569/AB XXIII. GP
Eingelangt am 24.05.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0161-II/1/2007
Wien, am Mai 2007
Die Abgeordneten Josef Muchitsch und GenossInnen haben am 28. März 2007 unter Zl. 579/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Zukunft des Grenzdienstes und der Grenzsicherung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 8
Die „Schengenerweiterung“ und der dadurch ermöglichte ungehinderte Personenverkehr bedingt im Bereich der Sicherheitsexekutive die Definition und Umsetzung weitreichender Strukturveränderungen, die sowohl national als auch international in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Nachbarstaat und der Europäischen Union ein mehrstufiges Maßnahmenpaket umfasst. So werden bereits im benachbarten Staatsgebiet akkordierte Aktivitäten wie beispielsweise der Einsatz von Verbindungsbeamten und Dokumentenberatern, Unterstützung bei der Durchführung der Kontrollen an der künftigen Schengener Außengrenzen, gemeinsame Aktivitäten in Form von gemischten Streifen sowie der Ausbau der gemeinsamen Polizeikooperationszentren gesetzt. Darauf aufbauend wird im Inland ein vernetztes umfassendes Ausgleichsmaßnahmensystem entwickelt, das als Ersatz zum Entfall der Grenzkontrolle wesentlich verstärkte Überwachungsmaßnahmen primär im grenznahen Raum, in Ballungszentren sowie auf den Transitrouten im Straßen- und Schienenverkehr vorsieht.
Das Konzept beruht auf der aktuellen Lage und wird dzt. projektmäßig unter Federführung der Organisationsabteilung der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit entwickelt. Die sukzessive Umsetzung bzw. deren Endausbau hängt von den relevanten polizeilichen Entwicklungen vor und nach der Fußballeuropameisterschaft 2008 ab. Die nach dem Bundes-Personalvertretungsgesetz vorgesehene Befassung wird rechtzeitig erfolgen.
Zu Frage 4
Ja
Zu Frage 5
Entsprechende Übergansphasen sind jedenfalls zu kalkulieren.
Zu Frage 6
Der Grenzkodex (Art 22 und 23) sehen die Möglichkeit der temporären Wiederaufnahme von Grenzkontrollen unter bestimmten Voraussetzungen vor. Dieser Umstand wird bei den infrastrukturellen Planungen berücksichtigt.
Zu Frage 7
Für die durch die Reorganisation des Grenzdienstes betroffenen Bediensteten werden die gesetzlich vorgesehenen sozialen Abfederungsmaßnahmen zum Tragen kommen.
Zu Frage 8
Siehe oben
Zu Frage 9
Für die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen im Binnenland sind grundsätzlich sowohl eigene Dienststellen als auch die Errichtung von Organisationsteilen auf bereits bestehenden Dienststellen geplant.
Zu Frage 10
Durch klar definierte Aufgabenbereiche und Zielvorgaben sowie die Einrichtung eigener Organisationsteile wie beispielsweise Fachbereiche bei bestehenden Dienststellen besteht diese Gefahr nicht.