516/AB XXIII. GP
Eingelangt am 11.05.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0045-I/A/3/2007
Sehr geehrter Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 560/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
„Tierische Abfälle“ fallen unter die Definition für Tierische Nebenprodukte: „ganze Tierkörper, Tierkörperteile oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs..., die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind“.
Die Verordnung (EG)1774/2002 enthält Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte Tierische Nebenprodukte (TNP), in Österreich umgesetzt durch das österreichische Tiermaterialiengesetz (TMG, BGBl.I.Nr.141/2003).
Die TNP werden entsprechend ihrem Risiko in 3 Kategorien eingeteilt, wobei K1 die „gefährlichste“ darstellt. In die Kategorie 1 fallen neben SRM (spezifiziertes Risikomaterial- das sind alle Organteile, die als Überträger von BSE möglich wären) auch gefallene Tiere (alle Tiere, die nicht durch Schlachtung getötet wurden, sondern z.B. durch Blitzschlag verstorben sind), wenn das Risikomaterial nicht entfernt wurde. Dieses Material muss über eine zugelassene Tierkörperverwertungsanstalt (TKV) entsorgt werden. Kategorie 3-Material, das als am wenigsten gefährlich angesehen wird (z.B. LM-Reste, bzw. -abfälle, Schlachtnebenprodukte von genußtauglichen Tieren wie Häute und Federn) wird zum Großteil der traditionellen Verwertung zugeführt (Leder- und Heimtierfuttererzeugung, technische und pharmazeutische Industrie), der Rest kommt auch in die TKV.
Material der Kategorie 2, deren mengenmäßig größter Anteil Gülle, bzw. Festmist ist, aber auch Milch mit Antibiotikarückständen, etc. wird größtenteils in Biogasanlagen eingebracht oder direkt als Dünger ausgebracht.
Aus dem angefallenen K1 und K2 Material wird in den 3 österreichischen Tierkörperverwertungsanlagen unter Anwendung der „Methode 1 („patch pressure 133°C, 20min, 3 bar) Tiermehl und Tierfett hergestellt, das anschließend in dafür autorisierten Anlagen verbrannt wird. Auch Material der K3 muss sobald es im Gemenge mit K1/K2 vorliegt in einer K1 Anlage behandelt und anschließend verbrannt werden.
Ein österreichischer Verarbeitungsbetrieb, der reines Material der Kategorie 3, das kein Wiederkäuermaterial enthält, unter Anwendung der „Methode 1 („patch pressure 133°C, 20min, 3 bar) verarbeitet, darf das erzeugte „Verarbeitete Tierische Eiweiss“ (VTE) nach Zustimmung der Behörden im Bestimmungsstaat auch exportieren.
Für das Verbringen gibt es zudem Kanalisierungs- und Rückmeldebestimmungen (TRACES).
Frage 2:
Als Tiermehl wird in der Regel nur Material der K1+2 verstanden, dies darf nicht in Drittstaaten exportiert werden. Gemeint ist hier Verarbeitetes Tierisches Eiweiss K3-VTE.
Vor dem Export in Drittstaaten muss ein bilaterales Abkommen unterzeichnet werden, in dem sich der Bestimmungsstaat verpflichtet, die bestimmungsgemäße Endverwendung einzuhalten und das VTE auch nicht wieder für unerlaubte Verwendungszwecke auszuführen.
Derartige Abkommen liegen zZ mit Bangladesh und Vietnam vor; für Taiwan und die Philippinen wurde angesucht, aber noch keine Rückmeldung erhalten.
In der Vergangenheit wurden Düngemittel, die VTE enthalten auch ohne Vorliegen eines bilateralen Abkommens exportiert, bis von Seiten der Europäischen Kommission klargestellt wurde, dass auch alle Produkte, die VTE enthalten, unter diese Regelung fallen. Das diesbezügliche Schreiben wurde von meinem Ressort an die zuständigen Landesbehörden weitergeleitet und nochmals darauf hingewiesen, dass Exporte erst nach vorliegen dieser Vereinbarung durchgeführt werden dürfen.
Die Mengen werden vom BMGFJ jährlich für den Bereichsjahresbericht erhoben, der auf der Homepage veröffentlicht wird.
2006 wurden 50.406 Tonnen Kat.1 Tiermehl erzeugt, das zur Gänze in dafür autorisierten Anlagen verbrannt wurde; und 42.028 Tonnen VTE Kat.3. Eine geringe Menge wurde sortenrein für die Erzeugung von Heimtierfutter verwendet, der Großteil als Dünger im IGH (8.384 Tonnen) und in Drittländer (32.438 Tonnen) exportiert.
Frage 3:
In den Kommissionsarbeitgruppen wurde bereits mehrfach angeregt, EU-einheitliche Abkommen mit den Drittstaaten abzuschließen. Dies wäre transparenter als die bilateralen Abkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin