505/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.05.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

 

Frau                                                                                                                      Geschäftszahl:       BMUKK 10.000-/25-III/4/2007

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                              

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                         Wien, 4. Mai 2007

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 488/J-NR/2007 betreffend Scheintätigkeit der Regierungsmitglieder der Retrokoalition, die die Abg. Ing. Peter Westenthaler und Kollegen am 7. März 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Dazu verweise ich auf die Beantwortung zu der Frage 1 in der Anfrage Nr. 478/J-NR/2007 durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Zu Frage 2:

An allen Sitzungen des Ministerrates im Zeitraum von der Angelobung der Bundesregierung bis zum 7. März 2007.

 

Zu Fragen 3 bis 5:

Bis zum 7. März 2007 haben zwei Ministerratsvorträge auf den entsprechenden Tagesordnungen Eingang gefunden, wobei legistische Vorhaben im Sinne der Beschlussfassung einer Regierungsvorlage über einen Gesetzesentwurf nicht betroffen gewesen sind.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Unter Bedachtnahme auf die Agenden des erst seit 1. März 2007 bestehenden Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur sind im Vergleichszeitraum der letzten und vorletzten Gesetzgebungsperiode in den Bereichen Unterricht und Kultur bzw. Kunst jeweils kein legistisches Vorhaben dem Ministerrat zur Beschlussfassung vorgelegt worden.

 

Zu Fragen 8 und 9:

Einleitend verweise ich auf die Beantwortung zu den Fragen 3 bis 5. Im Konkreten handelte es sich um folgende Ministerratsvorträge:

-     Gemeinsamer Bericht der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen und der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betr. Fall der Familie in Gramastetten/OÖ;

-     Bericht der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betr. Rat Bildung, Jugend und Kultur am 16. Februar 2007 in Brüssel.

 

Zu Fragen 10 bis 12 sowie 15 und 16:

Im Zeitraum bis zum 7. März 2007 sind unter Bedachtnahme auf die Agenden des seit 1. März 2007 bestehenden Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur sieben Entwürfe zu Gesetzen bzw. Verordnungen zur allgemeinen Begutachtung versendet worden. Im Konkreten handelte es sich um folgende Entwürfe:

-     Änderung des Schülerbeihilfengesetzes 1983;

-     Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes 2002;

-     Änderung des Bundestheaterorganisationsgesetzes;

-     Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden;

-     Änderung der Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen;

-     Änderung der Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen für Berufstätige;

-     Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen.

 

Grundsätzlich erfolgt eine Einbindung der Vertreter der parlamentarischen Opposition in der Weise, dass in Entsprechung der einschlägigen Entschließung des Nationalrates aus 1961 die ausgesendeten Gesetzesentwürfe dem Präsidium des Nationalrates zur internen Verteilung übermittelt werden. Daneben finden in vielen Fällen – wie auch in der Vergangenheit – auf politischer Ebene Gespräche mit den Vertretern der parlamentarischen Opposition statt.

 

Zu Fragen 13 und 14:

Im Vergleichszeitraum der letzten und vorletzten Gesetzgebungsperiode sind in den Bereichen Unterricht und Kultur bzw. Kunst fünf bzw. drei Entwürfe zu Gesetzen bzw. Verordnungen zur allgemeinen Begutachtung versendet worden, wobei bei den vorstehenden Zahlenangaben zu berücksichtigen ist, dass ein Begutachtungsentwurf in der XXII. GP die Änderung bzw. Aufhebung von 20 Verordnungen beinhaltet hat. Im Konkreten handelte es sich um folgende Entwürfe:

-     in der XXII. GP:

-     Änderung des Schülerbeihilfengesetzes 1983;

-     Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984;

-     Verordnung über Leistungsstipendien an Akademien für das Sommersemester 2003;

-     Änderung bzw. Aufhebung von 20 Lehrplänen im schulischen Bildungsbereich (Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschulen und der Sonderschulen erlassen werden, die Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht, mit welcher Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volks- und Hauptschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten erlassen werden, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Hauptschulen, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Polytechnischen Schule, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht über die Lehrpläne für die Fachschule für wirtschaftliche Berufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Fachschule für Sozialberufe, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Akademie für Sozialarbeit, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan für die Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan des Lehrganges für Sonderkindergartenpädagogik, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten geändert sowie die Verordnung des Bundesministers für Unterricht über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen und die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen sowie die Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände, aufgehoben werden);

-     Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen;

-     in der XXI. GP:

-     Änderung des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung;

-     Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984;

-     Änderung des Bundesgesetzes über das Unterrichtspraktikum.

 

 

 

 

 

Zu Fragen 17 bis 19:

Im Regierungsübereinkommen für die XXIII. Gesetzgebungsperiode sind drei Kommissionen vorgesehen.

 

Die Expertinnen- und Expertengruppe zur Erarbeitung von Vorschlägen für ein vorschulisches Bildungsangebot wird auf Grund der Querschnitts-Thematik interministeriell und interdisziplinär zusammengesetzt (national und international) und es werden auch die Länder und Gemeinden mit einbezogen. Ein Zeitpunkt für die Einrichtung steht derzeit noch nicht fest.

 

Die Expertinnen- und Expertenkommission bestehend aus national und international tätigen Bildungsexpertinnen und -experten zur Erarbeitung von Strategien und Modellen für die gesamte Schulorganisation wird von mir noch vor Beginn der Sommerferien eingesetzt. Neben einer nationalen und internationalen Besetzung ist auch eine interdisziplinäre Zusammensetzung vorgesehen (Pädagoginnen und Pädagogen, Soziologinnen und Soziologen, Psychologinnen und Psychologen, Juristinnen und Juristen, Bildungsforscherinnen und Bildungsforscher, weiters Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, wo Modellregionen geplant sind, sowie Vertreterinnen und Vertreter der Lehrergewerkschaft und der Schulaufsicht).

 

Die ressortinternen Vorarbeiten für die Expertinnen- und Expertengruppe zur Erarbeitung neuer Fördermodelle unter Berücksichtigung bestehender Instrumente und Konzepte im Bereich der Erwachsenenbildung werden im Mai abgeschlossen. Die konstituierende Sitzung der Expertinnen- und Expertengruppe „Neue Fördermodelle“ ist für Juni dieses Jahres vorgesehen. Einladungen zur Nominierung von Expertinnen und Experten werden an alle Landeshauptleute, die Sozialpartner, das BMWA und die KEBÖ ergehen. Weiters werden Expertinnen und Experten meines Ressorts, wissenschaftliche Expertinnen und Experten für Weiterbildung sowie Bildungsökonomen und –ökonominnen vertreten sein.

 

Zu Fragen 20 bis 27:

Hinsichtlich meiner Dienstreisen seit Angelobung der Bundesregierung bis zum 7. März 2007 einschließlich Zielorte, Zwecke, Mitreisende und Kosten verweise ich auf die nachstehende Tabelle. Da gemäß den Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift 1955 die Abrechnung bis zu sechs Monate nach Abschluss der Dienstreise gelegt werden kann, sind die Kosten für Dienstreisen, die in diesem Zeitraum erfolgt sind, aber noch nicht abgerechnet wurden, nicht enthalten. Die Reisen dienten einerseits der Wahrnehmung der Präsenz Österreichs auf Ministerinnen- bzw. Ministerebene der Europäischen Union sowie dem Aufbau und der Vertiefung kultureller und bildungsrelevanter Beziehungen, die einen wesentlichen Beitrag zum Ansehen Österreichs darstellen, und andererseits der Verständigung über konkrete wachstums- und beschäftigungsfördernde Maßnahmen für Österreich in dieser Legislaturperiode und die grundlegende Bedeutung von Bildung für die Produktivität und das Wachstum der Volkswirtschaft.

 

Ort

Zweck

Zeit

Flug-/
Reisekosten

Mitreisende

Flug-/Reisekosten f.d.Mitreisenden

Berlin

Informeller Kunstministerrat

12. bis 13.2.07

€ 807,23

1

1

€ 854,13

Abr *

Brüssel

Rat für Bildung, Jugend und Kultur

16.2.07

€ 631,90

1

1

1

€ 645,90

€ 861,30

€ 631,90 (Abr)

Heidel-berg

Informelle Bildungsministerkonferenz

1.3.07

€ 855,66

1

1

1

€ 869,66

€ 855,66 (Abr)

€ 855,66 (Abr)

Linz

Regierungsklausur

2. bis 3.3.07

€ 124,00

1

1

Abr

Abr

 

* Abr=noch keine Abrechnung bzw. Abrechnung folgt

 

Zu Fragen 28 bis 29:

Hinsichtlich nationaler Dienstreisen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 20 bis 27. Der weitläufige Begriff „Veranstaltungen“ im Rahmen der vorliegenden Anfrage wurde dahingehend verstanden, dass darunter (vornehmlich konferenzartige) Ereignisse in Ingerenz des Ressorts bzw. von im öffentlichen Leben stehenden Einrichtungen/Personen zu verstehen sind. In diesem Sinne habe ich als Bundesministerin im Zeitraum von der Angelobung der Bundesregierung bis zum 7. März 2007 an folgenden Veranstaltungen teilgenommen:

 

 

 

24.1.07

ÖGB-Bundeskongress; Austria Center Vienna

1.2.07

Auftaktveranstaltung der Weiterbildungsakademie (Verband Österreichischer Volkshochschulen); Urania

14.2.07

MinisterInnen-Checkpoint – Podiumsdiskussion; Zukunftswerkstätte Wien

22.2.07

Verleihung der schönsten Bücher Österreichs; Palais Niederösterreich

27.2.07

Verleihung von Ehrenzeichen an Kardinal Schönborn und weitere Bischöfe; Hofburg

5.3.07

Eröffnungskonferenz Life Long Learning; Hofburg

 

Durch meine Veranstaltungsteilnahmen selbst sind unmittelbar keine budgetären Aufwendungen verursacht worden; steuerpflichtige Einkünfte oder geldwerte Zuwendungen wurden ebenfalls nicht erzielt.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.