53/AB XXIII. GP
Eingelangt am 09.01.2007
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler,
Kolleginnen und Kollegen haben
am
29. November 2006 unter der Nr. 108/J an mich eine schriftliche
parlamentari-
sche
Anfrage betreffend Forderung des wissenschaftlichen und gesellschaftspoliti-
schen Programms 2006
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im
Zusammenhang mit der in der Einleitung zur Anfrage angesprochenen Förderung
ist festzuhalten, daß das
Internationale Institut für liberale Politik Wien das Bundes-
kanzleramt um finanzielle Unterstützung nachstehenden
Veranstaltungsprogramms
bis Oktober 2006 und
nachstehender Ausstellung im Jahre 2006 ersucht hat:
• Vom liberalen zum sozialen Staat?
• Steuerpolitik als Umverteilung?
• Föderalismus im Angesicht Europas.
• Europäische Sozialmodelle und amerikanische Sozialvorstellungen.
•
Moderne Politik als Gratwanderung zwischen Wirtschaftswachstum und ökologi-
schen Perspektiven.
• Brauchen wir einen neuen Generationenvertrag?
•
Kampf und Kulturen? Europa und der Islam. Können aufgeklärte Europäer mit
Moslems reden?
• Strafrecht und Jugend
• Europäische Sicherheitspolitik - eine Zukunftsperspektive
• Ausstellung „Liberale Politik in Österreich"
Das Bundeskanzleramt hat hiefür eine Gesamtförderung von € 58.000,-- für Honora-
re und Reisekosten der Referenten, die Kosten der wissenschaftlichen Beratung für
die Dokumentation der Ausstellung, für Druck- und Versandkostenkosten sowie
Mie-
ten
für die
Veranstaltungsräumlichkeiten zugesichert. Die Förderung wurde
deshalb
gewährt, da bei der Veranstaltungsreihe
grundsätzliche politische Fragen der Ent-
wicklung eines Staates behandelt werden und die Ergebnisse der Veranstaltungen
einen
Diskussionsbeitrag für die politische Weiterentwicklung
der Republik Österreich
darstellen.
Zu Frage 2:
Auf Grundlage der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderun-
gen aus Bundesmitteln BGBl. II Nr. 51/2004 wurde mit dem Institut eine Förderungs-
vereinbarung
geschlossen.
Zu Frage 3:
Im
Zusammenhang mit der in der Antwort zu Frage 1 angeführten Förderung wurden
im Dezember 2005 €10.000,- und
im Mai 2006 weitere €38.000,- bevorschußt.
Der
Restbetrag von € 10.000,- auf die zugesicherte Förderung von
insgesamt
€ 58.000,- wird
nach ordnungsgemäßer Abrechnung zur Anweisung gebracht.
Im
Zusammenhang mit einer weiteren Förderungszusage
in der Höhe von € 50.000,-
für die
Anmietung und Einrichtung von Büroräumlichkeiten
des Instituts und Fortset-
zung des
Veranstaltungsprogramms ab November 2006 bis Ende Oktober 2007 wur-
den im Dezember 2006 € 45.000,- dem
Institut bevorschußt
Zu Frage 4:
Bei der Abrechnung der in der Antwort zu Frage 1 angeführten Förderung hat
das
Institut bekannt gegeben, daß es von der Stadt Wien für die
Ausstellung „Liberale
Politik in Österreich" eine Förderung von € 2.000,-
erhalten hat.
Unter sinngemäßer Anwendung des § 9 der
Rahmenrichtlinien hat das Bundeskanz-
leramt die für eine allfällige Förderung noch
in Betracht kommenden Ressorts, Bun-
desministerium für auswärtige Angelegenheiten, Bundesministerium für Bildung, Wis-
senschaft und Kultur, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und Bundesminis-
terium für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz von der Förde-
rung an das Institut
informiert.
Als weitere Sicherheitsmaßnahme zur
Vermeidung von Doppelförderungen ist bei
der
Abrechnung, und zwar generell bei allen Förderungen, vorgesehen,
daß Origi-
nalbelege vorzulegen sind und diese vom Bundeskanzleramt mit einem Vermerk
„Gefördert aus
Subventionsmitteln des Bundeskanzleramtes in voller Höhe" entwer-
tet
werden. Damit wird sichergestellt, daß bei Vorlage von
derartigen Belegen bei
einem
anderen Förderungsgeber dieser diese Belege bei der Abrechnung
ablehnt.
Zu Frage 5:
Nein.