557/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.05.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0037 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 18. MAI 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Steier, Kolleginnen

und Kollegen vom 22. März 2007, Nr. 549/J, betreffend Leitlinien

für eine Ökologisierung des öffentlichen Beschaffungswesens

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen vom 22. März 2007, Nr. 549/J, betreffend Leitlinien für eine Ökologisierung des öffentlichen Beschaffungswesens, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Für den Vollziehungsbereich des Bundes bestehen bereits seit dem Jahr 1998 für eine Ökologisierung der Bundesverwaltung, insbesondere für das öffentliche Beschaffungswesen, Leitlinien, die von der Bundesregierung mit Ministerratsbeschluss vom 1. April 1998 angenommen wurden. Diese Leitlinien enthalten einerseits allgemeine Anleitungen zum umweltgerechten Handeln und andererseits konkrete Vorgaben zur Beachtung ökologischer Grundsätze bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

 

Aufgrund vielfältiger Entwicklungen (technische Weiterentwicklung, neue normative Regelungen) auf nationaler und europäischer Ebene hat das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst im Jahr 2004 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) einen Entwurf für einen Ministerratsvortrag zur Neufassung dieser Leitlinien ausgearbeitet. Sie spezifizieren den Grundsatz der umweltgerechten Beschaffung durch Festlegung konkreter Kriterien für die Beschaffung umweltgerechter Leistungen und enthalten auch einen eigenen Abschnitt über die Beschaffung biologischer Produkte.

 

Die Ökologischen Leitlinien und die darin vorgeschlagenen Leistungen orientieren sich an Umweltkriterien, die in so genannten Umweltzeichenrichtlinien enthalten sind. Die Umweltzeichenrichtlinien werden unter breiter Mitwirkung aller beteiligten Kreise, jedenfalls auch der Wirtschaft und der Konsumenten, erarbeitet.

 

Der Entwurf der Leitlinien wurde außerdem einem allgemeinen Begutachtungsverfahren unterzogen.

 

Zuletzt wurde zwischen dem Bundeskanzleramt (BKA), dem BMLFUW und dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) vereinbart, diesen Entwurf unter Einbeziehung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) zu überarbeiten.

 

Zur Erprobung und Evaluierung ökologisch orientierter Beschaffungen wird derzeit von der BBG gemeinsam mit dem BMLFUW ein Pilotprojekt durchgeführt.

 

Anzumerken ist, dass – unabhängig von einer Beschlussfassung über ökologische Leitlinien – bereits das Bundesvergabegesetz (BVergG) eine grundsätzliche Verpflichtung aller öffentlichen Auftraggeber enthält, bei der Beschaffung auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen (vgl. § 19 Abs. 5).

 

 

 

 

Zu Frage 2:

 

Zur Erprobung und Evaluierung ökologisch orientierter Beschaffungen wird derzeit von der BBG gemeinsam mit dem BMLFUW ein Pilotprojekt zu fünf Produktgruppen (Verkehr & Fuhrpark, Elektrogeräte, Papier & Hygienepapier, Energie und Reinigung) durchgeführt. Dieses beinhaltet unter anderem die Aktualisierung der in den Ökologischen Leitlinien vorgesehenen (so genannten) Umweltleistungsblättern, die vordefinierte ökologische Leistungsmerkmale von Produkten erfassen und damit Ausschreibungen standardisiert zugrunde gelegt werden können. Die Ergebnisse des Pilotprojektes sollen hinsichtlich Praktikabilität und finanzieller Auswirkungen evaluiert werden und in die Überarbeitung der Leitlinien einfließen. Das BMLFUW steht diesbezüglich mit dem Verfassungsdienst und dem BMF in einem laufenden Dialog.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Im Rechnungshofbericht wurde ein finanzielles Volumen von 500.000,- € angesprochen, welches (bis 2005) für den Bereich der ökologischen Beschaffung eingesetzt wurde.

 

In diesem Betrag ist einerseits eine Mitfinanzierung des EU-Life-Projektes „Check It – Kriterien zur umweltfreundlichen Beschaffung“ enthalten: Das Projekt „Check It“ wurde insgesamt aus Mitteln des EU und innerstaatlich aus Mitteln der Länder und des Bundes finanziert. Auf Bundesseite waren an der Finanzierung neben dem BMLFUW auch das Wirtschaftsministerium, das Bildungsministerium und das Verkehrsministerium beteiligt. Im Rahmen dieses Vorhabens, welches federführend von der Organisation BeschaffungsService Austria an der TU Graz durchgeführt wurde, wurden in 11 Modulen eine detaillierte Untersuchung von ökologischen Kriterien und Eigenschaften von Produkten und Leistungen angestellt.

 

Auf Grundlage der Ergebnisse des Projektes „Check It“ wurden sodann von Mitarbeitern des BMLFUW und des BKA und mit Unterstützung des BMWA die Ökologischen Leitlinien konzipiert.

 

Es wurden und werden vom BMLFUW jährlich ca. 50.000,- € an Förderungen für den Bereich der ökologischen Beschaffung bereitgestellt: Einerseits werden mit diesen Mitteln Aktualisierungen der Umweltkriterien für die zu beschaffenden Leistungen finanziert, andererseits insbesondere die Veranstaltung von Seminaren zur ökologischen Beschaffung unterstützt.

 

 

 

Zu Frage 5:

 

Wieweit das in den Ökologischen Leitlinien vorgesehene und in der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage angesprochene Kriterium von der BBG im Rahmen ihrer Ausschreibungen tatsächlich angewendet wurde, entzieht sich der Kenntnis des BMLFUW.

 

Nach Auskunft der BBG werden jedenfalls bei mit Dieselkraftstoff betriebenen PKW nur solche mit Partikelfiltern angeschafft und für KFZ mit alternativen Antrieben werden von der BBG Ausschreibungen durchgeführt bzw. vorbereitet.

 

Im Bereich ökologische Beschaffung ist die Beschaffungsgruppe Verkehr & Fuhrpark in der Pilotphase, die von der BBG gemeinsam mit dem BMLFUW demnächst gestartet wird.

 

 

Der Bundesminister: