556/AB XXIII. GP
Eingelangt am 22.05.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2007
Parlament
1017 Wien GZ. BMF-310205/0026-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 554/J vom 22. März 2007 der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen, betreffend "Schwarzarbeit in Österreich", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend darf ich darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Finanzen bereits eine Reihe von konkreten Maßnahmen ergriffen hat, um illegale Beschäftigung sowie das Schwarzunternehmertum energisch zu bekämpfen. Die strategische Neuausrichtung und Reorganisation der Betrugsbekämpfung sowie die höchst effiziente Durchführung von Aktionstagen mögen hier als Beispiele genannt werden.
Zu 1. und 2.:
Bei Kontrollen werden derartige Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer wieder aufgedeckt.
Zu 3. und 4.:
Wird bei Kontrollen der KIAB festgestellt, dass die Anmeldung und die tatsächliche Arbeitszeit differieren, erfolgt eine Information des zuständigen Versicherungsträgers, welchem dann die rechtliche Beurteilung und weitere Bearbeitung obliegt. Es darf jedoch darauf hingewiesen werden, dass aufgrund von Absprachen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Aufdeckung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse sowie der geleisteten Arbeitszeit mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.
Zu 5. bis 10.:
Im Bundesministerium für Finanzen liegen bezüglich „unecht“ Teilzeitbeschäftigter und „unecht“ geringfügig Beschäftigter keine Schätzungen vor, demnach kann auch der Einnahmenausfall nicht geschätzt werden.
Laut Statistik des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger gab es im Kalenderjahr 2006 im Jahresdurchschnitt 235.507 geringfügig Beschäftigte.
Zu 11.:
Bezüglich zu Unrecht bezogener Transferleistungen liegt in meinem Ressort keine Schätzung vor.
Zu 12. bis 15.:
Bereits das Regierungsprogramm der XXIII. GP enthält neben der weiteren Verstärkung der Betrugsbekämpfung sowohl in organisatorischer als auch in legistischer Hinsicht auch die Umsetzung der Anmeldung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Sozialversicherung vor Arbeitsaufnahme. Es ist mir ein großes Anliegen, dieses ressortübergreifende Projekt rasch einer Umsetzung zuzuführen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur effizienten Betrugsbekämpfung im Bereich der illegalen Beschäftigung geleistet. Die Überprüfung der Einhaltung der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen wird damit für die KIAB wesentlich erleichtert.
Seitens des Bundesministeriums für Finanzen werden auf verschiedensten Ebenen Maßnahmen gesetzt, um im Sinne der Steuergerechtigkeit allfälligen negativen Tendenzen am Arbeitsmarkt präventiv entgegenzutreten. Betrugsbekämpfung im Bereich der Schwarzarbeit ist immer vielschichtig und damit umfassend zu betrachten. Es geht hier um illegale Arbeitnehmerbeschäftigung, welche die illegale Ausländerbeschäftigung mit umfasst. Schwarzarbeit bedeutet einen Entgang von Lohnabgaben, Sozialversicherungsabgaben, Umsatzsteuer sowie Einkommen- oder Körperschaftsteuer für die Gebietskörperschaften und letztendlich für die Allgemeinheit. Überdies bis ich davon überzeugt, dass auch jedem einzelnen Schwarzbeschäftigten Schaden zugefügt wird. Der soziale Gesichtspunkt darf nicht vernachlässigt werden, nämlich die fehlende Kranken- und Unfallversicherung aus der Sicht von illegal Beschäftigten, die für diese selbst ein großes, kaum kalkulierbares Risiko darstellt.
Im Rahmen der allgemeinen Strategie meines Ressorts zur Betrugsbekämpfung werden sämtliche Facetten der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung bekämpft. Die Finanzverwaltung ist daher auch im Zusammenwirken mit den Gebietskrankenkassen - unter anderem im Rahmen der GPLA - in breitem Ausmaß tätig, um diesen Umgehungen bereits im Vorfeld auf den Grund zu gehen und gezielte Prüfungsmaßnahmen zu setzen. Wie bereits angesprochen, umfassen die Kontrollrechte der KIAB auch die Überprüfung der Einhaltung der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen, sodass eine Ausweitung daher nicht erforderlich erscheint.
Auch in Zukunft wird eine wirkungsvolle und effiziente Betrugsbekämpfung eine zentrale Zielsetzung des Bundesministeriums für Finanzen darstellen. Sie wird demgemäß weiterhin forciert und an den sich verändernden Verhältnissen ausgerichtet werden und in organisatorischer sowie legistischer Hinsicht weitere Verbesserungen erfahren.
Mit freundlichen Grüßen