dürften sie nach den bislang vorliegenden Informationen auf Grund ihrer Konstruktion, die von einer klassischen Wertpapierveranlagung abweicht und ein erhebliches Risiko mit sich bringt, den in § 446 ASVG nur unzureichend zum Ausdruck gebrachten, aber im Hinblick auf den Normzweck anzunehmenden Intentionen des Gesetzgebers nicht zweifelsfrei entsprochen haben. Es werden daher nach Vorliegen der konkreten Prüfungsergebnisse für diese Veranlagungen nähere Überlegungen zu einer Präzisierung der Bestimmungen des § 446 ASVG anzustellen sein.

 

Weiters darf ich zu den Fragen 1 bis 9 auf die beiliegende Stellungnahme der AUVA hinweisen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.