52/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.01.2007
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
22. November 2006 unter der Nr. 84/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Personalrochaden und Neubestellungen im Umfeld der Nationalrats-
wahlen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5 und 11:

 

Funktion

seit

Dauer

vorherige Funktion

Leitung des Bereichs IKT Strategie des
Bundes" mit den Abteilungen I/9,I/11 und
I/13 und stellvertretende Leitung der
Sektion
I für diesen Bereich

19.1.2006

5 Jahre

Leiter der Abteilung I/9

Leitung der Abteilung I/9 IT-Infrastruktur"

1.7.2006

unbefristet

Leiter der Organisation
Büroautomation"

Leitung der Abteilung I/13 E-
Government - Programm- und
Projektmanagement"

1.7.2006

unbefristet

Leiter der Abteilung I/9

Leitung der Abteilung I/11 E-
Govemment - Recht, Organisation und
Internationales"

1.7.2006

unbefristet

Leiter der Geschäftsführung,
Strategie und Internationales in
der Stabstelle IKT-Strategie des
Bundes

Leitung des Büros der
Informationssicherheitskommission

1.7.2006

unbefristet

Leiter Programm- Management
und Beschaffungen in der
Stabstelle IKT-Strategie des
Bundes

Leitung des Bereichs Personal, Budget
und Organisation" mit den Abteilungen I/2
und I/3 des Bundeskanzleramtes und
stellvertretende Leitung der Sektion
I für
diesen Bereich

1.7.2006

5 Jahre

Leiter der Abteilung I/2


Stellvertretende Leitung der
Kommunikationsbehörde Austria
(
KommAustria") als Aufsichtsbehörde für
Verwertungsgesellschaften

1.7.2006
neu
eingerichtet

unbefristet

Referent in der KommAustria

Leitung der Sektion II

20.11.2006

provisorisch

Leiter des Büros des Herrn STS
MORAK

künstlerischer Geschäftsführer der
Volksoper Wien GmbH

ab 1.9.2007

*)

extern

künstlerischer Geschäftsführer der
Burgtheater GmbH

ab 1.9.2009

*)

extern

*) Die beiden oben genannten künstlerischen Geschäftsführer wurden gemäß § 12
Abs. 1 BThOG f
ür eine Funktionsdauer von maximal 5 Jahren bestellt. Ich bitte um
Verständnis, daß ich über den Inhalt des Anstellungsvertrages aus datenschutzrecht-
lichen Gr
ünden keine Auskunft geben kann.

Zu den Fragen 6 bis 8:

Bei allen genannten Funktionen war eine öffentliche Ausschreibung erforderlich. Ent-
sprechend den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes wurde f
ür jede ausge-
schriebene Funktion eine Begutachtungskommission eingerichtet; dieser gehörten je-
weils zwei Vertreter der Zentralstelle, ein Vertreter der Gewerkschaft des
öffentlichen
Dienstes und ein Vertreter des zust
ändigen Zentralausschusses an.

Zu den Fragen 9 und 10:

Es wurden keine Personalberatungsunternehmen beigezogen.

Zu Frage 12:
In keinem Fall.

Zu den Fragen 13 bis 15:

Vor ihrem regulären Ablauf wurden keine Verträge im Sinne der Anfrage verlängert.