52/AB XXIII. GP
Eingelangt am 09.01.2007
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger,
Freundinnen und Freunde haben am
22.
November 2006 unter der Nr. 84/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend
Personalrochaden und Neubestellungen im Umfeld der Nationalrats-
wahlen gerichtet.
Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1
bis 5 und 11:
|
Funktion |
seit |
Dauer |
vorherige Funktion |
|
Leitung des
Bereichs „IKT Strategie des |
19.1.2006 |
5 Jahre |
Leiter der Abteilung I/9 |
|
Leitung der Abteilung I/9 „IT-Infrastruktur" |
1.7.2006 |
unbefristet |
Leiter der Organisation |
|
Leitung
der Abteilung I/13 „E- |
1.7.2006 |
unbefristet |
Leiter der Abteilung I/9 |
|
Leitung der Abteilung I/11 „E- |
1.7.2006 |
unbefristet |
Leiter der Geschäftsführung, |
|
Leitung des Büros der |
1.7.2006 |
unbefristet |
Leiter
Programm- Management |
|
Leitung des
Bereichs „Personal, Budget |
1.7.2006 |
5 Jahre |
Leiter der Abteilung I/2 |
|
|
1.7.2006 |
unbefristet |
Referent in der KommAustria |
|
Leitung der Sektion II |
20.11.2006 |
provisorisch |
Leiter des Büros
des Herrn STS |
|
künstlerischer
Geschäftsführer der |
ab 1.9.2007 |
*) |
extern |
|
künstlerischer
Geschäftsführer der |
ab 1.9.2009 |
*) |
extern |
*) Die beiden oben genannten künstlerischen
Geschäftsführer wurden gemäß § 12
Abs. 1 BThOG für eine Funktionsdauer von maximal 5 Jahren
bestellt. Ich bitte um
Verständnis, daß ich über den Inhalt des Anstellungsvertrages
aus datenschutzrecht-
lichen Gründen keine Auskunft geben kann.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Bei
allen genannten Funktionen war eine öffentliche
Ausschreibung erforderlich. Ent-
sprechend den Bestimmungen des
Ausschreibungsgesetzes wurde für jede ausge-
schriebene Funktion
eine Begutachtungskommission eingerichtet; dieser gehörten je-
weils zwei Vertreter der Zentralstelle, ein Vertreter der Gewerkschaft des öffentlichen
Dienstes und ein Vertreter des zuständigen
Zentralausschusses an.
Zu den Fragen 9 und 10:
Es wurden keine Personalberatungsunternehmen beigezogen.
Zu Frage 12:
In keinem Fall.
Zu den Fragen 13 bis 15:
Vor ihrem regulären Ablauf wurden keine Verträge im Sinne der Anfrage verlängert.