53/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.01.2007
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben
am 29. November 2006 unter der Nr. 108/J an mich eine schriftliche parlamentari-
sche Anfrage betreffend Forderung des wissenschaftlichen und gesellschaftspoliti-
schen Programms 2006 gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Zusammenhang mit der in der Einleitung zur Anfrage angesprochenen Förderung
ist festzuhalten, da
ß das Internationale Institut für liberale Politik Wien das Bundes-
kanzleramt um finanzielle Unterst
ützung nachstehenden Veranstaltungsprogramms
bis Oktober 2006 und nachstehender Ausstellung im Jahre 2006 ersucht hat:

          Vom liberalen zum sozialen Staat?

          Steuerpolitik als Umverteilung?

          Föderalismus im Angesicht Europas.

          Europäische Sozialmodelle und amerikanische Sozialvorstellungen.

          Moderne Politik als Gratwanderung zwischen Wirtschaftswachstum und ökologi-
schen Perspektiven.

          Brauchen wir einen neuen Generationenvertrag?

          Kampf und Kulturen? Europa und der Islam. Können aufgeklärte Europäer mit
Moslems reden?

          Strafrecht und Jugend

          Europäische Sicherheitspolitik - eine Zukunftsperspektive

          Ausstellung Liberale Politik in Österreich"

Das Bundeskanzleramt hat hiefür eine Gesamtförderung von 58.000,-- für Honora-
re und Reisekosten der Referenten, die Kosten der wissenschaftlichen Beratung f
ür
die Dokumentation der Ausstellung, f
ür Druck- und Versandkostenkosten sowie Mie-
ten für die Veranstaltungsräumlichkeiten zugesichert. Die Förderung wurde deshalb


gewährt, da bei der Veranstaltungsreihe grundsätzliche politische Fragen der Ent-
wicklung eines Staates behandelt werden und die Ergebnisse der Veranstaltungen
einen Diskussionsbeitrag für die politische Weiterentwicklung der Republik Österreich
darstellen.

Zu Frage 2:

Auf Grundlage der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderun-
gen aus Bundesmitteln BGBl.
II Nr. 51/2004 wurde mit dem Institut eine Förderungs-
vereinbarung geschlossen.

Zu Frage 3:

Im Zusammenhang mit der in der Antwort zu Frage 1 angeführten Förderung wurden
im Dezember 2005
10.000,- und im Mai 2006 weitere 38.000,- bevorschußt.
Der Restbetrag von 10.000,- auf die zugesicherte Förderung von insgesamt
58.000,- wird nach ordnungsgemäßer Abrechnung zur Anweisung gebracht.

Im Zusammenhang mit einer weiteren Förderungszusage in der Höhe von 50.000,-
f
ür die Anmietung und Einrichtung von Büroräumlichkeiten des Instituts und Fortset-
zung des Veranstaltungsprogramms ab November 2006 bis Ende Oktober 2007 wur-
den im Dezember 2006
45.000,- dem Institut bevorschußt

Zu Frage 4:

Bei der Abrechnung der in der Antwort zu Frage 1 angeführten Förderung hat das
Institut bekannt gegeben, da
ß es von der Stadt Wien für die Ausstellung Liberale
Politik in
Österreich" eine Förderung von 2.000,- erhalten hat.

Unter sinngemäßer Anwendung des § 9 der Rahmenrichtlinien hat das Bundeskanz-
leramt die f
ür eine allfällige Förderung noch in Betracht kommenden Ressorts, Bun-
desministerium für auswärtige Angelegenheiten, Bundesministerium für Bildung, Wis-
senschaft und Kultur, Bundesministerium f
ür Wirtschaft und Arbeit und Bundesminis-
terium f
ür soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz von der Förde-
rung an das Institut informiert.

Als weitere Sicherheitsmaßnahme zur Vermeidung von Doppelförderungen ist bei
der Abrechnung, und zwar generell bei allen Förderungen, vorgesehen, daß Origi-
nalbelege vorzulegen sind und diese vom Bundeskanzleramt mit einem Vermerk
Gefördert aus Subventionsmitteln des Bundeskanzleramtes in voller Höhe" entwer-
tet werden. Damit wird sichergestellt, daß bei Vorlage von derartigen Belegen bei
einem anderen Förderungsgeber dieser diese Belege bei der Abrechnung ablehnt.

Zu Frage 5:
Nein.