543/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.05.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

                                                                                                                                                   GZ: BMWF-10.000/0051-C/FV//2007

Frau

Präsidentin des Nationalrats

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 15. Mai 2007

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 615/J-NR/2007 betreffend Tätigkeit der Regie­rungsmitglieder der Retrokoalition, die die Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen am 30. März 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Anzumerken ist, dass das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung durch die Novelle des Bundesministeriengesetzes erst mit Wirkung vom 1. März 2007 neu geschaffen wurde und daher erst seit diesem Zeitpunkt ein Ministerbüro besteht, in dem bis zum Einlangen der gegen­ständlichen Anfrage folgende Bedienstete mit Sondervertrag gemäß § 36 VBG beschäftigt sind:

 

1.   Mag. Elmar Pichl

2.   Mag. Lucas Sobotka

3.   Mag. Martha Brinek

4.   Mag. Christina Kasess

5.   Mag. Thomas Obernosterer

6.   Mag. Harald Sidak

 

Für zwei Bedienstete bestehen Arbeitsleihverträge:

 

1.   Mag. Martha-Therese Penz

2.   Hans-Joachim Sorger

 

Es wurde bisher keines dieser Dienstverhältnisse beendet.

 

Zu Frage 4:

Je ein Arbeitsplatz ist nach A1/7, nach A1/6 und A1/2 bewertet, fünf Arbeitsplätze sind nach A1/4 bewertet.

 

Zu Frage 5:

Es wurden sechs Sonderverträge gemäß § 36 VBG unter Bindung der jeweiligen Arbeitsplatz­wertigkeiten im Rahmen der Richtlinien des Bundeskanzleramtes abgeschlossen. Mit diesen
Sonderverträgen wurde ein bis zu 25 % höheres Entgelt vereinbart, wobei mit diesem Entgelt alle Mehrdienstleistungen abgegolten sind. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 602/J-NR/2007 durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Die Abgeltung der Überstunden ist sowohl im Rahmen der Sonderverträge als auch der Arbeits­leihverträge inkludiert. Eine Angabe der durchschnittlichen, monatlichen Überstundenleistungen ist daher nicht möglich.

 

Zu Frage 8:

Für die Bediensteten des Ministerbüros sind in diesem Bereich keine gesonderten Budgetmittel ausgewiesen.

 

Zu Frage 9:

Keiner der Mitarbeiter/innen des Ministerbüros übt Nebentätigkeiten bzw. Nebenbeschäftigungen oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen aus.

 

Zu Frage 10:

Da das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erst seit 1. März 2007 besteht und eine Beantwortung derzeit nur auf Grundlage des Jahres 2006 möglich ist, wird auf die Beant­wortung der Anfrage Nr. 612/J-NR/2007 durch die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur für den Bereich des früheren Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur verwiesen.

 

Zu Frage 11:

Ein Bediensteter wird mittels Arbeitsleihvertrag beschäftigt. Das Arbeitskräfteüberlassungs­unternehmen ist die ÖVP-Landespartei Wien.

 

Zu Frage 12:

In diesem Zeitraum wurden keine Bediensteten in  ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
übernommen.

 

Zu Fragen 13 und 14:

Bisher wurden keine Umbauten vorgenommen.

 

Zu Fragen 15 und 16:

Für das durch das Bundesministeriengesetz mit Wirkung vom 1. März 2007 neu geschaffene und einzurichtende Büro und für die Büros meines Kabinetts wurden Büromöbel angeschafft. Diese Anschaffung war notwendig, da keinerlei Möbel bzw. Inventar vorhanden waren. Dadurch sind Kosten in Höhe von ca. € 32.000,-- angefallen.

 

Zu Fragen 17 bis 20:

Es wurde ein Dienstauto angeschafft. Es handelt sich um die Automarke Audi A8 3.0 TDI; die Kosten dieser Beschaffung betrugen € 60.402,36. Dieses Dienstauto wird ausschließlich von mir benützt. Weitere Dienstautos sind im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nicht vorhanden.

 

Zu Fragen 21, 22 und 24:

Für Repräsentationsaufwendungen (Pressekonferenzen, Besprechungen, Gastgeschenke, Getränke und Speisen etc.) wurden bis zum Zeitpunkt der Anfragestellung € 2.426,-- aufge­wendet.

 

Von einer detaillierten Aufschlüsselung wird aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand genommen.

 

Zu Frage 23:

Bis zum Zeitpunkt der Anfragestellung habe ich insgesamt acht Dienstreisen unternommen und zwar jeweils eine Dienstreise nach Berlin, nach Oberösterreich, nach Innsbruck, nach Bregenz, nach Zagreb sowie nach Niederösterreich (Wiener Neustadt und St. Pölten) sowie zwei nach Brüssel. 

 

Die Reise nach Berlin am 26. Jänner 2007 diente der Erörterung weiterer Schritte in Bezug auf die Regelung des Zugangs zu diversen Studienrichtungen an österreichischen Universitäten (Reisekosten € 824,95).

 

Am 19. Februar 2007 fanden Treffen mit politischen Vertreterinnen und Vertretern im Wissen­schafts- und Forschungsbereich auf europäischer Ebene in Brüssel statt, wobei es zu Gesprächen mit den Kommissaren Janez Potočnik und Ján Figel, Ministerin Marie-Dominique Simonet und Botschafter Dr. Gregor Woschnagg kam.

 

Die Reise nach Oberösterreich am 2./3. März 2007 ergab sich aus der Teilnahme an der ersten Regierungsklausur.

 

Am 7. März 2007 nahm ich an einer Veranstaltung der Europäischen Kommission aus Anlass des Starts des 7. EU-Rahmenprogramms für Forschung zum Thema „Today is the future“ teil. Weiters kam es zu einem Treffen mit Kommissar Janez Potočnik und mit dem luxemburgischen Forschungsminister Francois Biltgen.

 

Am 9. März 2007 stattete ich den beiden Universitäten in Innsbruck und dem Landeshauptmann von Tirol einen Besuch ab.

 

Die Reise nach Bregenz am 15. März 2007 diente dem Besuch der Vorarlberger Fachhochschule und einem Treffen mit dem Landeshauptmann von Vorarlberg.

 

Am 16. März 2007 reiste ich zur CEEPUS-Minister/innen/konferenz nach Zagreb.

 

Am 23. März 2007 besuchte ich die Fachhochschule in Wiener Neustadt, das WIFI Niederösterreich und informierte mich über das Projekt MedAustron.

 

Abgesehen von der Reise nach Berlin sind Kostenangaben derzeit mangels Abrechnung noch nicht möglich.

 

Begleitet wurde ich bei den oben angeführten Dienstreisen von folgenden Mitarbeiter/innen meines Kabinetts :

 

26. Jänner 2007 Berlin – 1 Mitarbeiter/in – € 837,25

19. Februar 2007 Brüssel – 2 Mitarbeiter/innen – insgesamt € 1.238,--

2./3. März 2007 Oberösterreich – 2 Mitarbeiter/innen – noch nicht abgerechnet

7. März 2007 Brüssel – 2 Mitarbeiter/innen – noch nicht abgerechnet

9. März 2007 Innsbruck – 1 Mitarbeiter/in – € 394,06

15. März 2007 Bregenz – 1 Mitarbeiter/in – € 621,81

16. März 2007 Zagreb – 1 Mitarbeiter/in – € 298,12

23. März 2007 Niederösterreich – 1 Mitarbeiter/in – € 7,44

 

Zu Frage 25:

Für Drucksorten (Briefpapier, Kuverts, Visitkarten und div. Drucksorten) wurden bisher
€ 7.177,66 aufgewendet.

 

Zu Frage 26:

Mit Stichtag 25. April 2007 hat das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung für die durch die Errichtung des Ressorts notwendig gewordene Einrichtung einer Homepage sowie für deren Gestaltung und Umsetzung € 32.400,-- bezahlt.

 

Zu Frage 27:

Abgesehen von den bei der Beantwortung der Fragen 25 und 26 angeführten Beträgen sind durch die Neuerrichtung des Ressorts für Schilder, Logos etc. bisher € 1.300,-- aufgewendet worden.

 

Zu Frage 28:

Ja.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.