511/AB XXIII. GP
Eingelangt am 09.05.2007
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. März 2007 unter der Nr. 531/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Umweltbelastung durch Dienstwagen der Republik Österreich gerichtet.
Einleitend weise ich darauf hin, dass das Bundeskanzleramt keine zentrale Zuständig- keit zur Beschaffung und zum Betrieb von Dienstwagen hat. Die im Folgenden ange- führten Daten beziehen sich daher ausschließlich auf meinen Ressortbereich.
Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 6:
Das Bundeskanzleramt betreibt derzeit elf Dienstwagen; davon sind neun Dieselfahr- zeuge. Fünf dieser Dieselfahrzeuge sind mit Partikelfiltern ausgestattet.
Zu den Fragen 4 und 5:
Nein.
Zu Frage 7:
Im Jahresdurchschnitt wurden mit den Dienstwagen des Bundeskanzleramtes bis dato
jährlich ca. 300.000 Kilometer zurückgelegt.
Zu den Fragen 8 und 9:
Ich ersuche um Verständnis, dass darüber - mangels Vorliegens geeigneter techni- scher Daten - keine Angaben gemacht werden können.
Zu den Fragen 10 bis 12:
Wie alle übrigen Ressorts ist auch das Bundeskanzleramt bei der Beschaffung von Dienstwagen auf das Angebot der Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BBG) angewiesen. Sollte das Angebot der BBG in Hinkunft auch Hybridfahr- zeuge umfassen, ist vorstellbar, den Fuhrpark des Bundeskanzleramtes auf derartige Fahrzeuge umzustellen.