558/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.05.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0035 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 18. MAI 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Karlheinz Klement,

Kolleginnen und Kollegen vom 22. März 2007, Nr. 552/J,

betreffend Pflanzenschutzmittel in Österreich

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, Kolleginnen und Kollegen vom 22. März 2007, Nr. 552/J, betreffend Pflanzenschutzmittel in Österreich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 


Zu den Fragen 1 und 2:

 

Die Mengen an Wirkstoffen, welche 2006 in Österreich in Verkehr gebracht wurden, werden derzeit erst anhand der eingelangten Meldungen seitens der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ausgewertet und liegen daher noch nicht vor. Die nachstehende Tabelle veranschaulicht die Mengenentwicklung der in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmittel auf Wirkstoffbasis in Kilogramm seit 1995 gemäß FAO-Systematik, getrennt nach Wirkstoffgruppen. Diese Daten sind auch dem jährlich erscheinenden „Grünen Bericht“ zu entnehmen. Hinzuweisen ist darauf, dass die alleinige Betrachtung von Gesamtmengen an Pflanzenschutzmittelwirkstoffen jedoch nur sehr bedingt z.B. als Parameter für etwaige negative Einflüsse auf die Umwelt oder der Gesundheitsgefährdung dienen kann, da  die verschiedenen Wirkstoffe (bezüglich ihres Verhaltens auf die Umwelt etc.) zu unterschiedlich sind.

 

 

WIRKSTOFF

2005

2004

2003

2002

2001

2000

1999

1998

1997

1996

1995

1

137.584

113.110

101.732

97.321

98.974

104.523

89.621

86.938

99.903

98.142

122.753

2

1.465.831

1.532.850

1.434.837

1.458.492

1.435.512

1.608.853

1.659.059

1.602.452

1.600.521

1.536.290

1.607.132

3

720.662

670.024

627.492

592.897

597.264

718.315

572.577

645.845

702.945

707.257

654.599

4

9.500

6.556

10.425

10.753

8.631

9.098

4.687

12.301

10.348

14.248

17.339

5

1.385

1.054

1.674

1.441

1.578

2.654

2.189

1.030

581

981

402

6

118.753

138.624

112.033

196.079

243.281

229.478

269.411

163.885

292.634

218.915

245.441

7

21.248

16.563

12.469

15.202

8.457

10.215

626

255

583

538

580

8

814.694

707.487

967.236

591.443

638.561

774.772

716.133

734.092

881.372

913.920

685.248

9

114.338

115.432

117.137

115.607

99.913

105.308

104.270

92.598

100.244

76.062

70.081

SUMME

3.403.995

3.301.700

3.385.035

3.079.235

3.132.171

3.563.216

3.418.573

3.339.396

3.689.130

3.566.353

3.403.575

 

Legende:

1.….Insektizide (einschließlich insektizider Saatgutbehandlungsmittel, Akarizide, Molluskizide, Nematizide und Synergisten)

2…..Herbizide

3…..Fungizide (einschließlich fungizider Saatgutbehandlungsmittel und Bakterizide, ausgenommen Schwefel und Kupfer)

4…..Wachstumsregulatoren

5…..Rodentizide

6…..Mineral- und Paraffinöle (einschließlich anderer Öle)

7…..Sonstige

8…..Schwefel

9…..Kupferhältige Wirkstoffe

 


Zu Frage 3:

 

Der österreichischen Landwirtschaft stehen derzeit insgesamt 2367 zugelassene Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Davon sind 623 im amtlichen Pflanzenschutzmittelregister aufgelistet. 1026 Pflanzenschutzmittel sind in Deutschland und 718 in den Niederlanden zugelassen und gelten gemäß § 12 Abs. 10 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 i.d.g.F. auch in Österreich als zugelassen (Stand:1.1.2007).

Von den in Deutschland und in den Niederlanden zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sind viele jenen in Österreich direkt zugelassenen und im amtlichen Pflanzenschutzmittelregister aufgelisteten Pflanzenschutzmitteln ähnlich bzw. vergleichbar, sodass die gesamte Produktpalette in der Praxis deutlich geringer ist.

 

Zu Frage 4:

 

Die Gesamtzahl der in der Europäischen Union zugelassenen Pflanzenschutzmittelpräparate ist nicht bekannt, da in verschiedenen Mitgliedstaaten einerseits gleiche Pflanzenschutzmittelformulierungen auch unter verschiedenen Handelsbezeichnungen, andererseits auch unterschiedliche Pflanzenschutzmittelformulierungen unter gleicher Handelsbezeichnung zugelassen sind.

 

Zu Frage 5:

 

In Österreich stehen zur Vermarktung Pflanzenschutzmittel mit 249 verschiedenen Wirkstoffen (einschließlich Mikroorganismen und Viren) sowie 23 Makroorganismen (= Nützlinge) zur Verfügung. Zusätzlich sind in Pflanzenschutzmitteln, welche in Deutschland und den Niederlanden zugelassen sind, weitere 100 Wirkstoffe enthalten, die in Österreich als zugelassen gelten und dem Landwirt zur Verfügung stehen (Stand 1.1.2007).

 

Zu Frage 6:

 

In der Europäischen Union sind mit Stand Oktober 2006 ca. 620 Wirkstoffe am Markt.

 

Zu den Fragen 7 bis 10:

 

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt unter den vorgegebenen Regelungen und Kriterien der Richtlinie 91/414/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Mögliche Nebenwirkungen auf die Umwelt gehen aus Einstufung und Kennzeichnung der einzelnen Produkte hervor. Zulassungen werden jedenfalls nur dann erteilt, wenn sich aus den Daten und Unterlagen eine sichere Anwendung für den Verwender und die Umwelt ableiten lässt und bei bestimmungs- und sachgemäßer Anwendung keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere Kontaminationen von Oberflächen- und Grundwasser erfolgen.

 

Die ökotoxikologische Beurteilung eines möglichen Verbleibens der Wirkstoffe und ihrer Abbauprodukte im Umweltmedium Wasser ist somit wesentliche Grundlage für die Beurteilung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.

Geprüft wird insbesondere die Wirkung auf Organismen in der Nahrungskette. Ziel ist dabei diejenige Konzentration eines Wirkstoffes im Wasser zu erkennen, unterhalb der die Organismen nicht mehr erkennbar beeinflusst werden.

 

Die Überwachung der bestimmungs- und sachgemäßen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln liegt in der Kompetenz des Landeshauptmannes.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

 

Abgesehen von bestehenden Maßnahmen werden die von der Bundesregierung auf nationaler Ebene zu setzenden Maßnahmen in Kohärenz mit den auf Ebene der Europäischen Union derzeit diskutierten bzw. verhandelten neuen Regelungsvorschlägen („Pestizidpaket“) der Europäischen Kommission erarbeitet. Das Pestizidpaket der Europäischen Kommission besteht aus drei Regelungsvorschlägen:

§         Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates für eine Gemeinschaftsaktion  für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden;

Wichtigste Maßnahmen zum Themenbereich der gestellten Fragen:

o        Erarbeitung nationaler Aktionspläne mit Zielvorgaben zur Verringerung der Gefahren, Risiken und der Abhängigkeit von chemischen Pestiziden;

o        Schaffung eines Systems von Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Vertreiber und gewerbliche Anwender von Pestiziden;

o        Regelmäßige Kontrolle von Ausbringungsgeräten (wiederkehrende Prüfung bereits in Verwendung stehender Pflanzenschutzgeräte);

o        Verbot des Sprühens aus der Luft (mit Ausnahmeregelungen);

o        Spezifische Maßnahmen zum Schutz der aquatischen Umwelt sowie Ausweisung von Gebieten ohne oder mit nur geringem Pestizideinsatz;

o        die Messung des Fortschritts bei der Risikominderung durch entsprechende harmonisierte Indikatoren;

§         Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln;

Wichtigste Maßnahmen zum Themenbereich der gestellten Fragen:

o        Einführung eines „Substitutionsprinzips“ („Substitutionskandidaten“);

o        Einführung einer „vergleichenden Bewertung von Pflanzenschutzmitteln“;

o        Regelung für „zu ersetzende Wirkstoffe“;

§         Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Statistiken zu Pflanzenschutzmitteln;

Wichtigste Maßnahmen zum Themenbereich der gestellten Fragen:

o        Jährliche Erhebungen bei Händlern über das Inverkehrbringen von Pestiziden;

o        Alle fünf Jahre Erhebungen über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bei den Landwirten.

 

Zu Frage 13:

 

Neben der Anwendung einheitlicher Bewertungskriterien bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb der Europäischen Union, wird im Rahmen der OECD an einer weltweiten Harmonisierung der Bewertungskriterien gearbeitet. Österreich arbeitet hier im Gleichklang mit der Europäischen Kommission an einer weltweiten Harmonisierung von Standards mit. Außerdem wird von österreichischer Seite auch aktiv mit anderen Behörden außerhalb der Europäischen Union im Pflanzenschutzmittelbereich zusammengearbeitet. Das Bundesamt für Ernährungssicherheit als österreichische Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel arbeitet beispielsweise derzeit intensiv mit Behörden der USA und Kanadas an einen work-share Projekt zur gemeinsamen Bewertung eines Pflanzenschutzmittelwirkstoffs.

 

 

Der Bundesminister: