54/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. November 2006 unter der Nr. 122/J an mich eine schriftliche parlamentari- sche Anfrage betreffend Künstlersozialversicherung - Rückforderung von Pensions- zuschüssen gerichtet.

Eingangs halte ich folgendes fest:

Gemäß § 22 Abs.1 des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes (K-SVFG) haben Personen, für die ein Zuschuß geleistet wird, alle Tatsachen, die für den Wegfall oder die Änderung des Anspruchs auf Zuschuß von Bedeutung sind, nach deren Eintritt unverzüglich zu melden. Dieser Meldepflicht ist nur ein ganz geringer Prozentsatz an KünstlerInnen nachgekommen.

Der Künstler-Sozialversicherungsfonds muß daher bei der Beantwortung der Anfrage das vom Bundesministerium für Finanzen gemäß § 13 Abs. 4 K-SVFG übermittelte Datenmaterial (mit Stichtag November 2006) heranziehen. Aufgrund dieser von den Abgabenbehörden übermittelten und jeweils aktualisierten Daten werden - bei Nicht- erfüllung der Einkommensvoraussetzungen des § 17 Abs. 1 Z 2 K-SVFG - die Rück- forderungsverfahren eingeleitet. Ob daraus tatsächlich ein Rückforderungsanspruch resultiert bzw. eine Rückzahlung der gewährten Zuschüsse zu erfolgen hat, kann erst nach Abschluß der diesbezüglichen Verfahren endgültig festgestellt werden.

Da der Fonds aufgrund seiner gesetzlichen Möglichkeiten und im Sinne einer sozial verträglichen Vorgangsweise auf Rückforderungen bei schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen verzichtet, muß deutlich festgehalten werden, daß keinesfalls alle auf- geforderten Künstlerinnen auch zu Rückzahlungen verpflichtet sein werden.

Da der Großteil der Rückforderungsverfahren, die Zuschußbezieher mit schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen betreffen, noch nicht abgeschlossen ist, kann derzeit auch noch nicht gesagt werden, wie viele Personen von Rückzahlungsverpflichtun- gen tatsächlich betroffen sein werden.


Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Aufgrund der bereits vorhandenen Daten der Einkommensteuerbescheide sind zur

Rückzahlung der geleisteten Beitragszuschüsse aufzufordern:

Für das Kalenderjahr 2001:            1.187 AntragstellerInnen

Für das Kalenderjahr 2002:            1.363 AntragstellerInnen

Für das Kalenderjahr 2003:            1.493 AntragstellerInnen

Für das Kalenderjahr 2004:             1.489 AntragstellerInnen

Für das Kalenderjahr 2005:                507 AntragstellerInnen

In welchem Ausmaß tatsächlich Rückzahlungen zu leisten sind, hängt vom Ausgang der einzelnen Verfahren ab (siehe einleitende Bemerkungen).

Zu Frage 2:

Aufgrund der bereits vorhandenen Daten der Einkommensteuerbescheide sind zur Rückzahlung der geleisteten Beitragszuschüsse aufgrund der Unterschreitung der erforderlichen Mindestgrenze aufzufordern:

Für das Kalenderjahr 2001:               831 AntragstellerInnen

Für das Kalenderjahr 2002:               945 AntragstellerInnen

Für das Kalenderjahr 2003:            1.055 AntragstellerInnen

Für das Kalenderjahr 2004:            1.036 AntragstellerInnen

Für das Kalenderjahr 2005:               399 AntragstellerInnen

In welchem Ausmaß tatsächlich Rückzahlungen zu leisten sind, hängt vom Ausgang der einzelnen Verfahren ab (siehe einleitende Bemerkungen).

Zu Frage 3:

Aufgrund der bereits vorhandenen Daten der Einkommensteuerbescheide sind zur Rückzahlung der geleisteten Beitragszuschüsse aufgrund der Überschreitung der festgelegten Obergrenze aufzufordern:

Für das Kalenderjahr 2001:            356 AntragstellerInnen

Für das Kalenderjahr 2002:            418 AntragstellerInnen

Für das Kalenderjahr 2003:            438 AntragstellerInnen

Für das Kalenderjahr 2004:            453 AntragstellerInnen

Für das Kalenderjahr 2005:            108 AntragstellerInnen

In welchem Ausmaß tatsächlich Rückzahlungen zu leisten sind, hängt vom Ausgang der einzelnen Verfahren ab (siehe einleitende Bemerkungen).


Zu Frage 4:

Aufgrund der bereits vorhandenen Daten der Einkommensteuerbescheide errechnen

sich die Summen der Rückforderungen wie folgt:

 

 

Obergrenze -

Untergrenze -

2001

294.511,53

603.210,45

2002

294.511,53

667.517,39

2003

358.539,05

748.071,43

2004

366.310,28

755.496,97

2005

97.306,50

329.695,50

In welchem Ausmaß tatsächlich Rückzahlungen zu leisten sind, hängt vom Ausgang der einzelnen Verfahren ab (siehe einleitende Bemerkungen).

Zu Frage 5:

Aufgrund der bereits vorhandenen Daten der Einkommensteuerbescheide sind nach

derzeitigem Stand insgesamt 4.515.170,30 zurückzufordern.

In welchem Ausmaß tatsächlich Rückzahlungen zu leisten sind, hängt vom Ausgang der einzelnen Verfahren ab (siehe einleitende Bemerkungen).

Zu Frage 6:

Der Fonds hat bisher in folgender Anzahl von Fällen auf nachfolgende Summen an

Rückzahlungen verzichtet:

 

Anzahl Fälle

Summe Verzicht -

2001

43 Antragsteller

32.169,12

2002

25 Antragsteller

17.877,44

2003

19 Antragsteller

14.630,46

2004

14 Antragsteller

11.128,50

2005

13 Antragsteller

10.055,73

Zu Frage 7:

In folgender Anzahl von Fällen wurden nachfolgende Summen an Rückzahlungen

bereits durch die betroffenen Künstlerinnen geleistet:

 

Jahr

Anzahl

Summe

2001

591

408.523,66

2002

22

14.249,61

2003

18

13.791,94

2004

15

10.545,55

2005

1

968,04


Zu Frage 8:

In nachfolgender Anzahl von Fällen wurden Ratenvereinbarungen getroffen:

 

Jahr

Ratenvereinbarungen:

2001

140

2002

3

2003

1

2004

2

2005

0

Zu Frage 9:

Da die Verfahren über etwaige Rückzahlungsverpflichtungen zu einem großen Teil noch nicht abgeschlossen sind, können darüber noch keine Aussagen getroffen wer- den, umsomehr als auch nicht auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden kann.

Zu Frage 10:

Aufgrund der bereits vorhandenen Daten der Einkommensteuerbescheide sind we- gen Unterschreitung der Mindestgrenze Antragsteller, die auch mit ihren Gesamtein- künften im betreffenden Kalenderjahr diese Grenze nicht erreicht haben, zur Rück- zahlung aufzufordern:

Für das Kalenderjahr 2001:            641 AntragstellerInnen

Für das Kalenderjahr 2002:            700 AntragstellerInnen

Für das Kalenderjahr 2003:            771 AntragstellerInnen

Für das Kalenderjahr 2004:            746 AntragstellerInnen

Für das Kalenderjahr 2005:            278 AntragstellerInnen

Zu Frage 11:

Aufgrund der bereits vorhandenen Daten der Einkommensteuerbescheide sind we- gen Unterschreitung der Mindestgrenze aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit Antragsteller, die auch mit ihren Gesamteinkünften die Untergrenze überschreiten, nicht jedoch die Obergrenze überschreiten, zur Rückzahlung aufzufordern:

Für das Kalenderjahr 2001:            190 AntragstellerInnen

Für das Kalenderjahr 2002:            245 AntragstellerInnen

Für das Kalenderjahr 2003:            284 AntragstellerInnen

Für das Kalenderjahr 2004:            290 AntragstellerInnen

Für das Kalenderjahr 2005:            121 AntragstellerInnen