526/AB XXIII. GP
Eingelangt am 14.05.2007
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Steier, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. März 2007 unter der Nr. 544/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend digitales Fernsehen - Stromverbrauch der DVB-T-Boxen (Set-Top-Boxen) gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eingangs weise ich darauf hin, dass mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 1. März 2007, BGBl. II Nr. 49/2007, „Angelegenheiten des Hörfunks und des Fern- sehens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, In- novation und Technologie fallen", in die Zuständigkeit der Frau Bundesministerin im Bundeskanzleramt Doris Bures übergegangen sind. Ich ersuche daher, Anfragen, die den Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesministerin Bures betreffen, in Zukunft zu- ständigkeitshalber an sie zu richten.
Ich habe diese Anfrage weitergeleitet und folgende Antwort erhalten:
Zu Frage 1:
Der Prozess der Umstellung von der analogen zur digitalen Übertragungstechnik war und ist eine gesamteuropäische Initiative. Die Mitteilung der Europäischen Kommission über den Übergang vom analogen zum digitalen Rundfunk aus dem Jahr 2003 -
KOM(2003)541endg. - diente sämtlichen Mitgliedstaaten und somit auch Österreich als Leitlinie für die Diskussion und Planung des Umstellungsprozesses auf digitales Fernsehen. Wie auch die Europäische Kommission in ihrer dazu erstellten umfassenden Folgenabschätzung - SEK(2003)992 - ausgeführt hat, sind mit dem Umstieg neben erheblichen sozialen und politischen auch wirtschaftliche Auswirkungen verbunden. Klar war von Anbeginn an, dass die Umstellung kurzfristig Kosten mit sich bringt. Abgesehen von der erforderlichen technischen Aufrüstung war bekannt, dass der Einsatz dieser Set-Top-Boxen auch einen zusätzlichen Energieaufwand bei den betroffenen Haushalten bedeuten würde.
Die Europäische Kommission hat dementsprechend auch angekündigt, gemeinsam mit der Industrie an der Senkung des Stromverbrauchs dieser Geräte im Standby-Modus zu arbeiten. Ich werde diese Initiative verfolgen und sie im Interesse des Kon- sumentenschutzes, der mir ein großes Anliegen ist, bestmöglich unterstützen.
Darüber hinaus darf darauf hingewiesen werden, dass sich entsprechend der Fol- genabschätzung der Kommission der Einsatz separater Set-Top-Boxen im Gegensatz zur Alternative des Austausches des gesamten Fernsehgeräts aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher als wesentlich kostengünstiger darstellt. Außerdem könnten demnach bei kürzer werdenden Innovationszyklen die Set-Top-Box leichter ersetzt werden als ein integriertes digitales Fernsehgerät.
In umweltpolitischer Hinsicht bemerkt die Kommission, dass der Übergang vom analogen zum digitalen terrestrischen Rundfunk auch zu einem wesentlich geringeren Stromverbrauch bei der Ausstrahlung führt, da beim digitalen Rundfunk weniger Strom benötigt wird als beim analogen Rundfunk.
Zu Frage 2:
Das Konzept der Endgerätezertifizierung der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG (ORS) baute auf bestehenden Spezifikationen in anderen Ländern auf, um nicht eine bloß für Österreich spezifische Lösung zu fordern. Die Spezifikation hat die Aufgabe, aus Kundensicht Mindestfunktionalitäten sicherzustellen. Für die Frage, wie diese Funktionalitäten implementiert werden, also etwa betreffend den Aufbau, die
Größe oder das Material der Geräte ebenso wie betreffend die Art der Energieversorgung wurden dementsprechend keine Vorgaben gemacht.
Zu beachten war auch, dass eine gesonderte Festlegung solcher besonderer Spezifi- kationen für den österreichischen Markt dazu geführt hätte, dass diese gesondert produzierten Geräte - sofern sich überhaupt Produzenten gefunden haben - in der Anschaffung wesentlich teurer gewesen wären.
Zu Frage 3:
Auf nationaler Ebene sind weder zum erhöhten Stromverbrauch durch die Set-Top- Boxen noch zur Verringerung des Stromverbrauchs bei der Ausstrahlung Schätzungen bekannt. Entsprechend der Folgenabschätzung der Europäischen Kommission zum Umstieg auf digitales Fernsehen lässt sich festhalten, dass beim digitalen Rundfunk weniger Strom benötigt wird als beim analogen Rundfunk, dass allerdings in einer Gesamtprognose der Stromverbrauch nur unwesentlich abnehmen wird.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die RTR-GmbH war - wie zu Frage 2 ausgeführt - lediglich in die Spezifikation für die Kennzeichnung bzw. Zertifizierung von Endgeräten in der Umstiegsphase eingebunden. Eine Zuständigkeit in der Frage der Kennzeichnung von Endgeräten im Allgemeinen besteht nicht.
Auf Grund einer Initiative der RTR-GmbH hat die ORS jedoch zugesagt, in einer wei- teren Spezifikationsrunde auf den Energieverbrauch hinzuweisen und unverbindliche Vorschläge dafür einzuarbeiten. Diese Vorgaben gelten naturgemäß nur für jene Boxen, deren Hersteller sich an die Spezifikationen halten, um die Zertifizierung zu erlangen.