548/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.05.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0054-III/4a/2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                   Wien, 16. Mai 2007

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 612/J-NR/2007 betreffend Tätigkeit der Regie­rungsmitglieder der Retrokoalition, die die Abg. Herbert Scheibner und Kollegen am 30. März 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Folgende Referentinnen und Referenten sind im Büro der Frau Bundesministerin beschäftigt (11.01.2007 – 30.03.2007):

 

nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979:

HUBER Mag. Hanspeter, MinR                       ab 12.01.2007

 

nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (inkl. Sonderverträge gemäß § 36 VBG):

HAFNER Mag. Petra                                       ab 17.01.2007

PELINKA Nikolaus                                          ab 17.01.2007

WEILGUNY Mag. Angela                                ab 18.01.2007

NEKULA Kurt, M.A.                                         ab 19.01.2007

LACKENBUCHER Dr. Günter                        ab 06.02.2007

 

mit Arbeitsleihverträgen:

WANDALLER Dr. Peter                                  ab 01.02.2007

TAIG Mag. Martina                                           ab 01.02.2007

MAREK Gabriele                                             ab 01.02.2007

 

Zu Frage 4:

Gebunden sind folgende Planstellen:

1          A1/7

3          A1/5

1          A1/4

1          A1/3

 

Zu Frage 5:

Dazu verweise ich auf die Beantwortung der Frage 5 in der Anfrage Nr. 602/J-NR/2007 durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Bei allen Referentinnen und Referenten ist vertraglich ein „All-In-Bezug“ festgesetzt, in dem sämtliche Mehrleistungen enthalten sind, daher ist eine Angabe der durchschnittlich monatlich geleisteten Überstunden nicht möglich.

 

Zu Frage 8:

Es ist darauf hinzuweisen, dass es für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros keinen gesonderten VA-Ansatz für Belohnungen gibt. Im Übrigen sind derzeit keine Belohnungen vor­gesehen.

 

Zu Frage 9:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros üben keine Nebentätigkeiten, Neben­beschäftigungen und Aufsichtsratstätigkeiten aus.

 

Zu Frage 10:

Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass einerseits das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in dieser Form erst seit der mit 1. März 2007 in Kraft getretenen Novelle zum Bundes­ministeriengesetz 1986 besteht und andererseits eine Angabe der Überstunden des Jahres 2007 nicht möglich ist. Weiters ist festzuhalten, dass die Verknüpfung von einzelpersonen­bezogenem Zahlenmaterial mit dem Namen einer Person aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen kann. Von den dem damaligen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur angehörenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Zentralleitung haben im Jahr 2006 26 Personen mehr als 240 Überstunden geleistet, die Gesamtüberstundenzahl dieses Personenkreises beträgt 9 047,96.

Davon entfallen auf die Verwendungsgruppe A1        2 106,76 Überstunden

                                      Verwendungsgruppe A2       1 207,31 Überstunden

                                      Verwendungsgruppe A3          981,50 Überstunden

                                      Verwendungsgruppe A5          368,00 Überstunden

                                      Entlohnungsgruppe v1          1 976,27 Überstunden

                                      Entlohnungsgruppe v2          1 034,60 Überstunden

                                      Entlohnungsgruppe v4             343,00 Überstunden

                                      Entlohnungsgruppe h3             751,33 Überstunden

                                      ADV-SV                                    279,24 Überstunden

 

 

Zu Frage 11:

Eingangs ist festzuhalten, dass die Verknüpfung von einzelpersonenbezogenen Angaben mit dem Namen einer Person aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen kann. In diesem Sinne wird eine Person außerhalb des Ministerbüros aufgrund eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt (Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen: Dr. Leopold Specht Beteiligungs- und Ver­mögensverwaltung GmbH).

 

Zu Frage 12:

Keine.

 

Zu Fragen 13 und 14:

Es wurden in meinen Büros bzw. der Büros meiner Kabinettsmitarbeiterinnen und
-mitarbeiter keine Umbauten vorgenommen.

 

Zu Fragen 15 und 16:

Im Zusammenhang mit der Situierung zweier Bundesminister und deren Ministerbüros im Amts­gebäude Minoritenplatz 5 ist aufgrund der beengten Situation teilweise eine Neueinrichtung erforderlich gewesen. Durch die Umfunktionierung einer Räumlichkeit in ein Pressebüro für drei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter sind dabei für Mobiliar insgesamt Kosten in der Höhe von € 18 198,51 angefallen.

 

Zu Fragen 17 und 18:

Es wurden keine neuen Dienstautos angeschafft.

 

Zu Frage 19:

Neben laufenden notwendigen Kosten (Service, Reifenwechsel, Kleinreparaturen) sind für das Dienstauto der Frau Bundesministerin für TV-Tuner, Audi NAVIG, CD-Wechsler Kosten in der Höhe von € 3 172,27 angefallen.

 

Zu Frage 20:

Im Sinne einer sparsamen Verwaltung werden die Dienstautos des ehemaligen Bundes­ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (ausgenommen das Dienstauto der Frau Bundesministerin) vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und vom Bundes­ministerium für Wissenschaft und Forschung gemeinsam genutzt.

 

Zu Frage 21:

Für Repräsentationszwecke sind im Zeitraum vom 11. Jänner bis zum 30. März 2007 € 4 505,10 angefallen, wobei von einer Einzelauflistung aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand genommen werden muss.

 

Zu Fragen 22 und 24:

Insgesamt sind € 3 780,08 für die Bewirtungen durch die Ministerküche ausgegeben worden. Da die Ministerküche aus Sparsamkeitsgründen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung geführt wird, werden die anfallenden Kosten zwischen beiden Ministerien geteilt. Diese Ausgaben fallen sowohl für Termine mit externen Besuchern als auch für interne Sitzungen an, bei denen zB. Kaffee und Mineralwasser gereicht wird. Eine Einzel­aufstellung ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

 

Zu Frage 23:

Hinsichtlich meiner internationalen und nationalen Dienstreisen seit Angelobung der Bundes­regierung bis zum 30. März 2007 einschließlich Zielorte, Datum, Zwecke, mitreisende Büro­mitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie jeweilige Kosten samt Budgetansatz verweise ich auf die in der Beilage angeschlossene Tabelle. Da gemäß den Bestimmungen der Reisegebühren­vorschrift 1955 die Abrechnung bis zu sechs Monate nach Abschluss der Dienstreise gelegt werden kann, sind die Kosten für Dienstreisen, die in diesem Zeitraum erfolgt sind, aber noch nicht abgerechnet wurden, nicht enthalten.

 

Zu Fragen 25 und 27:

Die Umbenennung des Ressorts hat neben einer Erneuerung der Gebäudebeschriftungen auch eine neue Geschäftsausstattung (d.s. alle üblichen Drucksorten wie etwa Briefpapier und Kuverts) erfordert. Mit deren Gestaltung und mit dem Entwurf eines neuen Logos wurde ein Grafik-Studio beauftragt, das seine Abrechnung noch nicht vorgelegt hat. Die Kosten dürften sich zwischen € 4 000 und € 6 000 Euro zuzüglich Steuern bewegen. Die Kosten für die Her­stellung der Drucksorten sowie die Anschaffung von Stempel und Ministeriumsbezeichnungen auf den Amtsgebäuden sind wie folgt zu beziffern:

 

Stempel

€ 8 989,52

Briefpapier, Kuverts

€ 2 852,36

Schilder

€ 1 368,36

gesamt:

€ 13 210,24

 

Für den Druck der Visitenkarten der Frau Bundesministerien wurden € 862,80 aufgewendet.

 

Zu Frage 26:

Die Vorarbeiten für die Umgestaltung der Website des damaligen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden bereits Anfang 2006 begonnen und waren zum Zeit­punkt der Neugliederung der Ressorts weitestgehend abgeschlossen. Durch die Übernahme dieses Konzepts für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sind praktisch keine Kosten entstanden. Der Relaunch wurde zum allergrößten Teil hausintern durchgeführt, lediglich in der letzten Phase wurde eine externe Programmierunterstützung – vor allem hinsichtlich Behindertentauglichkeit – in Anspruch genommen. Seit dem 11. Jänner 2007 wurden dafür an Honorar € 672 bezahlt.

 

Zu Frage 28:

Ja. Derartige Kosten werden grundsätzlich nicht durch das Ressort getragen.

 

Beilage

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.



Beilage zu Frage 23

 

 

 

Ort

Zeit

Zweck

Flug-/Reisekosten der Frau Bundesministerin samt Budgetansatz

Mitreisende Büromitarbeiterinnen und - mitarbeiter

Flug-/Reisekosten der mitreisenden Büromitarbeiterinnen und - mitarbeiter samt Budgetansatz

 

 

 

 

 

 

Berlin

12. - 13.02.2007

Informeller Kunstministerrat

€ 807,23 (1/12008/6216/002)
€ 0 (1/12008/5613/400)

1

€ 807,23 (1/12008/6216/002)
€ 46,90 (1/12008/5613/460)

Brüssel

16.02.2007

Rat für Bildung, Jugend und
Kultur

€ 631,90 (1/12008/6216/002)
€ 0 (1/12008/5613/400)

1

€ 631,90 (1/12008/6216/002)
€ 14,00
(1/12008/5613/400)

Heidelberg

01.03.2007

Informelle Bildungsministerkonferenz

€ 855,66 (1/12008/6216/002)
€ 0 (1/12008/5613/400)

1

€ 855,66 (1/12008/6216/002)
€ 14,00 (1/12008/5613/460)

 

 

 

 

 

 

Linz

02. - 03.03.2007

Regierungsklausur

€ 124,00 (1/12008/7285/999)
€ 0 (1/12008/5606/000)

1


1

€ 125,90 (1/12008/7285/999)
€ 0 (1/12008/7294/109)

€ 124,00 (1/12008/7285/999)
€ 19,99 (1/12008/5606/000)

Klagenfurt

08. - 09.03.2007

Bundesländerbesuch Kärnten

€ 85,00 (1/12008/5606/000)

 

 

Wr.Neudorf, Krems, ua.

12.03.2007

Bundesländerbesuch Niederösterreich

€ 0 (1/12008/5606/000)

 

 

Graz

14. - 15.03.2007

Bundesländerbesuch Steiermark

€ 0 (1/12008/5606/000)

 

 

Graz

24. - 25.03.2007

Diagonale

€ 120,00 (1/12008/7285/999)
€ 0 (1/12008/5606/000)

1

€ 120,00 (1/12008/7285/999)
€ 0 (1/12008/7294/109)