519/AB XXIII. GP

Eingelangt am 11.05.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 9. Mai 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0061-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 620/J betreffend Dienstleistungshandel mit den Cariforum Staaten, welche die Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen am 30. März 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Das Erstangebot der EU gegenüber Cariforum betreffend Investition und Dienstleistungshandel im Rahmen des EPA (Wirtschaftspartnerschaftsabkommen) - Prozesses ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bekannt.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Durch die EPAs soll eine geordnete und kontrollierte Personenbewegung zum Zweck der vorübergehenden Dienstleistungserbringung in bestimmten Dienstleistungssektoren ermöglicht werden. Eine Begünstigung von Frauenhandel und Zwangsprostitution kann unter den in den EPAs für Vertragsdienstleister (CSS) verankerten Bedingungen ausgeschlossen werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 4, 5 und 7 der Anfrage:

 

Eine Änderung des EU-Angebotes gegenüber Cariforum in Bezug auf den Sektor "fashion model services" ist nicht erforderlich, da, der Position des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbei entsprechend, im Angebot Bedingungen für die          vorübergehende Dienstleistungserbringung spezifiziert wurden, nämlich, unter anderem, das Erfordernis eines Einreise- bzw. Aufenthaltstitels, das Vorhandensein eines Vertrages, das Erfordernis der Vorbeschäftigung, die Aufenthaltsdauer sowie eine  wirtschaftliche Bedarfsprüfung bzw. Arbeitsmarktprüfung. Diese Bedingungen und deren Überprüfung sind ausreichend, um Missbräuche auszuschließen.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

In Österreich existiert kein konkretes Berufsbild für "fashion models".