499/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.05.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-12.500/0001-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

Wien, am  7.  Mai 2007

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 472/J-NR/2007 betreffend „Das Forschungszentrum Seibersdorf (ARC) kommt nicht zur Ruhe“, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf und KollegInnen am 7. März 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Im Allgemeinen

Die gegenständlichen Fragen beziehen sich auf Angelegenheiten, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, insbesondere auch keine Angelegenheit des Bundes als Träger von Privatrechten, sind. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nimmt ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Gesellschafter der Austrian Research Centers Ges.m.b.H. – ARC in der Generalversammlung der Gesellschaft war. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat daher nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, Angelegenheiten der zuständigen Organe der Gesellschaft, welche von diesem im Rahmen ihrer gesetzlichen Verantwortung entschieden werden, zu beeinflussen. Die gegenständlichen Fragen sind somit von dem in §§ 89 ff Geschäftsordnungsgesetz geregelten Fragerecht nicht erfasst.

 

Gemäß § 30 j, Abs.1, Ges.m.b.H.-Gesetz kann der Aufsichtsrat die Geschäftsführung überwachen.

 

Gemäß § 30 j, Abs. 2, kann der Aufsichtsrat von den Geschäftsführern jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich ihrer Beziehungen zu einem Konzernunternehmen verlangen. Auch ein einzelnes Mitglied kann einen Bericht, jedoch nur an den Aufsichtsrat als solchen, verlangen. Lehnen die Geschäftsführer die Berichterstattung ab, so kann der Bericht nur dann verlangt werden, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder zwei andere Aufsichtsratsmitglieder das Verlangen unterstützen.

 

Fragen 1 bis 6, 8, 9, 11, 12 und 15:

 

Ist es richtig, dass im Zeitraum 6.2.2007 bis 5.3.2007 insgesamt 14 neue Mitarbeiter, davon 8 in der Verwaltung öffentlich ausgeschrieben sind (Quelle: Jobpilot)?

Wenn ja, wie rechtfertigen Sie diese Maßnahme im Bezug auf die verordneten Sparpläne?

 

Ist es richtig, dass obwohl Verwaltungskosten abgebaut werden sollen, seit 1. Oktober 2006

insgesamt 3 Leitungsfunktionen im Bereich Finance und Controlling öffentlich

ausgeschrieben wurden?

Wenn ja, wozu ist dies notwendig?

 

Wurden alle Verträge mit Führungskräften in ARC gemäß dem Stellenbesetzungsgesetz

und der Schablonenverordnung der Bundesregierung abgeschlossen und vom

Aufsichtsrat genehmigt?

 

Vertreten Sie die Meinung, dass bei einem entgegen der Schablonenverordnung der Bundesregierung abgeschlossen Anstellungsvertrag für Führungskräfte der Aufsichtsratsvorsitzende abberufen werden sollte?

 

Wie viele Beraterverträge (mündliche und schriftliche) hat ARC für die Verwaltung (inklusive Wirtschaftsprüfer) seit 1. November 2006 vergeben?

Zu welchen Konditionen?

Mit welchen Inhalten und Zielen?

Mit welchen Beratungsunternehmen?

 

Wurden bei den abgeschlossenen Beraterverträgen die Bestimmungen des Vergabegesetzes eingehalten?

 

Gibt es über die üblichen Pensionskassenverträgen für Führungskräfte hinausgehend andere Sonderpensionsregelungen für Führungskräfte?

 

Was ist die Motivation ein neues Mitglied der Geschäftsleitung öffentlich zu suchen (Quelle: Jobpilot 5. März 2007)?

 

Wie viele Führungskräfte im Geschäftsbereich Finance und Controlling wurden seit 1. Oktober 2006 neu angestellt?

Waren hiebei aufsichtsratpflichtige Genehmigungen erforderlich?

 

Gibt es über die bereits bis zum Zeitpunkt dieser Anfrage angestellten Führungskräfte noch weitere Pläne in diesem Bereich Führungskräfte anzustellen?

Ist es richtig, dass sich bei öffentlichen Jobausschreibungen kaum Mitarbeiter des Forschungszentrums bewerben?

 

Antwort:

Hiezu darf ich auf § 30 j, Abs.2, Ges.m.b.H.-Gesetz verweisen.

 

 

Frage 7:

Welches Vergabeverfahren wurde jeweils gewählt (genaue Nennung der Gesetzesstelle)?

 

Antwort:

Die Direktvergabe erfolgte gemäß § 25 (10) des Bundesvergabegesetzes.

 

Frage 10:

Wie hoch ist der Bundeszuschuss für das Forschungszentrum im Jahre 2007?

Gibt es eine Bindung des BMVIT und BMFin?

Wenn ja, in welcher Höhe?

 

Antwort:

Das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2007 ist noch nicht in Kraft getreten. Die endgültige Entscheidung über den Zuschuss des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie an ARC wird erst nach Vorliegen der Bilanz und Genehmigung seitens der Generalversammlung getroffen.

 

Frage 13:

Wie entwickeln sich die zentralen Verwaltungskosten in ARC in den Jahren 2001 bis 2007 (Budget)?

 

Antwort:

Im Zeitraum von 2003 bis einschließlich 2005 sind die Verwaltungskosten pro Mitarbeiter gesunken. Für die Jahre 2006 bzw. 2007 sind zu diesem Punkt derzeit noch keine Aussagen möglich, weil sowohl der Jahresabschluss 2006 bzw. das Budget für 2007 noch nicht beschlossen wurden.

 

Frage 14:

Ist das Gerücht wahr, dass zur Zeit das teuerste Management seit Bestehen des Forschungszentrums am Werk ist?

 

Antwort:

Zu Gerüchten kann nicht Stellung genommen werden.

 

Frage 16:

Wie viele externe und interne Bewerber pro Jobausschreibung seit 1. November 2007 sind erfolgt (numerisch aufgelistet pro ausgeschriebenem Job)?

Wie viele interne Bewerber haben sich im Vergleich zu externen Bewerbern erfolgreich durchgesetzt?

 

Antwort:

Diese Frage kann vor dem 1. November 2007 nicht beantwortet werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Werner Faymann