562/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.05.2007
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
 


S91143/20-PMVD/2007                                                                                               21. Mai 2007

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. März 2007 unter der Nr. 546/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Beschaffung von Lizenzen für MIDS LVT und GPS Krypto Variable" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 2, 23 bis 25, 34 bis 35 und 51:

Die erste Besprechung mit der zuständigen US-Dienststelle United States European Command (US EUCOM) zwecks Freigabe der Nutzung und Beschaffung US-klassifizierter Geräte, Systeme und Verfahren fand am 24. August 2004 in Wien statt. Der offizielle Antrag (letter of request) wurde am 12. Jänner 2005 gestellt. Die im Bundesministerium für Landesverteidigung zur Beschaffung der Lizenzen und Geräte zuständigen Stellen rechneten ab Einleitung mit einem Zeitrahmen von ca. 18 Monaten bis zur Freigabe. Nach den mir vorliegenden Informationen war der Umstand, dass das Zustandekommen des Bilateral Security Agreement (BSA) erst mit November 2006 erfolgte, zum damaligen Zeitpunkt nicht vorhersehbar.

Zu 3 und 4:

Für Vertragsverhandlungen ist die kaufmännische Abteilung der Rüstungsdirektion zuständig; die Beschaffung erfolgt über die in der Luftzeugabteilung eingegliederte Projektgruppe Luftraumüberwachungsflugzeug.

Zu 5 und 6:

Nach den mir vorliegenden Informationen wurde Bundesminister Platter regelmäßig von den sachlich im Bundesministerium für Landesverteidigung jeweils zuständigen Stellen über den Projektstand informiert.

Zu 7 und 8:

Dies wurde mir zu Beginn meiner Amtszeit mitgeteilt.

Zu 9 bis 12:

Nein.

Zu 13, 15 und 16:

Sämtliche Aktivitäten, die das Bundesministerium für Landesverteidigung in Bezug auf den Freigabeprozess setzte, erfolgten ausschließlich über die hiefür zuständige Dienststelle US EUCOM. Die Zustimmung zur Lizenzvergabe sowie die Auslieferung der Geräte erfolgte noch nicht. Nach den mir vorliegenden Informationen ist jedoch bis spätestens Ende Mai mit einer schriftlichen Mitteilung über den derzeitigen Stand des Genehmigungsverfahrens zu rechnen.


 

Zu 14 und 20:

Da die US-interne Administration nicht dem Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung obliegt und damit nicht vom parlamentarischen Interpellationsrecht umfasst ist, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.

Zu 17 bis 19:

Mit den US-Dienststellen wurde ein Bilateral Security Agreement (BSA) verhandelt und unterzeichnet. Die Unterzeichnung des BSA ist Teil des Freigabeprozesses und beinhaltet keine rechtlich verpflichtende Zusage der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika. Das BSA regelt den Schutz der von der US-Regierung nach positivem Abschluss des Beschaffungsverfahrens zur Verfügung gestellten Daten und Geräte.

Zu 21 und 22:

Die Republik Österreich bzw. das Bundesministerium für Landesverteidigung wird die Lizenzen nach Abschluss des Freigabeprozesses erhalten, die diesbezüglichen Geräte nach Genehmigung der Beschaffung und Ablauf der für die Lieferung erforderlichen Zeit.

Zu 26:

Der Einbau der Geräte wird durch EADS vorgenommen.

Zu 27 bis 29 und 31 bis 33:

Der Einbau des MIDS LVT dauert einen Tag. Alle übrigen Geräte sind im Eurofighter „Typhoon“ bereits eingebaut.

Zu 30 und 36:

Nein, wie bereits erwähnt dauert der Einbau des MIDS LVT einen Tag.

Zu 37 bis 41:

Ohne MIDS LVT ist – so wie mit den bisher in Österreich eingesetzten Luftraumüber­wachungsflugzeugen – lediglich ein unverschlüsselter Datenaustausch Bord-Bord und Bord-Boden möglich. Ein Flugbetrieb ohne GPS Krypto Variable ist möglich, bedürfte aber einer gesonderten Zulassung der Luftfahrzeuge. Ungeachtet dessen ist die Inbetriebnahme des Eurofighter „Typhoon“ zur Ausschöpfung seiner Leistungsmöglichkeiten naturgemäß mit MIDS-LVT und GPS Krypto Variable zweckmäßig und daher vorgesehen.

Zu 42 bis 44:

Nach den mir vorliegenden Informationen sind diesbezüglich keine Zugeständnisse gemacht worden.

Zu 45:

Vor der Eurofighter „Typhoon“-Beschaffung gab es für das Bundesministerium für Landes­verteidigung keinen Fall, in dem Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Vergabe von Lizenzen erforderlich gewesen wären.

Zu 46 bis 48:

Im Hinblick auf meine vorstehenden Ausführungen erübrigt sich eine Beantwortung dieser Fragen.

Zu 49 bis 50:

Da sich diese Fragen auf den Zeitraum vor meiner Amtsführung beziehen und mir diesbe­züglich keine Informationen vorliegen, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.