546/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.05.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am           Mai 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0024-I/4/2007

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 543/J vom 21. März 2007 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Illegale Beschäftigung auf Schlachthöfen bzw. Fleischverarbeitungsbetrieben in Österreich“ beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1:

Im Kalenderjahr 2006 wurde in den einzelnen Bundesländern nachstehend angeführte Anzahl an Schlachthöfen (inklusive Zerlege- beziehungsweise Verarbeitungsbetrieben) überprüft:

 

 

 

 

kontrollierte Betriebe 2006

Bundesland

Anzahl

Burgenland

0

Kärnten

0

Niederösterreich

10

Oberösterreich

7

Salzburg

0

Steiermark

3

Wien

1

Tirol

3

Vorarlberg

0

Summe

24

 

Zu 2:

Aus den Überprüfungen resultierten Strafanträge nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz wegen fehlender arbeitsmarktrechtlicher Bewilligungen und Mitteilungen an die Gebietskrankenkassen wegen fehlender Anmeldungen zur Sozialversicherung sowie an das AMS aufgrund nicht gemeldeter Tätigkeiten von Bezieherinnen beziehungsweise Beziehern von Transferleistungen.

 

Zu 3:

Bei den Kontrollen wurde die nachstehend angeführte Anzahl illegal beschäftigter Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer angetroffen:

 

Bundesland

Anzahl illegal Beschäftigte

Anzahl Scheinselbstständige

Burgenland

keine Kontrollen

Kärnten

keine Kontrollen

Niederösterreich

22

2

Oberösterreich

5

0

Salzburg

keine Kontrollen

Steiermark

2

0

Wien

0

0

Tirol

0

0

Vorarlberg

keine Kontrollen

Summe

29

2

 

Zu 4:

Die Dauer der Beschäftigungsverhältnisse der Schwarzarbeiterinnen beziehungsweise Schwarzarbeiter variierte zwischen einem Tag und 20 Monaten.

 

Zu 5:

In einigen Betrieben waren gelernte Fleischhauerinnen beziehungsweise Fleischhauer mit langjähriger Praxis, in anderen jedoch auch ungelernte Arbeitskräfte tätig.

 

Zu 6:

Die Entlohnung erfolgte teilweise durch Barauszahlung in Österreich oder im Heimatland, in einigen Fällen durch Überweisung auf das Konto.

 

Zu 7:

Die Höhe der Entlohnung war unterschiedlich, ebenso die Basis für deren Berechnung. Der Stundenlohn betrug zwischen € 10,-- und € 11,--. Bei monatlicher Auszahlung erhielten die Arbeiterinnen beziehungsweise Arbeiter € 2.000,-- pro Monat, wöchentlich wurde ein Vorschuss von € 240,-- beziehungsweise € 300,-- ausbezahlt. In einem Fall wurden 70.000 Forint ausbezahlt. Es wurde auch freie Kost und Logis gewährt.

 

Zu 8:

In den meisten Fällen betrug die Arbeitszeit 40 Wochenstunden, bei einigen Arbeiterinnen beziehungsweise Arbeitern gab es keine fixen Vereinbarungen.

 

Zu 9 bis 11:

In meinem Ressort wurde eine Reihe von konkreten Maßnahmen ergriffen, um illegale Beschäftigung sowie das Schwarzunternehmertum energisch zu bekämpfen. Die strategische Neuausrichtung und Reorganisation der Betrugsbekämpfung sowie die höchst effiziente Durchführung von Aktionstagen mögen hier als Beispiele genannt werden. So haben die Kontrollorgane der KIAB bei der operativen Bekämpfung der Schwarzarbeit im Jahr 2006 über 22.000 Betriebe kontrolliert, wobei über 8.000 illegal Beschäftigte festgestellt wurden. Im Sinne einer risikoorientierten Fallauswahl werden Betriebe aller Branchen überprüft, wobei hier – auch saisonal und nach Bundesländern – wechselnde Schwerpunkte gesetzt werden.

 

Statistiken werden dabei nur insoweit geführt, als sie der Kontrolle und der Darstellung der Erreichung dieses Zieles dienen. Daten, welche veterinärmedizinische Belange betreffen, resultieren nicht in die Kompetenz des Bundesministeriums für Finanzen und werden daher nicht geführt. Die Feststellung etwaiger Verstöße gegen veterinärrechtliche Bestimmungen obliegt Tierärzten, deren Anwesenheit bei Schlachtungen vorgesehen ist, sodass seitens der KIAB keine diesbezüglichen Feststellungen getroffen werden. Da diese Meldungen nicht den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Finanzen betreffen und auch keine Auswirkungen auf mein Ressort haben, erfolgt über das Ergebnis dieser Verfahren keine Rückmeldung an die KIAB.

 

Zu 12 bis 18:

Im Kalenderjahr 2006 wurden bei Schlachthöfen bzw. Fleischzerlegungsbetrieben in Großharras keine Kontrollen durchgeführt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen