517/AB XXIII. GP

Eingelangt am 11.05.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0044-I/A/3/2007

Wien, am      10. Mai   2007

 

 

 

Sehr geehrter Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 540/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 3 und 5:

Derzeit wird am Jahresabschluss 2006, der bis spätestens Juni 2007 vorliegen muss, gearbeitet.

 

Nach der Prüfung des Jahresabschlusses 2006 durch den Aufsichtsrat und Feststellung durch die Generalversammlung werden sowohl Bilanz als auch Geschäftsbericht veröffentlicht.

 

Bezüglich der in Frage 1 genannten Startkosten wird angemerkt, dass € 125.000 lt. Errichtungserklärung in eine nicht gebundene Kapitalrücklage eingestellt wurden.

 

Frage 4:

Im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde deutlich, dass aus bilanztechnischen Gründen die jährlichen Basisabgeltungen ab 2006 nicht für Verbindlichkeiten, die vor dem Jahr 2006 eingegangen wurden, herangezogen werden können.

 

Aus diesem Grund hat die Familie und Beruf Management GmbH das für die Erstellung der Eröffnungsbilanz notwendige Aktivkapital, welches für die Bedeckung der Verbindlichkeiten in der Höhe von € 332.323,70 erforderlich war, als Einmalzahlung im Jahr 2006 zusätzlich zur Basisabgeltung erhalten.

 

Rechtgrundlage für diese zusätzliche Überweisung ist § 2 in Verbindung mit § 7 Z 2 2. Satz des Bundesgesetzes über die Errichtung der Familie und Beruf Management GmbH.

 

Frage 6:

Über die in Frage 5 aufgelisteten Themenfelder hinaus wurden keine weiteren Themenbereiche bearbeitet.

 

Frage 7:

Neben den bereits im Audit-Prozess befindlichen Unternehmen haben sich in den Jahren

a) 2004: 40

b) 2005: 29

c) 2006: 12
neue Betriebe am Audit FAMILIE & BERUF beteiligt.

Mit Jahresende 2006 befanden sich 143 Unternehmen mit insgesamt 25.484 MitarbeiterInnen im Audit-Prozess.

 

Frage 8:

Neben den bereits im Audit-Prozess befindlichen Gemeinden haben sich in den Jahren

a) 2004: 1

b) 2005: 7

c) 2006: 25
neue Gemeinden am Audit „Familien- und kinderfreundliche Gemeinde“ beteiligt.
Mit Jahresende 2006 befanden sich 45 Gemeinden mit insgesamt 185.052 GemeindebürgerInnen im Auditprozess.

 

Fragen 9 bis 11:

Die Familienallianz ist eine offene Plattform, die sich zur Familienfreundlichkeit bekennt und deren Mitglieder dazu beitragen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den jeweiligen Verantwortungsbereichen gelebt und umgesetzt wird.

Die Familienallianz hat weder eine eigene Rechtspersönlichkeit noch werden Mitgliedsbeiträge zur Finanzierung eingehoben. Die Familienallianz verfügt somit über keine „eigenen Mittel“, durch welche die GmbH gefördert werden könnte.

 

Jedoch stellen einzelne Familienallianz-PartnerInnen fallweise kostenlos Räumlichkeiten für Veranstaltungen zur Verfügung, treten persönlich kostenlos bei Veranstaltungen auf oder leisten Beiträge für die Veröffentlichung. Eine Bezifferung dieser freiwilligen Unterstützungsmaßnahmen ist nicht möglich.

 

Die Familie & Beruf Management GmbH hat lt. § 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ die Einrichtung einer Koordinierungs-, Kompetenz- und Servicestelle zur Betreuung der Familienallianz zum Unternehmensgegenstand.

Eine über die Koordinierungs- und Servicetätigkeiten (Informationsveranstaltungen, Organisation von Diskussionsforen, Informationsmaterialien) hinausgehende Förderung von Aktivitäten der „Familienallianz“ findet nicht statt.

 

Die Förderungen von Vereinbarkeitsmaßnahmen wie z.B. des Audits „FAMILIE & BERUF“ oder innovative Kinderbetreuungsmöglichkeiten erfolgt auf Grundlage der maßgeblichen Rahmenrichtlinien, die in der Wiener Zeitung veröffentlicht wurden; auch Einrichtungen, die PartnerInnen der Familienallianz sind, können solche Förderungen, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erhalten, gewährt werden.

 

Frage 12:

a) Die GmbH beschäftigt derzeit 6 MitarbeiterInnen

 

b) Dienstvertrag, 5 Vollzeit (w), 1 Teilzeit, 10 WSt. (m)

 

c) 1 Abteilungsleiterin, dzt. karenziert (ist auch beim Unterpunkt d berücksichtigt)

 

d) 3 Vollzeit, 1 Teilzeit (10 WSt.)

 

e) 2 MitarbeiterInnen kamen aus anderen Beschäftigungsverhältnissen.

 

f) Der Regierungsvorlage zum Ausgliederungsgesetz lag kein Stellenplan bei. Dem im Unternehmenskonzept dargestellten Stellenplan entspricht die Personalsituation mit der geringfügigen Abweichung, dass eine vorgesehene Teilzeitposition nur zur Hälfte besetzt ist.

 

g) Aus dem Unternehmenskonzept gehen nur die Gesamtkosten für Personal hervor, eine Zuordnung auf einzelne Positionen ist nicht möglich.

 

h) Es wurden 5 Werkverträge vergeben.

 

i) 5 Werkverträge lagen über € 10.000

 

j)

Wer

Wofür

Palz & Partner KEG

 

Audit FAMILIE & BERUF, Familienallianz*

Palz & Partner KEG

 

Marketing und Kommunikation bezgl. Audit und Familienallianz**

Theresia Zierler

 

Öffentlichkeitsarbeit für den Zeitraum vom 21.6. bis 21.9.2006

Europäisches Institut für Generationen

Audit familien- und kinderfreundliche Gemeinde

Wien Work

Lagerhaltung und Versand

 

* Die Leistungen umfassten:

Entwicklung und Sicherung von Qualitätsstandards sowie Informations- und Schulungsmaßnahmen und Dokumentation im Bereich Audit Familie & Beruf, Unterstützung bei der integrierten Positionierung im Leistungsspektrum der Familienallianz/FBG, professionelle Begleitung bei der Weiterentwicklung und Implementierung des Audit „schlank“, professionelle Begleitung von Unternehmen, BeraterInnen und Zertifizierungsstellen während des Audit-Prozesses, Unterstützung für die Audit Familie & Beruf-Verwaltung

 

** Die Leistungen umfassten:

Spezifisches Marketing im Bereich Audit Familie & Beruf, Erstellung von Texten für Info-Broschüren, Aufbereitung von cases of good practice für die strategische Kommunikation, Aufbereitung von Texten, Grafiken, Fotos, Mitwirkung an Tagungen, Veranstaltungen und der Servicierung der Familienallianz-Homepage

 

k, l und m) Es wird auf die Beantwortung der an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 93/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde vom November 2006 verwiesen.

 

n) Die Entscheidung über die Auswahl der Geschäftsführung traf gemäß § 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ die ehemalige Bundesministerin Ursula Haubner.

 

o) Als Voraussetzungen für die Bewerbung wurden im Ausschreibungstext, der am 31. August 2006 in der Wiener Zeitung veröffentlicht wurde, verlangt:

1.            Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union;

2.            abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Kenntnisse;

3.            umfassende Kenntnisse der österreichischen Familienförderlandschaft, insbesondere im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Institutionen, Instrumente etc.);

4.            Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung;

5.            Kenntnisse im Finanz-, Rechnungs- und Personalwesen;

6.            Führungs- und Managementerfahrung;

7.            Erfahrung mit Öffentlichkeitsarbeit;

8.            Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeit sowie Erfahrung in der Mitarbeiterführung;

9.            Konzeptfähigkeit;

10.       Überdurchschnittliches Engagement;

11.       Reisebereitschaft und internationale Erfahrung;

12.       sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache;

 

p) Um die Position der Geschäftsführung haben sich 12 Personen beworben.

 

q) Befristet, Vollzeit

 

r) Das Gehalt der „alten“ bzw. der „neuen“ Geschäftsführung bewegt sich im Rahmen des Schemas für öffentlich Bedienstete im Bereich jener Funktionsgruppen, in denen Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten anzusehen sind.

 

 

 

Fragen 13 und 14:

Es wird auf die Beantwortung der an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 3959/J der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl und GenossInnen aus dem Jahr 2006 verwiesen.

 

Darüber hinaus wird ergänzt, dass Frau Slama als Vorsitzende ab 5.10.2006 von SC Dr. Helmut Günther (jetzt Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz) abgelöst wurde.

 

Frage 15:

·         Direktor Dr. Rupert Dollinger, Personalchef, Erste Bank

·         Dir. Prof. Dr. Wolfgang Lutz, Österr. Akademie der Wissenschaften, Institut für Demografie

·         Generalsekretärin Mag. Anna Maria Hochhauser, Wirtschaftskammer Österreich

·         Mag. Martina Thomasberger, Arbeiterkammer Österreich

 

Seitens der Medien war Prof. Alfred Worm, Verlagsgruppe News, als Mitglied des Beirates bestellt, durch seinen plötzlichen Tod ist die Neubestellung der Medienvertretung erforderlich.

 

Frage 16:

Die Bestellung des Beirates erfolgte durch die damals zuständige Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner.

Die Bestellungen sind mit 22. Dezember 2006 datiert.

 

Frage 17:

Das Konzept enthält insbesondere die von der Gesellschaft angestrebten Arbeitsprogramme, Strategien und Organisation sowie die Pläne für den Personal- und Sachmitteleinsatz, für Investitionsvorhaben und Finanzierung.

 

Frage 18:

Das Unternehmenskonzept wurde mit Unterstützung der ICG Infora Consulting Group erstellt. Es wurde laufend mit dem Eigentümervertreter des damals zuständigen BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz diskutiert und der damals zuständigen Bundesministerin Haubner präsentiert.

Wie in der Errichtungserklärung der GmbH festgelegt, wurde das Unternehmenskonzept im Juni 2006 vom Aufsichtsrat abgenommen.

 

Frage 19:

Eine Ressortstellungnahme erging nicht. Die Erarbeitung des Unternehmenskonzeptes erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen Frau Bundesministerin Haubner und ihrem Kabinett.

 

Frage 20:

Die Einrichtung der Familie & Beruf Management GmbH 2006 erfolgte in der XXII. GP.

Hintergrund: Die Vereinbarkeit von Betreuungsaufgaben und Erwerbstätigkeit zählt europaweit zu den größten gesellschaftspolitischen Herausforderungen. Österreich hat 2002/03 das von der Europäischen Kommission finanziell geförderte EU-Projekt „Vereinbarkeitsmaßnahmen von Familie und Beruf anhand des Modellprojekts einer nationalen Koordinierungsstelle“ durchgeführt und zu Beginn des österreichischen Ratsvorsitzes umgesetzt. Ziel ist, in einer nationalen Koordinierungsstelle Vereinbarkeitsmaßnahmen zu bündeln, wobei die Organisationsform einer gemeinnützigen GmbH dem Projektergebnis entspricht.

 

Darüber hinaus entspricht diese Einrichtung sowohl der Forderung der LandesfamilienreferentInnenkonferenz aus dem Jahr 2001, als auch dem Regierungsprogramm 2003 und den Ergebnissen des Österreichischen Nationalkomitees IYF + 10 im Jahr 2004.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin