561/AB XXIII. GP
Eingelangt am 22.05.2007
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
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S91143/19-PMVD/2007 21. Mai 2007
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. März 2007 unter der Nr. 545/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Einsetzung einer so genannten ‚Task Force’ im Bundesministerium für Landesverteidigung zur Prüfung von Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Kaufvertrag mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 4, 30, 31 und 33:
Der Auftrag zur Einrichtung einer „Task Force Luftraumüberwachungsflugzeug (TF LRÜF)“ wurde am 26. Jänner 2007 mit schriftlicher Ministerweisung verfügt. Hinsichtlich des Inhaltes darf ich auf den nachstehenden Auszug verweisen:
„In Umsetzung des Regierungsprogramms zur XXIII. Gesetzgebungsperiode ist mit sofortiger Wirksamkeit eine „Task Force Luftraumüberwachungsflugzeug (TF LRÜF)“ einzurichten, die dem Kabinett des Bundesministers unmittelbar zugeordnet ist. Die Task Force Luftraumüberwachung hat unter Sicherstellung der Aufrechterhaltung einer lückenlosen aktiven und passiven Luftraumüberwachung eine gesamtheitliche Projektkontrolle durchzuführen sowie Ausstiegsvarianten aus dem Kaufvertrag und/oder signifikante Einsparungspotentiale zu prüfen. Hierbei sind auch Erkenntnisse des laufenden parlamentarischen Untersuchungsausschusses heranzuziehen.“
Zu 5 und 6:
Die Umsetzung des Auftrages obliegt ressortintern dem Leiter der Task Force Luftraumüberwachung und dem zu seiner Unterstützung beigestellten Personal. Maßnahmen im Sinne der Fragestellung waren nicht notwendig.
Zu 7 und 8:
Nein.
Zu 9 und 10:
Leiter der Task Force Luftraumüberwachung ist Stefan Kammerhofer, Chef des Kabinetts des Bundesministers. Weitere Mitglieder dieser Task Force sind Bgdr Dipl.-Ing. Erwin Jeloschek als Leiter des Task Force Managements sowie OR Ing. Mag. Harald Schifferl, Bgdr Gottfried Eisenberger MSD, Mag. Wolfgang Matous und Mario Putz.
Zu 11 bis 14:
Nein; ungeachtet dessen ist die Task Force Luftraumüberwachung im Sinne der vorerwähnten Ministerweisung in Entscheidungsvorgänge einzubinden.
Zu 15:
Nein.
Zu 16 und 17:
Entfällt.
Zu 18 und 19:
Nein.
Zu 20 bis 22:
Auskunftspersonen aus dem Bundesministerium für Landesverteidigung werden vor ihrer Anhörung darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Parlament informiert wurden ist, dass im „Eurofighter-Untersuchungsausschuss“ die Wahrung der Vertraulichkeit von Aussagen der geladenen Auskunftsperson für erforderlich erachtet wird. In rechtlicher Hinsicht wird ergänzend auf folgende Aspekte hingewiesen:
„Hinsichtlich der Amtsverschwiegenheit normiert § 6 VO-UA, dass sich öffentlich Bedienstete bei der Einvernahme nicht auf die Amtsverschwiegenheit berufen dürfen. Hält allerdings die Dienstbehörde auf Grund der Verständigung gemäß § 3 Abs. 5 VO-UA (bei der Ladung von öffentlich Bediensteten ist die vorgesetzte Dienstbehörde unter Bekanntgabe des Beweisthemas zu benachrichtigen) die Wahrung der Vertraulichkeit von Aussagen solcher Bediensteter für erforderlich, so hat sie dies dem Untersuchungsausschuss mitzuteilen. Dieser kann in einem solchen Fall mit Zweidrittelmehrheit beschließen, dass der öffentlich Bedienstete wegen der Wichtigkeit seiner Aussage ohne Rücksicht auf die Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit auszusagen hat. In einem solchen Fall (wenn der Beamte gemäß § 6 VO-UA zur Aussage verhalten wird) findet die Befragung des Beamten gemäß § 4 Abs. 3 VO-UA immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.“
Zu 23 und 24:
Mit der bereits mehrmals erwähnten Ministerweisung sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ressorts angewiesen, die Task Force Luftraumüberwachung bei der Wahrnehmung ihres Auftrages in umfassender Weise zu unterstützen.
Zu 25 und 26:
MinR Hofer ist als Vertreter eines Beamten der Projektgruppe Eurofighter, der als Point of Contact zur Task Force eingeteilt ist, namhaft gemacht.
Zu 27:
Ja.
Zu 28 und 29:
Nein.
Zu 32:
Für die Phase der Einführung von Luftraumüberwachungsflugzeugen der Type „Eurofigther Typhoon“ war im Jahr 2004 eine Planungsgrundlage erarbeitet worden, die ergeben hatte, dass die aus den Szenarien Nationale Luftraumüberwachung und Nationale Luftraumsicherung ableitbaren Fähigkeiten mit 18 Stück „Abfangjägern“ (als aktive Komponente) dargestellt werden können. Diese Planung beruht darauf, dass mit Ministerweisung vom 27. August 2002 die Beschaffungsmenge von 24 auf 18 Stück reduziert worden war und damit den Festlegungen des Militärischen Pflichtenheftes nicht mehr gefolgt wurde. Weiters verweise ich darauf, dass derzeit die Luftraumüberwachung/Luftraumsicherung mit zwölf Stück Nothrop F5-E „Tiger II“ erfolgt.
Zu 34:
Nein.
Zu 35:
Entfällt.