559/AB XXIII. GP
Eingelangt am 22.05.2007
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0034 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 18. MAI 2007

Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 23. März 2007, Nr. 562/J, betreffend
rätselhaftes Bienensterben in den USA und Europa
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 23. März 2007, Nr. 562/J, betreffend rätselhaftes Bienensterben in den USA und Europa, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 11:
Es darf darauf hingewiesen werden, dass für diese Angelegenheiten grundsätzlich die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend zuständig ist, weshalb auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 561/J verwiesen wird.
Ergänzend dazu darf angemerkt werden, dass die Empfehlungen der Kommission vom 23.Juli 2003 mit Leitlinien für die Erarbeitung einzelstaatlicher Strategien und geeigneter Verfahren für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen den Begriff der Koexistenz erklären. Hierbei wird grundsätzlich zwischen zwei Formen der Koexistenz unterschieden. Einerseits soll „die Wahlfreiheit der Erzeuger in Bezug auf die verschiedenen Anbauformen sichergestellt“ werden, andererseits „stellt sich auch die Frage nach der Wahlfreiheit für den Verbraucher“. Betreffend den Anbau beabsichtigt die Europäische Kommission in nächster Zeit technische Richtlinien für Mais, Kartoffel und Raps zu erarbeiten, die Richtwerte als Anhaltspunkt für die Mitgliedstaaten enthalten sollen. In Bezug auf die vertikale Koexis-
tenz in der Lebensmittelkette sind noch keine klaren Aktivitäten der Europäischen Kommission erkennbar, jedoch versucht die EU mit festgesetzten Toleranzschwellen ein realistisches Szenario zu gewährleisten. Isolationsabstände im Anbau dienen der Vermeidung der Verbreitung von gentechnisch veränderten Pollen auf nicht gentechnisch veränderten Kulturen und können in Koexistenzrichtlinien verankert werden. Insofern findet im Rahmen der Erstellung solcher Richtlinien auch der Bienenflug und alle damit verbundenen Konsequenzen in einem Koexistenzszenario - zumindest indirekt - Berücksichtigung.
Im Übrigen darf auf die Beantwortung zu Frage 20 verwiesen werden.
Zu Frage 12:
Der Rückgang der Zahl der Imkereibetriebe und Bienenvölker hat verschiedene Ursachen. Neben der Überalterung der Imkerschaft, der zunehmend schwieriger werdenden Standplatzwahl sowie aufgrund der fehlenden Akzeptanz vieler Anrainer für die Bienenaufstellung in deren Nahbereich, sind die Ursachen auch auf die folgenden Probleme zurückzuführen:
In der Verordnung (EG) Nr. 797/2004 des Rates vom 26. April 2004 über Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse sind verschiedene Förderungsmaßnahmen für diesen Sektor vorgesehen. Zur Umsetzung dieser Verordnung wurde die „Sonderrichtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen gemäß VO (EG) Nr. 797/2004“ erlassen.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unterstützt dementsprechend bereits seit Jahren die Imkerei über verschiedene Förderungsmaßnahmen. Diese umfassen sowohl Bildungs- und Betriebsverbesserungsmaßnahmen, Laboruntersuchungen zur Qualitätsverbesserung von Bienenprodukten, Förderung der praktischen Durchführung der Varroabekämpfung, der Kontrolle vor Ort bei der Bienenwanderung sowie von Zuchtmaßnahmen und Neueinsteigern in die Bienenzucht, als auch Förderungen für die Durchführung von Forschungsprojekten zu verschiedenen Themen mit Relevanz für den Bienensektor und die über die Bestäubungstätigkeit damit verknüpfte Landwirtschaft.
Zu Frage 13:
Zur Förderung der Imkerei sind im Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der Investitionsförderung SRL III vorgesehen:
4.2.7 Errichtung und Ausgestaltung von Zucht- und Erzeugungsanlagen für die Bienenhaltung einschließlich des Erwerbs von technischen Hilfsmitteln und Geräten, soweit dafür nicht Förderungen gemäß „Sonderrichtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen gemäß VO (EG) Nr. 797/2004“ gewährt werden können.
Des weiteren ist die Förderung im Rahmen der ÖPUL 2007-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" für Bienenstöcke möglich.
Zu Frage 14:
Eine Förderung im Rahmen des ÖPUL kann aus technischen Gründen (INVEKOS) und besonders aus rechtlichen Gründen (VO 1698/05, Artikel 39 (2)*) nur Betrieben gewährt werden, die Land bewirtschaften.
*(2) Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen werden Landwirten gewährt, die freiwillig eine Agrarumweltverpflichtung eingehen. Soweit dies zur Erreichung der Umweltziele gerechtfertigt ist, können die Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen anderen Landbewirtschaftern gewährt werden.
Zu Frage 15:
Die SRL (siehe Frage 12) sieht in der Maßnahme „Technische Hilfe für Imker und Imkervereinigungen“ Fördermaßnahmen zur Schulung- und Ausbildung von Imkern und Imkerinnen vor. Eine eigene Maßnahme unterstützt die Bekämpfung der Varroatose.
Es wurden in den letzten drei Jahren folgende Mittel eingesetzt:
|
Jahr |
(Sach- u. Personalaufwand) Technische Hilfe für Imker |
Bekämpfung der Varroatose |
|
2004 |
€ 316.363,19 |
€ 60.097,92 * |
|
2005 |
€ 273.163,55 |
€ 14.000,40 |
|
2006 |
€ 262.891,58 |
€ 17.406,00 |
* Davon € 55.680,00 Kosten für Varroatoleranzzüchtung.
Zu Frage 16:
Zwischen Imkerei und Landwirtschaft herrscht traditionell ein gutes Einvernehmen. Die Bestäubungsarbeit der Bienen stellt bei vielen Kulturarten einen entscheidenden wirtschaftlichen Faktor dar. So wird z.B. ansatzweise im Obstbau die Aufstellung von Bienenstöcken finanziell abgegolten.
Zu Frage 17:
Der Name "Bieneninstitut Lunz" ist zwar eingebürgert, aber bereits seit längerer Zeit nicht mehr zutreffend, da seit der Eingliederung der ehemaligen Bundesanstalt für Bienenkunde in die Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau die Bezeichnung auf „Institut für Bienenkunde“ geändert wurde. Zum Institut gehörten immer zwei Einheiten, davon war eine in Lunz, die andere in Grinzing - später in Gainfarn - angesiedelt. Mit Gründung des BFL erfolgte die Eingliederung des Instituts für Bienenkunde in diese Einrichtung und die Übersiedlung des Gainfarner Institutsteiles an den Standort Spargelfeldstraße. Mit Gründung der AGES wurde das Institut für Bienenkunde in diese Einrichtung integriert.
In Umsetzung der von den Eigentümern gemachten Vorgaben hinsichtlich Konzentration auf materiengesetzliche Kernaufgaben und einer Kostendeckung für privatwirtschaftliche Aktivitäten, erfolgte im Rahmen einer Arbeitsgruppe, in der sowohl Vertreter des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, der AGES, des Imkersektors und des Instituts für Bienenkunde vertreten waren, eine Evaluierung der bisher angebotenen und der tatsächlich von der Imkerschaft nachgefragten Leistungen. Dabei wurden insbesondere auch die in den letzten Jahren zu Ausbildungs-, Untersuchungs- und Fachzentren ausgebauten Einrichtungen der Imkerverbände (Imkerschulen) und deren Leistungsangebot in die Evaluierung einbezogen, um weiterhin eine Abdeckung der Gesamtanforderungen des Imkersektors auf gemeinsamer, arbeitsteiliger Basis zu gewährleisten. Ein weiteres Ziel war es, eine verstärkte finanzielle Beteiligung des Imkersektors – insbesondere auch an der Erhaltung der Zuchtaktivitäten in Lunz sowie bei der Erbringung der privatwirtschaftlichen Leistungen des Instituts für Bienenkunde – unter Nutzung verfügbarer Fördergelder zu erreichen.
Das Ergebnis dieses Prozesses war eine Neuorganisation des Instituts für Bienenkunde in der AGES, wobei der Schwerpunkt der künftigen Tätigkeiten auf die Sicherstellung der Untersuchungen gemäß Bienenseuchengesetz am Standort Wien konzentriert wurde. Am Standort Lunz verblieb weiterhin eine Außenstelle mit zwei Mitarbeitern, die sich mit Pollenanalyse und dem Ausbau der Pollendatenbank, die sowohl in der Honigherkunftsbestimmung als auch für verschiedene andere Fragestellungen von Bedeutung ist (z.B. Pollen von GVO-Pflanzen, Quellen von Pflanzenschutzmittelvergiftungen, u.a.), befassen. Dem verringerten Raumbedarf Rechnung tragend wurde statt dem bisherigen Objekt ein neuer Standort in Lunz angemietet. Auch in Wien wurde der Personalstand gemäß den geänderten Rahmenbedingungen reduziert.
In Zusammenarbeit und nach bedarfsmäßiger Abstimmung mit dem Imkersektor wurden und werden im Rahmen dieses neuen Konzeptes bereits erfolgreich Forschungsprojekte abgewickelt, an denen sowohl die Mitarbeiter der Außenstelle in Lunz als auch die Mitarbeiter in Wien und andere AGES-Einheiten beteiligt waren bzw. eingebunden sind.
Zu Frage 18:
Die bisher abgegebenen Bienenvölker umfassten den Kern der Zuchtpopulation von Lunz und wurden im Rahmen des Sozialplanes an zwei interessierte ausscheidende Mitarbeiter (beides Imkermeister) übertragen, um die genetischen Ressourcen zu sichern. Eine allfällige Vermarktung von Zuchtmaterial aus diesem Völkerbestand erfolgt auf privater Basis über diese beiden ehemaligen Mitarbeiter. Durch deren Mitgliedschaft im Carnica-Zuchtverband "ACA" ist auch die Anbindung an "Biene Österreich" (Imkerdachverband) und die anderen darin organisierten Zuchtverbände gewährleistet. Am Standort Wien wird das Institut für Bienenkunde auf ein Angebot zurückgreifen, das im Rahmen der Arbeitsgruppengespräche seitens des Imkersektors gemacht worden war. Darin wurde als Alternative für eine institutseigene Bienenhaltung die Einbindung der Imkerschulen und des dort vorhandenen Fachpersonals in die praktische Versuchstätigkeit angeboten, sofern entsprechender Bedarf bestehen sollte und die Leistungen der Imkerschulen finanziell abgegolten werden. Die derzeit noch vorhandenen Völker der Abteilung in Wien werden daher – sofern seitens des Imkersektors Bedarf an konkreter Versuchstätigkeit besteht und dieser finanziell auch abgedeckt ist – in diese neue Kooperationsform mit den Imkerschulen als Sachleistung eingebracht werden.
Sollte kein Bedarf an Völkern für derartige weiterführende Versuche bestehen, werden mit dem Auslaufen der derzeitigen Versuchstätigkeiten die Bienenvölker in Wien an Private abgegeben werden.
Zu Frage 19:
Durch die SRL (siehe Frage 12) wurde die Bienenforschung unter der Maßnahme „Angewandte Forschung auf dem Gebiet der Imkerei und Imkereierzeugnisse“ durch folgende Mittel unterstützt (EU-Anteil und nationaler Anteil):
Förderperiode 2000-2001: € 10.282,62
Förderperiode 2001-2002: € 42.724,56
Förderperiode 2002-2003: € 30.338,95
Förderperiode 2003-2004: € 30.939,20
Förderperiode 2005-2006: € 166.248,00
Zu Frage 20:
Die Bienenforschung wird nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten im Rahmen der SRL (siehe Frage 12) vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unterstützt.
In den letzten fünf Jahren waren dies folgende Projekte, deren Laufzeiten großteils über mehrere Jahre angesetzt waren:
Der Bundesminister: