538/AB XXIII. GP

Eingelangt am 16.05.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Die Abgeordneten Maga Terezija STOISITS, Freundinnen und Freunde, haben am 21. März 2007 unter der NR 541/J an mich eine parlamentarische Anfrage betreffend „Amtsverständnis über den amtsärztlichen Dienst in Polizeianhaltezentren“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1

Die Durchführung solcher Treffen erachte ich sehr wichtig und sinnvoll, da eine pro-aktive Kommunikation mit den nationalen Monitoring- und Präventionsmechnismen in diesem
Kontext von zentraler Bedeutung ist.


 

Zu den Fragen 2 - 4

Ja. Der Chefarzt der Bundespolizeidirektion Wien, Hofrat MedRat Dr. med. Reinhard FOUS wollte damit allerdings zum Ausdruck bringen, dass die Polizei eine Einrichtung mit
entsprechenden hierarchischen Ebenen sei. Ungeachtet dieses Umstandes wird bemerkt, dass die Verwendung des Begriffes „paramilitärisch“ jedenfalls als unangebracht bewertet wird, was Dr. med. FOUS auch im Rahmen eines Gespräches zur Kenntnis gebracht wurde.

 

Zu den Fragen 5 bis 9

Der Ausdruck „Liquidierung“ wurde laut Stellungnahme von Hofrat MedRat Dr. med.
Reinhard FOUS nicht verwendet.

Er habe im Rahmen des Gespräches lediglich klargestellt, dass Anregungen, Empfehlungen, Kritiken sowie Pressearbeit aus dem amtsärztlichen Dienst ausschließlich im Dienstweg via Chefarztkanzlei an die Behördenleitung zu erfolgen hätten. Widrigenfalls, wären dienstrechtliche Maßnahmen zu prüfen und ggf. mit einer „Disziplinierung“ zu rechnen.

 

Polizeichefarzt MedRat Hofrat Dr. med. Reinhard FOUS ist ein mehrfach ausgezeichneter Allgemeinmediziner, Notarzt sowie allgem. beeideter und gerichtl. zertifizierter Sachverständiger, der seit 01.09.1975 als Polizeiarzt und ab 1992 als Chefarzt-Stellvertreter tätig war. Seit 01.02.2000 ist Hofrat MedRat Dr. med. FOUS als Chefarzt mit der Leitung des polizeiärztlichen Dienstes der BPD Wien betraut.

 

Disziplinarrechtliche Maßnahmen sind nicht vorgesehen.