521/AB XXIII. GP

Eingelangt am 11.05.2007
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

S91143/18-PMVD/2007                                                                                               11. Mai 2007

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kogler, Freundinnen und Freunde haben am 12. März 2007 unter der Nr. 515/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Privatpersonen in Luftfahrzeugen des Bundesheeres" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

In der XXII. Gesetzgebungsperiode – 20. Dezember 2002 bis 29. Oktober 2006 – sind rund 5.000 heeresfremde Personen mit Luftfahrzeugen des österreichischen Bundesheeres transportiert worden. Der überwiegende Teil dieser Personentransporte erfolgte im Rahmen von Hilfeleistungen bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges.

Zu 2 bis 4:

Zunächst ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass ein Mitflug von Personen mit Luftfahrzeugen der Typen „Saab 35 OE „Draken“ und Northrop F-5E „Tiger II“ auf Grund der Bauart dieser Typen nicht möglich war bzw. ist, da es sich hiebei jeweils um einsitzige Maschinen handelt. Im Übrigen werden die Namen der mit Militärluftfahrzeugen zu transportierenden Personen zwar vor der jeweiligen Flugbewegung erfasst, aber in der Regel nach störungsfreier Flugdurchführung aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht aufbewahrt. Nach den Informationen der zuständigen Stellen im BMLV erfolgten sämtliche Flüge entweder in Erfüllung eines Auftrages des Bundesheeres, im Interesse des Bundesministeriums für Landesverteidigung oder im wehrpolitischen Interesse und wurden im Rahmen des für Einsatz bzw. Ausbildung vorgesehenen Flugstundenkontingentes durchgeführt, sodass keine zusätzlichen Kosten angefallen sind.

Zu 5 bis 7:

Ja; der Mitflug von Redakteur Georg Mader war genehmigt, zumal im Rahmen der Feierlichkeiten um den Nationalfeiertag 2004 sämtliche Fotografen der Heeresbild- und Filmstelle bei verschiedenen Veranstaltungen österreichweit im Einsatz waren. Die von Redakteur Mader erstellten und in seinem Eigentum befindlichen Bilder wurden meinem Ressort unentgeltlich zur Verfügung gestellt.