544/AB XXIII. GP
Eingelangt am 18.05.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 532/J-NR/2007 betreffend Biopatent Monitoring, die die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer und KollegInnen am 19. März 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Weshalb wurde der Bericht des Biopatent-Monitoring-Komitees dem Nationalrat noch nicht vorgelegt?
Wann werden Sie den Bericht vorlegen?
Antwort:
Der erste Bericht des Österreichischen Biopatent-Monitoring-Komitees (Mai 2006) wurde fristgerecht dem Nationalrat der XXII. GP vorgelegt und dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen, von diesem jedoch nicht enderledigt. Der zweite Bericht wird im Juni 2009 fällig sein. Nachdem jedoch vom Komitee einhellig der Wunsch geäußert wurde, den ersten Bericht des Komitees dem Nationalrat der XXIII. GP (neuerlich) vorzulegen, werde ich diesem Wunsch entsprechen und den Bericht erneut vorlegen.
Fragen 3, 4, 5 und 8:
Ist es denkbar, dass der Vorschlag des Österreichischen Patentamtes, die Prüfungskompetenzen des Biopatent-Monitoring-Komitees auf europäische Patente auszuweiten, angenommen und realisiert wird?
Wenn ja, wann wird es soweit sein?
Wenn nein, warum nicht?
Die Biotechnologie-Richtlinie wurde beschlossen, um der Gentechnik, die besonders hohe Forschungsinvestitionen notwendig macht, einen angemessenen Rechtsschutz zu gewähren. Wie sicher sind aber die für den europäischen Markt zugelassenen Biopatente, die in der Regel nur vom Hersteller selber - und somit weder transparent noch ausreichend - geprüft werden?
Antwort:
Patente gelten in Österreich kraft Erteilung entweder durch das Österreichische Patentamt oder kraft Erteilung durch das Europäische Patentamt, sofern der Erfinder Österreich als Staat der Gültigkeit des europäischen Patentes benannt hat.
Es ist zutreffend, dass sich der Wortlaut der Entschließung des Nationalrates vom 16.4.1998 nur auf in Österreich durch das Österreichische Patentamt erteilte Patente bezieht. Das
Komitee ist willens und in der Lage auch vom Europäischen Patentamt mit Wirksamkeit für Österreich erteilte Patente in sein Monitoring einzubeziehen, sofern dies das Parlament - wofür eine entsprechend adaptierte Entschließung des Nationalrates erforderlich ist - wünscht.
Eine Aussage über die „Sicherheit" der für den europäischen Markt zugelassenen Biopatente kann erst anhand eines derartigen Monitoring der auch für Österreich gültigen, vom Europäischen Patentamt erteilten Biopatente getroffen werden.
Fragen 6 und 7:
Werden Sie sich dafür einsetzen, das österreichische Model des Biopatent-Monitoring auch auf europäischer Eben umzusetzen - in Anbetracht dessen, dass es hier keine vergleichbare Kontrollinstanz gibt?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Tatsächlich ist das österreichische Modell eines Biopatent-Monitoring-Komitees im Vergleich der übrigen EU-Mitgliedstaaten einzigartig, zumal ein derart umfassend und ausgewogen zusammengesetztes Gremium mit Berichtspflicht an das Parlament nur in Österreich eingerichtet ist. Ich werde im Rahmen meiner Gespräche mit Vertretern der anderen EU- Mitgliedstaaten diesen erfolgreichen österreichischen Weg entsprechend präsentieren.