515/AB XXIII. GP
Eingelangt am 11.05.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0046-IA/3/2007
Sehr geehrter Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 561/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Das nunmehr in den USA als "Colony Collapse Disorder" (CCD) beschriebene Phänomen wird in ähnlicher Form auch in Österreich in vergangenen Jahren in mehr oder weniger großem Umfang beobachtet.
Ob es sich dabei vollinhaltlich und kausal um denselben Symptom- und Ursachenkomplex handelt wie in den USA unter CCD beschrieben, ist aber unklar und eher unwahrscheinlich, da es Unterschiede im zeitlichen Auftreten der Schäden und Details ihres Schadbildes gibt.
Für Österreich sind keine exakten Daten über Völkerverluste verfügbar, da die Zahl ein- und ausgewinterter Völker nicht systematisch erfasst wird. Es stehen als Datenquelle daher nur mündliche Angaben zur Verfügung, die von einzelnen Imkern aufgrund ihrer Kontaktaufnahme mit der AGES bzw. Vertretern der Imkerverbände bekannt werden.
Für die Überwinterungsperiode 2006/2007 scheinen nach den der AGES vorliegenden Informationen die Völkerverluste im Raum Wien mit ca. 30% (= Angabe des Präsidenten des Wiener Landesverbandes in einem Beitrag zum Bienensterben in der ZIB 1) am höchsten zu sein. Nach persönlicher Mitteilung des Österreichischen Imkerbundes (Präs. Ing. Ulz) scheint es kein generelles Massensterben von Bienenvölkern in Österreich zu geben.
Fallweise wird von einzelnen Imkern, die mehrere Stände bewirtschaften, berichtet, dass es auf Einzelständen zu größeren Ausfällen gekommen ist, während auf anderen Ständen kaum Verluste zu verzeichnen waren. Dieses Bild deckt sich mit dem des Jahres 2005/2006. Wie die bisher durchgeführten Untersuchungen und Erhebungen vor Ort auf betroffenen Bienenständen durch Mitarbeiter der AGES gezeigt haben, war die als wahrscheinlich ermittelte Ursache für die von den Imkern gemeldeten Völkerverluste von Fall zu Fall sehr unterschiedlich (z.B. Fehler in der Varroabekämpfung; Missachtung der Resistenz der Varroa gegen das eingesetzte Behandlungsmittel; hoher Virusbefall; Befall mit einem eingeschleppten neuen – erstmals in Österreich nachgewiesenen Darmparasiten, sowie anderen – auch anzeigepflichtigen – Bienenseuchen).
In Österreich waren die größten Zusammenbruchswellen an Bienenvölkern nach dem Auftreten der Varroamilbe (Varroa destructor) bzw. der Entwicklung einer Resistenz der Varroa gegen das am häufigsten und nahezu flächendeckend eingesetzte Varroabekämpfungsmittel Apistan (Wirkstoff Fluvalinat) zu verzeichnen. Eine geänderte Strategie in der Kontrolle des Varroabefalles durch den Einsatz von Wirkstoffen aus den Gruppen der organischen Säuren
(Ameisen-, Oxal-, Milchsäure), ätherischen Öle (Thymol) und die Kombination mit biotechnischen Maßnahmen (Entnahme verdeckelter Drohnenbrut während der Zeit der Honigproduktion) führte zu einer gewissen Entspannung der Lage.
Seit einigen Jahren wird aber immer wieder von Imkern beobachtet, dass entweder alle Bienen eines Stockes während der Überwinterungsperiode spurlos verschwinden bzw. gehäuft im Bodenbrett der Beute liegen.
Zur Abklärung möglicher Ursachen dieser in Österreich beobachteten Symptome wurden in den letzten Jahren seitens der AGES in Abstimmung mit dem Imkersektor folgende kofinanzierte Forschungsprojekte durchgeführt:
Frage 2:
Nach den der AGES vorliegenden Informationen, die sich auf persönliche Mitteilungen von Fachkollegen und Berichte im Rahmen von Tagungen und Fachzeitschriften stützen, scheint es in den an Österreich grenzenden Ländern kein generelles Auftreten von CCD zu geben. Falls derartige Symptome beobachtet wurden waren sie meist lokal bzw. auf einzelne Imker begrenzt.
Wie sich bei der Tagung der Arbeitsgruppe "Prevention of bee losses in Europe" (5.-6.3.2007, Wageningen, NL), an der ein Mitarbeiter der AGES teilnahm, herausstellte, war das Ausmaß der bis zu diesem Zeitpunkt berichteten Völkerverluste in den Herkunftsländern der Teilnehmer – sowohl zwischen den Ländern als auch innerhalb einzelner Regionen der Teilnehmerländer - sehr unterschiedlich. Als genereller Nachteil wurde das Fehlen zuverlässiger Statistiken angesehen, die Auskunft über die Zahl ein- und ausgewinterter Völker geben würden.
Frage 3:
Neben der in der Parlamentarischen Anfrage angeführten Arbeit (Untersuchung von Prof. Kaatz 2001-2004 an der Universität Halle/Jena „Auswirkungen von Bt-Maispollen auf die Honigbiene“) finden sich laut Literaturrecherche der AGES zahlreiche weitere wissenschaftliche Arbeiten, die an dieser Stelle beispielhaft und ohne Anspruch auf Vollständigkeit (Quelle: Datenbanken AGRIS, CAB Abstracts und Agricola), angeführt werden können:
Frage 4:
Gemäß Stellungnahme der AGES sind derzeit keine Forschungsergebnisse bekannt, wonach ein Zusammenhang zwischen dem Auftreten von CCD und dem Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft besteht.
Bei den genannten "Gentechnik-Koexistenz-Leitlinien" handelt es sich um die "Empfehlung der Kommission vom 23. Juli 2003 mit Leitlinien für die Erarbeitung einzelstaatlicher Strategien und geeigneter Verfahren für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen" In Punkt 2.2. ist folgendes ausgeführt: "Zu berücksichtigende Faktoren: Dieser Abschnitt enthält eine nicht erschöpfende Liste von Faktoren, die bei der Erarbeitung nationaler Strategien und geeigneter Verfahren für die Koexistenz berücksichtigt werden sollten." Weiters werden in den Unterpunkten 2.2.4 und 2.2.6 im Kontext mit Bestäubung auch beispielhaft Insekten angeführt. Insofern könnten in einem künftigen Koexistenzszenario auch der Bienenflug und alle damit verbundenen Konsequenzen eine Berücksichtigung finden.
Im Übrigen darf zu dieser gleichlautend an Bundesminister Pröll gestellten Frage auf die Beantwortung des für Fragen der Koexistenz auf Bundesebene federführend zuständigen Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verwiesen werden.
Frage 6:
Das “Guidance Document of the Scientific Panel on GMOs for the Risk Assessment of genetically modified plants and derived food and feed” der EFSA enthält zahlreiche Angaben zur Risikobewertung von potentiellen (negativen) Auswirkungen auf Nicht-Ziel-Organismen. Es enthält zwar keine Vorgaben zur Honigbiene per se, beinhaltet diese aber als ausgewiesenen Nicht-Ziel-Organismus von den Vorgaben dieses Dokuments her sehr wohl. Die diesbezügliche Prüfung obliegt dem Antragsteller, welcher die Unbedenklichkeit seines Produkts in diesem Zusammenhang belegen muss.
Hinsichtlich der Frage nach anerkannten Methoden kann festgehalten werden, dass ein Projektziel der in der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage zitierten Studie „Auswirkungen von Bt- Maispollen auf die Honigbiene – Methodenentwicklung zu Wirkungsprüfung und Monitoring“ von Prof. Dr. Hans- Hinrich Kaatz auch die Entwicklung eines einfachen, reproduzierbaren Tests zur Feststellung von Auswirkungen von transgenen Pflanzen auf die Honigbiene beinhaltet hat.
In seiner Studie wurde weiters aufgezeigt, dass sich im Labor keine Auswirkungen auf Bienen bei Fütterung mit Pollen, dem das Toxin bis zum 100-fachen der Konzentration im Bt-Mais-Pollen zugegeben wurde, zeigten. Fütterungsversuche mit Larven zeigten ebenfalls keine Effekte.
Im Freiland wurden Bienenvölker mit Bt-Maispollen bis zum 10-fachen Gehalt gefüttert und keine negativen Wirkungen beobachtet.
Bei zufälligem Befall mit Parasiten (Mikrosporidien) zeigten die Bt-gefütterten Völker signifikantere Beeinträchtigungen als die Vergleichsgruppe (Pollen ohne Bt). Bei der Wiederholung des Versuchs wurden die Völker zur Vermeidung einer erneuten Infektion prophylaktisch mit einem Antibiotikum behandelt. In diesem Versuch wurden weder Unterschiede im Brutpflegeverhalten noch in der Larvenentwicklung festgestellt. Die Zahl der adulten Bienen sank in den ersten vier Wochen stärker ab als in den Kontrollvölkern. Im Anschluss daran gab es aber keine Unterschiede mehr.
In der Folge gab der Deutscher Berufs Imker Bund eine offizielle Stellungnahme für den Agrarausschusses des Deutschen Bundestages zur Anhörung am 25.10.2006 ab: Nach Angaben von Professor Dustmann „gibt es keine Bienenvölker ohne Mikrosporidien. Normalerweise führen Mikrosporidien aber zu keinen klinischen Symptomen bei Bienen, wenn das Immunsystem intakt ist. Das Bt-Toxin wird aber gebildet, um das Immunsystem von Fraßinsekten zu überwinden, indem die Epithelzellen im Darm angegriffen werden. Genau dies scheint das Bt-Toxin auch im Bienendarm auszulösen, wodurch ein Angriffspunkt für die Mikrosporidien entsteht. Es ist also keineswegs ein unbekannter Wirkungsmechanismus, sondern genau der, für den das Bt-Toxin bekannt ist. Allein wegen des Bt-Maises werden die Bienen nicht massenhaft tot vor den Fluglöchern liegen, das Bt-Toxin ist jedoch ein zusätzlicher Stressor, der zusammen mit anderen Faktoren (Pflanzenschutzmittel, Pollenmangel, Varroa, etc.) die Vitalität der Völker bis zur Unwirtschaftlichkeit drücken wird.“
Es gab auch einige weitere Studien zu verwandten
Themen, z.B. „Transgener herbizidtoleranter Raps - Pollenausbreitung
durch Wind und Blüten“ (1998-2000
BBA Kleinmachnow), „Auswirkungen von transgenem Raps- Pollen auf Bienen“
(2001-2004 BBA Kleinmachnow), „Gibt es bei der Verdauung von
Raps-Pollen-DNA im Bienendarm einen Gentransfer auf Mikroorganismen des
Magen-Darmtraktes?“ (2001-2004 FAL Braunschweig), welche keine
statistisch signifikanten negativen Effekte von GVO-Pflanzen (allerdings nicht
Bt) aufwiesen. Weitere Forschungsprojekte wurden zwischenzeitlich begonnen.
In einer aktuellen Studie von Babendreier D. et al. (2006) werden „Neue Erkenntnisse zu möglichen Auswirkungen von transgenem Bt-Mais auf Bienen“ (Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP), Schweizerisches Zentrum für Bienenforschung) beschrieben. Die Autoren gelangen zu der Ansicht, dass Bt-Mais für Bienen verträglich ist: Die Autoren errechneten beispielsweise, dass der aus Pollenkörnern stammende Proteinanteil nur etwa 2,5 Prozent des Gesamtproteinbedarfs ausmacht. Den weitaus größeren Teil des Proteins bekommen die Larven über den Futtersaft. Daraus ziehen die Autoren der Studie den Schluss, dass die Exposition der Honigbienenlarven gegenüber dem Bt-Toxin bisher überschätzt wurde.
In einem weiteren Experiment wurden mögliche Auswirkungen des Bt-Toxins auf die Entwicklung der Futtersaftdrüse untersucht. Die Arbeiterinnen füttern die Larven mit proteinreichem Futtersaft, den ihre Futtersaftdrüsen produzieren. Diese sind also von großer Bedeutung für die Entwicklung der Nachkommen. Weder der Bt-Pollen noch das Bt-Toxin zeigten nach zehn Tagen – nach etwa zehn Tagen sind die Futtersaftdrüsen maximal entwickelt – irgendwelche Auswirkungen auf die Futtersaftdrüse oder das Überleben der Bienen. Die Behandlung mit Soja Trypsin Inhibitor (SBTI) verminderte dagegen das mittlere Gewicht und den mittleren Durchmesser der Futtersaftdrüsen. Bei der hohen Konzentration war die Menge der aufgenommenen Zuckerlösung vermindert und dadurch die Brutaufzucht gehemmt.
In einem dritten Versuch haben die Autoren den Einfluss von Bt-Toxin Cry1Ab auf die Gemeinschaft der Mikroorganismen im Bienendarm untersucht. Die bakterielle Gemeinschaft im Nahrungstrakt der Bienen könnte ein wichtiger Indikator für den Gesundheitszustand der Bienen sein. Weder Bt-Pollen noch hohe Konzentrationen des Bt-Proteins beeinflussten die mikrobiellen Gemeinschaften im Bienendarm signifikant. Einzig die hohe Konzentration SBTI reduzierte signifikant die Anzahl der Fragmente im Darm, eine Konzentration, bei der auch die Sterblichkeit der Bienen anstieg. Die Autoren schließen daraus, dass die bakteriellen Gemeinschaften sich nicht als Indikator für den Einfluss von Bt-Toxin auf die Bienengesundheit eignen.
Frage 7:
Zu den angesprochenen 30-Tage-Tests im Hinblick auf negative Effekte von Bt-Pflanzen auf Bienen kann festgehalten werden, dass die Risikobewertung von Bienen nur in Einzelfällen, aber bei weitem nicht in allen Notifikationen behandelt wird. Beispielweise wurde das Cry1Ab Toxin im Rahmen der Notifikation des transgenen Mais MON810 mittels einer 21-Tage andauernden Studie mit Bienenlarven untersucht. Adulte Bienen wurden über einen Zeitraum von 9 Tagen getestet. Bei der Kommentierung von GVO-Notifikationen im Rahmen des europäischen Zulassungsverfahrens werden von österreichischer Seite fehlende oder unzureichende Untersuchungen von Effekten auf deren Nichtziel-Organismen, insbesondere Honigbienen, regelmäßig kritisch beanstandet.
Frage 8:
Der EFSA ist die gegenständliche Problematik bereits bekannt. Mein Ressort wird auch in künftigen Stellungnahmen verstärkt darauf hinweisen, dass im Rahmen einer umfassenden Risikobewertung im Sinne des Vorsorgeprinzips auch dieser Aspekt zu berücksichtigen ist.
Frage 9:
Gemäß EU Verordnung 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel sind Produkte aus Tieren, die mit genetisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, von den Zulassungs- und Kennzeichnungsbestimmungen ausgenommen; dies gilt für Fleisch, Milch und Eier und dementsprechend für Honig. Honig ist somit grundsätzlich nicht kennzeichnungspflichtig. Falls es darüber hinaus zu zufälligen und technisch nicht vermeidbaren Verunreinigungen mit genetisch veränderten Organismen (Pollen) kommt, erfordern diese keine Kennzeichnung, sofern ein Anteil von 0.9% im Lebensmittel (Honig) nicht überschritten wird. Bei Honig und vergleichbaren Bienenprodukten ist aber eine solche Überschreitung gemäß den bisherigen Erfahrungen äußerst unwahrscheinlich.
Frage 10:
In Österreich werden routinemäßig jedes Jahr Lebensmittelproben auf GVO (insbesondere Mais und Soja) getestet. Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen sind auf der Homepage des BMGFJ abrufbar. Auf Grund der derzeitigen Rechtslage betreffend den Anbau von GVO in Österreich sind keine Verunreinigungen von Honig zu erwarten. Mein Ressort hat veranlasst, dass die jährlichen Schwerpunktaktionen der Lebensmittelaufsicht auf weitere relevante Kulturarten und Matrices ausgeweitet werden. Die AGES wurde beauftragt, laufend Nachweismethoden für nicht zugelassene GVO zu entwickeln.
Frage 11:
Diesbezüglich wurde vom für den Vollzug der im Gentechnikgesetz verankerten zivilrechtlichen Haftungsregelungen zuständigen Bundesministerium für Justiz nachstehende Stellungnahme abgegeben:
„Die Gefährdungshaftungsregeln der §§ 79a ff. Gentechnikgesetz (GTG) knüpfen an Arbeiten mit GVO (im Labor) sowie an die (versuchsweise) Freisetzung solcher Stoffe an. Die in der Anfrage genannten Imker werden von diesen Haftungstatbeständen nicht angesprochen, weil sie regelmäßig nicht Betreiber der Arbeiten oder der Freisetzungen von GVO sein werden. Damit scheidet eine Gefährdungshaftung der Imker nach dem Gentechnikgesetz aus.
Mit dem mit 1.12.2004 in Kraft getretenen § 79k GTG wurden spezifische Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche vorgesehen. Sie sollen die Probleme lösen, die sich aus der „Koexistenz“ zwischen gentechnikfreien und anderen landwirtschaftlichen Betrieben ergeben können.
Die in § 79k GTG verankerten Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche stehen gegen Nachbarn zu, die auf ihren Grundstücken Erzeugnisse, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten, anbauen und zur Eintragung ins Gentechnikregister verpflichtet sind. Imker werden demnach auch nicht Adressaten der nachbarrechtlichen Unterlassungs- und der Schadenersatzansprüche nach dem GTG sein.
Eine allfällige Schadenersatzverpflichtung von Imkern, deren Bienen Gen-Pollen auf gentechnikfreie Felder übertragen, könnte sich demnach nur nach allgemeinen schadenersatzrechtlichen Grundsätzen ergeben, was aber stets ein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln voraussetzt. Ob diese Haftungsvoraussetzungen gegeben sind, wird nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen sein. Eine gesetzliche Verpflichtung, den Ausflug von Bienen zu verhindern, besteht aber nach dem Informationsstand des Bundesministeriums für Justiz im Bundesrecht nicht. Die Ausführungen des Bundesministeriums für Justiz sollen der Rechtsprechung der unabhängigen
Gerichte in keiner Weise vorgreifen“
Frage 12:
Seit der letzten Änderung des Bienenseuchengesetzes BGBl. I 2005/67 ist die Varroose nur noch bei seuchenhaftem Auftreten anzeigepflichtig. Auf Grund der Anzeige hat die Bezirksverwaltungsbehörde den Amtstierarzt mit der Erhebung und der Einleitung veterinärpolizeilicher Maßnahmen zu beauftragen.
Die Amtstierärzte werden daher im Rahmen ihrer Ausbildung auch auf das Erkennen von Bienenseuchen und die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen geschult. Zur Unterstützung des Amtstierarztes können Sachverständige der Bienenzucht herangezogen werden. Solche Sachverständige sind von jeder Behörde für ihren Amtsbereich in der notwendigen Anzahl nach Anhören der Landwirtschaftskammer zu bestellen. Die Kosten zur Feststellung von anzeigepflichtigen Bienenseuchen werden von meinem Haus getragen.
Über die zur Schulung und Ausbildung der ImkerInnen eingesetzten Finanzmittel sind in meinem Haus keine Zahlen verfügbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin