54/AB XXIII. GP
Eingelangt am 09.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. November 2006 unter der Nr. 122/J an mich eine schriftliche parlamentari- sche Anfrage betreffend Künstlersozialversicherung - Rückforderung von Pensions- zuschüssen gerichtet.
Eingangs halte ich folgendes fest:
Gemäß § 22 Abs.1 des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes (K-SVFG) haben Personen, für die ein Zuschuß geleistet wird, alle Tatsachen, die für den Wegfall oder die Änderung des Anspruchs auf Zuschuß von Bedeutung sind, nach deren Eintritt unverzüglich zu melden. Dieser Meldepflicht ist nur ein ganz geringer Prozentsatz an KünstlerInnen nachgekommen.
Der Künstler-Sozialversicherungsfonds muß daher bei der Beantwortung der Anfrage das vom Bundesministerium für Finanzen gemäß § 13 Abs. 4 K-SVFG übermittelte Datenmaterial (mit Stichtag November 2006) heranziehen. Aufgrund dieser von den Abgabenbehörden übermittelten und jeweils aktualisierten Daten werden - bei Nicht- erfüllung der Einkommensvoraussetzungen des § 17 Abs. 1 Z 2 K-SVFG - die Rück- forderungsverfahren eingeleitet. Ob daraus tatsächlich ein Rückforderungsanspruch resultiert bzw. eine Rückzahlung der gewährten Zuschüsse zu erfolgen hat, kann erst nach Abschluß der diesbezüglichen Verfahren endgültig festgestellt werden.
Da der Fonds aufgrund seiner gesetzlichen Möglichkeiten und im Sinne einer sozial verträglichen Vorgangsweise auf Rückforderungen bei schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen verzichtet, muß deutlich festgehalten werden, daß keinesfalls alle auf- geforderten Künstlerinnen auch zu Rückzahlungen verpflichtet sein werden.
Da der Großteil der Rückforderungsverfahren, die Zuschußbezieher mit schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen betreffen, noch nicht abgeschlossen ist, kann derzeit auch noch nicht gesagt werden, wie viele Personen von Rückzahlungsverpflichtun- gen tatsächlich betroffen sein werden.
Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Aufgrund der bereits vorhandenen Daten der Einkommensteuerbescheide sind zur
Rückzahlung der geleisteten Beitragszuschüsse aufzufordern:
Für das Kalenderjahr 2001: 1.187 AntragstellerInnen
Für das Kalenderjahr 2002: 1.363 AntragstellerInnen
Für das Kalenderjahr 2003: 1.493 AntragstellerInnen
Für das Kalenderjahr 2004: 1.489 AntragstellerInnen
Für das Kalenderjahr 2005: 507 AntragstellerInnen
In welchem Ausmaß tatsächlich Rückzahlungen zu leisten sind, hängt vom Ausgang der einzelnen Verfahren ab (siehe einleitende Bemerkungen).
Zu Frage 2:
Aufgrund der bereits vorhandenen Daten der Einkommensteuerbescheide sind zur Rückzahlung der geleisteten Beitragszuschüsse aufgrund der Unterschreitung der erforderlichen Mindestgrenze aufzufordern:
Für das Kalenderjahr 2001: 831 AntragstellerInnen
Für das Kalenderjahr 2002: 945 AntragstellerInnen
Für das Kalenderjahr 2003: 1.055 AntragstellerInnen
Für das Kalenderjahr 2004: 1.036 AntragstellerInnen
Für das Kalenderjahr 2005: 399 AntragstellerInnen
In welchem Ausmaß tatsächlich Rückzahlungen zu leisten sind, hängt vom Ausgang der einzelnen Verfahren ab (siehe einleitende Bemerkungen).
Zu Frage 3:
Aufgrund der bereits vorhandenen Daten der Einkommensteuerbescheide sind zur Rückzahlung der geleisteten Beitragszuschüsse aufgrund der Überschreitung der festgelegten Obergrenze aufzufordern:
Für das Kalenderjahr 2001: 356 AntragstellerInnen
Für das Kalenderjahr 2002: 418 AntragstellerInnen
Für das Kalenderjahr 2003: 438 AntragstellerInnen
Für das Kalenderjahr 2004: 453 AntragstellerInnen
Für das Kalenderjahr 2005: 108 AntragstellerInnen
In welchem Ausmaß tatsächlich Rückzahlungen zu leisten sind, hängt vom Ausgang der einzelnen Verfahren ab (siehe einleitende Bemerkungen).
Zu Frage 4:
Aufgrund der bereits vorhandenen Daten der Einkommensteuerbescheide errechnen
sich die Summen der Rückforderungen wie folgt:
|
|
Obergrenze - € |
Untergrenze - € |
|
2001 |
294.511,53 |
603.210,45 |
|
2002 |
294.511,53 |
667.517,39 |
|
2003 |
358.539,05 |
748.071,43 |
|
2004 |
366.310,28 |
755.496,97 |
|
2005 |
97.306,50 |
329.695,50 |
In welchem Ausmaß tatsächlich Rückzahlungen zu leisten sind, hängt vom Ausgang der einzelnen Verfahren ab (siehe einleitende Bemerkungen).
Zu Frage 5:
Aufgrund der bereits vorhandenen Daten der Einkommensteuerbescheide sind nach
derzeitigem Stand insgesamt € 4.515.170,30 zurückzufordern.
In welchem Ausmaß tatsächlich Rückzahlungen zu leisten sind, hängt vom Ausgang der einzelnen Verfahren ab (siehe einleitende Bemerkungen).
Zu Frage 6:
Der Fonds hat bisher in folgender Anzahl von Fällen auf nachfolgende Summen an
Rückzahlungen verzichtet:
|
Anzahl Fälle |
Summe Verzicht - € |
|
|
2001 |
43 Antragsteller |
32.169,12 |
|
2002 |
25 Antragsteller |
17.877,44 |
|
2003 |
19 Antragsteller |
14.630,46 |
|
2004 |
14 Antragsteller |
11.128,50 |
|
2005 |
13 Antragsteller |
10.055,73 |
Zu Frage 7:
In folgender Anzahl von Fällen wurden nachfolgende Summen an Rückzahlungen
bereits durch die betroffenen Künstlerinnen geleistet:
|
Jahr |
Anzahl |
Summe € |
|
2001 |
591 |
408.523,66 |
|
2002 |
22 |
14.249,61 |
|
2003 |
18 |
13.791,94 |
|
2004 |
15 |
10.545,55 |
|
2005 |
1 |
968,04 |
Zu Frage 8:
In nachfolgender Anzahl von Fällen wurden Ratenvereinbarungen getroffen:
|
Jahr |
Ratenvereinbarungen: |
|
2001 |
140 |
|
2002 |
3 |
|
2003 |
1 |
|
2004 |
2 |
|
2005 |
0 |
Zu Frage 9:
Da die Verfahren über etwaige Rückzahlungsverpflichtungen zu einem großen Teil noch nicht abgeschlossen sind, können darüber noch keine Aussagen getroffen wer- den, umsomehr als auch nicht auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden kann.
Zu Frage 10:
Aufgrund der bereits vorhandenen Daten der Einkommensteuerbescheide sind we- gen Unterschreitung der Mindestgrenze Antragsteller, die auch mit ihren Gesamtein- künften im betreffenden Kalenderjahr diese Grenze nicht erreicht haben, zur Rück- zahlung aufzufordern:
Für das Kalenderjahr 2001: 641 AntragstellerInnen
Für das Kalenderjahr 2002: 700 AntragstellerInnen
Für das Kalenderjahr 2003: 771 AntragstellerInnen
Für das Kalenderjahr 2004: 746 AntragstellerInnen
Für das Kalenderjahr 2005: 278 AntragstellerInnen
Zu Frage 11:
Aufgrund der bereits vorhandenen Daten der Einkommensteuerbescheide sind we- gen Unterschreitung der Mindestgrenze aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit Antragsteller, die auch mit ihren Gesamteinkünften die Untergrenze überschreiten, nicht jedoch die Obergrenze überschreiten, zur Rückzahlung aufzufordern:
Für das Kalenderjahr 2001: 190 AntragstellerInnen
Für das Kalenderjahr 2002: 245 AntragstellerInnen
Für das Kalenderjahr 2003: 284 AntragstellerInnen
Für das Kalenderjahr 2004: 290 AntragstellerInnen
Für das Kalenderjahr 2005: 121 AntragstellerInnen