57/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.01.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0103 -I 3/2006

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 8. JAN. 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Fritz Grillitsch, Kolleginnen

und Kollegen vom 9. November 2006, Nr. 56/J, betreffend

Eckpfeiler der österreichischen Agrarpolitik

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen vom 9. November 2006, Nr. 56/J, betreffend Eckpfeiler der österreichischen Agrarpolitik, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

 

 

 

Zu Frage 1:

 

Nach den dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) zur Verfügung stehenden Unterlagen wurden für das Jahr 2005 40,303.181,-- EUR zur Vergütung der Mineralölsteuer für Agrardiesel (Agrardieselvergütung) ausgezahlt. In diesem Betrag sind jene Auszahlungen berücksichtigt, die nach dem tatsächlichen Verbrauch beantragt wurden und deren Auszahlung im Februar 2006 erfolgte. Vergütungsberechtigt für diese Maßnahme sind die jeweiligen Inhaber (Bewirtschafter) eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit Betriebssitz in Österreich für in Österreich liegende Flächen.

 

 

 

Zu Frage 2:

 

Am 14. Juni 2006 wurde die institutionelle Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Amtsblatt der Europäischen Union verlautbart. Damit konnte der Finanzrahmen der Europäischen Union und somit auch die EU-weite Finanzierung der Ländlichen Entwicklung für die Periode 2007 bis 2013 unter österreichischem Vorsitz beschlossen werden.

 

Der Grundstein für die erfolgreiche Zuteilung der Gemeinschaftsmittel für die Ländliche Entwicklung für Österreich wurde ein Jahr zuvor im Rahmen der Einigung über die neue Verordnung für die Ländliche Entwicklung vom Rat Landwirtschaft in Luxemburg im Juni 2005 gelegt. Dabei ist es Österreich gelungen, den historischen Anteil als Kriterium für die finanzielle Zuteilung in der Ratsverordnung zu verankern.

 

Im Rahmen der politischen Einigung über die finanzielle Vorausschau 2007 - 2013 im Dezember 2005 in Brüssel konnte Bundeskanzler Dr. Schüssel trotz Reduktion der Gesamtmittel für die zweite Säule der Agrarpolitik eine erhebliche Sonderzuteilung für die finanzielle Ausstattung für die Ländliche Entwicklung in Österreich erzielen.

 

Dies hat letztlich zu dem Erfolg geführt, dass gemäß der Entscheidung der Kommission K(2006)4024 vom 12. September 2006 die EU sich mit einem Betrag in der Höhe von 3,9 Mrd. EUR an dem Österreichischen Programm für die Ländliche Entwicklung 2007 - 2013 beteiligen wird. Somit stehen inklusive nationaler Kofinanzierungsmittel rund 8 Mrd. EUR für den ländlichen Raum in Österreich zur Verfügung.

 

Österreich ist somit nicht nur von einer Kürzung der Mittel für das Pogramm Ländliche Entwicklung verschont geblieben, sondern kann im Vergleich zum  Vorschlag Blair vom Dezember 2005 noch ein Plus von rund 1 Mrd. EUR an EU-Mitteln verzeichnen. Damit kann der Grüne Pakt wie geplant ausfinanziert werden.

 

 

 

Zu Frage 3:

 

Aufgrund der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ländliche Entwicklung ist eine gewisse Neuverteilung der Mittel zwischen den einzelnen Fördermaßnahmen notwendig. Lag bisher die Verteilung der Gelder nach den einzelnen Programmschwerpunkten im Ermessen der Mitgliedstaaten, sieht die neue EU-Verordnung zur Ländlichen Entwicklung eine klare   Obergrenze vor. Bisher konnten in etwa 86 % der Mittel für die Ländliche Entwicklung für die Ausgleichszulage benachteiligter Gebiete und für das Agrarumweltprogramm ausgegeben werden. In der neuen Programmperiode können für diese Maßnahmen nur max. 80 % der Mittel aufgebracht werden.

 

Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete steht im neuen Programm für die Ländliche Entwicklung, dem „Grünen Pakt für die österreichische Landwirtschaft“, außer Streit. Die Bewirtschaftung unserer Berggebiete stellt ein unumstrittenes Kernelement der österreichischen Agrarpolitik dar und soll im vollen Umfang auch in Zukunft gefördert werden.

 

Das Agrarumweltprogramm ist nach wie vor das Herzstück der Ländlichen Entwicklung in   Österreich. Wenngleich auch aus den oben erwähnten Gründen der finanzielle Rahmen für das Agrarumweltprogramm reduziert werden muss, ist es gelungen, das Umweltprogramm weiterzuentwickeln. Im Vordergrund stehen dabei Umweltleistungen, welche flächendeckend in ganz Österreich den heimischen Landwirten angeboten werden.

 

Dank des Verhandlungserfolges über die finanzielle Ausstattung des Österreichischen Programms für die Ländliche Entwicklung aus Gemeinschaftsmitteln gehen die aus dem ÖPUL freiwerdenden Mittel dem Ländlichen Raum nicht verloren, sondern können für die Investitionsoffensive und für die Regionaloffensive verwendet werden. Somit werden die jährlichen Mittel für die Investitionen zugunsten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe um mehr als zwei Drittel im Vergleich zur aktuellen Programmperiode aufgestockt, um die Land- und Forstwirtschaft wettbewerbsfähiger und innovativer zu machen. Ebenso kommt die erhebliche Aufstockung der Mittel für die Regionaloffensive auch der Landwirtschaft zu Gute, als hier Schwer-punkte im Bereich erneuerbarer Energien und der Diversifizierung der Landwirtschaft in der nächsten Programmperiode gesetzt werden.

 

Zu Frage 4:

 

Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft haben sich nach den Aufzeichnungen der für den Grünen Bericht buchführenden Betriebe von 18.512,--  EUR im Jahr 2003 auf 19.381,-- Euro (+4,7%) im Jahr 2004 und weiter auf 19.843,-- EUR (+2,4%) im Jahr 2005 erhöht.

 

Zu Frage 5:

 

Die Position des BMLFUW zur Erhaltung der Gentechnikfreiheit umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

 

 

 

 

 

Zu Frage 6:

 

Für das BMLFUW ist es ein selbstverständliches Bestreben, für Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau für die Bauern auf allen Ebenen einzutreten, sei es bei der Umsetzung von EU-Maßnahmen als auch bei nationalen Maßnahmen.

 

Als Beispiel ist das Österreichische Programm für umweltgerechte Landwirtschaft zu nennen, wo in den Bereichen Abwicklung, Kontrolle und Beratung durch eine Reduktion der Maßnahmenzahl und der gezielten Streichung und Veränderung einzelner Auflagen wesentliche Vereinfachungen erzielt werden konnten. So sind die einzuhaltenden Düngewerte besser zwischen den Maßnahmen der ersten und zweiten Säule und auch innerhalb der Maßnahmen des Agrarumweltprogramms abgestimmt. Besonders zu erwähnen ist, dass Mindestgrößen im neuen Programm nur für das erste Verpflichtungsjahr gelten und der Mindestviehbesatz in Zukunft bei den meisten Maßnahmen keine Auflage mehr darstellt, sondern nur noch ein Kriterium zur Prämiendifferenzierung ist. Ebenso gibt es weniger verpflichtende Maßnahmenkombinationen als bisher. Die Laufzeit des Programms wird mit der Laufzeit der Verträge konform gemacht, daher wird es fünf- bis siebenjährige Vertragslaufzeiten mit den Bauern geben, die dann mit der Programmperiode 2013 enden.

 

Im Bereich der Tierprämien wurde mit 1. Jänner 2005 der automatisierte Antrag auf Mutterkuhförderung eingeführt. Dieses europaweit nur in Österreich verwendete System generiert die potentiell prämienfähigen Mutterkühe aus der Rinderdatenbank. Nach Abzug der notwendigen Milchkühe sowie weiterer Prüfungen wie Abkalbquote, Haltezeitraum etc. ergeben sich die maximal förderbaren Mutterkühe. Durch dieses System entsteht dem einzelnen Rinderhalter kein weiterer Aufwand mehr.  Bereits seit dem Jahr 2000 wird die Schlachtprämie vollautomatisch über die Rinderdatenbank abgewickelt. Ausgehend von den Schlachtmeldungen der Schlachthöfe werden die entsprechenden Antragsdaten aus dem System generiert.

 

Zu Frage 7:

Es ist erfreulich festzustellen, dass es einen weltweiten „Bio-Boom“ gibt. Der Anteil der Bio-Flächen in der EU steigt im Schnitt jedes Jahr um 0,3 %. Österreich hat einen Anstieg von 0,6 % in den letzten Jahren zu verzeichnen und ist damit auch weiterhin die Nummer 1 in Europa in der biologischen Landwirtschaft. Dieser erfreuliche Trend ergibt sich besonders aus dem vorbildlichen Engagement der Biobauern. Aber auch das ständig wachsende Konsumentenbewusstsein, die Aktivitäten des Lebens­mitteleinzelhandels und die günstigen politischen Rahmenbedingungen (> 25 % der ÖPUL-Mittel gehen an Biobauern) erhöhen die Nachfrage nach Bioerzeugnissen und damit auch die Bereitschaft, das Angebot zu erhöhen.

Das laufende Bio-Aktionsprogramm 2005 - 2008 ist ein praktischer und politischer Weg­weiser zur Förderung der biologischen Landwirtschaft. Seine tragfähigen Säulen und ihre zahlreichen Maßnahmen (an Hand von Beispielen erwähnt) sind:

Beratung, Bildung, Schulen:

-        Finanzieller Zuschuss zu den Personalkosten der Berater und Beraterinnen für die Biologische Landwirtschaft in den Landwirtschaftskammern.

-        Förderung von Bildungsmaßnahmen für die biologische Landwirtschaft im Rahmen des Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums über die Sparte „Berufsbildung“. Dazu zählen die Vorbereitung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Landwirte, die Erstellung von Beratungsunterlagen und Hilfsmitteln sowie die Betriebszweigeauswertung in Arbeitskreisen.

-        Weiterbildung von Beratungs- und Lehrkräften zu Fragen der biologischen Landwirtschaft im Rahmen des Fortbildungsplanes des Bundes durch das BMLFUW in Zusammenarbeit mit den Bundeslehr- und Versuchsanstalten sowie der Agrarpädagogischen Akademie (Pädagogisches Institut).

-        Veranstaltung von Bio-Beratertagungen.

Forschung:

-        Im Forschungsrahmenplan (PFEIL 10) wird die prioritäre Stellung der biologischen Landwirt­schaft weiter beibehalten.

Vermarktung:

-        Qualitätsmanagement: Aufbau eines Qualitätssicherungssystems als ein wesentliches Aktivitätsfeld der BIO AUSTRIA.

-        Marketingschwerpunkte in der Förderung Sparte 2.12: Einkaufsführer Großküchen, Gastronomie, Catering spezieller Produktbereiche (z.B. Jungrindfleisch), Priorität: „Grünlandpaket“ (Logistikkonzept im Bio-Milchsektor, Belebung des Bio-Fleischabsatzes usw.).

Öffentlichkeitsarbeit:

-        Die AMA Marketing GmbH sorgt für die Beantragung, Genehmigung und Umsetzung eines neuen Bio-Absatzförderungsprogramms für die Jahre ab 2007.

 

Zu Frage 8:

 

Um den Einsatz erneuerbarer Energieträger auf Basis Biomasse europaweit zu steigern, wurde unter österreichischer Präsidentschaft Anfang 2006 der europäische Biomasseaktionsplan beschlossen. Österreich ist eines der ersten Länder, die einen Entwurf zum Biomasse-Aktionsplan auf nationaler Ebene auf Grundlage der EU-Richtlinie erstellen. Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf vom BMLFUW gesichtet und eingearbeitet.

 

Die Substitutionsverpflichtung für Biotreibstoffe zu fossilen Treibstoffen wurde in der Treibstoff-Verordnung verankert und wurde für Biodiesel hauptsächlich durch Beimischung bereits umgesetzt. Die Voraussetzungen für Ethanolbeimischung zu Benzin ab Oktober 2007 wurden geschaffen. Damit können die verbindlichen Mengenziele der Biokraftstoffrichtlinie der EU erfüllt werden.

 

Ein Vorschlag für ein 5-Punkte-Aktionsprogramm des BMLFUW wurde mit der OMV, der Agrana, der Rübenbauernvereinigung und mit den Automobilherstellern zum Thema „Forcierung von Ethanol als E85 Kraftstoff im Verkehrssektor“ erstellt und wird verhandelt.

 

Die Plattform „Bio-CNG Verkehr“ (bestehend aus OMV, Wien Energie, Erdgas OÖ, klima:aktiv:biogas, LK Österreich, Biomasse-Verband und ARGE Kompost & Biogas) hat sich die Einführung eines neuen Kraftstoffes zum Ziel gesetzt. Gemeinsam mit GD Ruttenstorfer habe ich dazu im Juni d. J. ein „5-Punkte-Aktionsprogramm zur Forcierung von Erdgas und Biogas als Kraftstoff“ veröffentlicht.

 

Die Norm für den neuen Brennstoff Energiekorn wurde mit 1. Oktober 2006 als Vornorm ÖNORM M 7139 veröffentlicht. Hinsichtlich der 15a-Vereinbarung der Länder sollte demnächst eine Einigung erzielt werden, um die Typenprüfung von Heizkesseln und deren Zulassung für den Brennstoff Energiekorn zu ermöglichen.

 

Mehrere Initiativen und Projekte zur Holzmobilisierung im Kleinwald werden unterstützt (Forstlogistik, Maschinenringe, etc.), um die vorhandenen Ressourcen im Inland bestmöglich zu nutzen. Der vom BMLFUW gestartete Walddialog und der national umzusetzende Forst-Aktionsplan der EU greifen das Thema Energieträger Holz in Zusammenhang mit der Erreichung von Umweltzielen, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit ebenfalls auf.

 

 

Bereich Ökostrom:

 

Im ersten Halbjahr 2006 konnte mit 2/3-Mehrheit im Parlament eine Novelle zum Ökostromgesetz beschlossen werden. Diese Novelle sichert den weiteren Ausbau des Ökostromanteils auf 10 % bis 2010. Durch die für den Zeitraum 2006 bis 2011 vorgesehenen Fördermittel können zusätzlich bis zu 1,9 Mrd. kWh Ökostrom (ohne Kleinwasserkraft) gefördert werden (auf Basis eines angenommen Marktpreises für Strom von 5,8 Cent/kWh gerechnet).  Insgesamt konnte erreicht werden, dass rund 60 % dieser Fördermittel für die Verstromung von Biomasse reserviert wurden (30 % für feste Biomasse, 30 % für Biogas).

 

Bereich Umweltförderung:

 

Im Jahr 2006 wurden über das Instrument der Umweltförderung (UFI) im Inland 1047 Biomasseanlagen (1001 Einzelanlagen, 25 Biomasse-KWK-Anlagen, 21 Biomasse-Nahwärme­anlagen) mit insgesamt 47,2 Mio EUR gefördert. Dadurch kann ein Investitionsvolumen von 225,8 Mio EUR ausgelöst und können 418.000 t CO2 pro Jahr vermieden werden. Mit rund 65 % der klimarelevanten Fördermittel der UFI wurde somit der „Löwenanteil“ für Biomasseanlagen ausgegeben.

 

Klima:aktiv-Programme:

 

klima:aktiv ist die Initiative des BMLFUW für aktiven Klimaschutz und Teil der Österreichischen Klimastrategie. Maßgeschneiderte klima:aktiv-Programme geben aktiv Impulse für Angebot und Nachfrage nach klimaschonenden Technologien und Dienstleistungen und helfen so mit, Treibhausgase einzusparen.

 

klima:aktiv ist eine langfristig angelegte Initiative. Bis zum Jahr 2012 soll klima:aktiv-Handeln eine Selbstverständlichkeit werden und so Klimaschutz mit Lebensqualität und Komfort verbinden.

 

Die biowärmerelevanten Programme in klima:aktiv sind

 

 

 

 

Außerdem unterstützen auch die folgenden Programme die Verbreitung von Holzheizungen:

 

 

 

Zu Frage 9:

Der österreichische Außenhandel, vor allem der Agrar- und Lebensmittelhandel, hat in den letzten Jahren einen starken Aufschwung verzeichnet. Die steigenden Exporte seit dem EU-Beitritt 1995 und die positiven Exportzahlen des ersten Halbjahres 2006 lassen eine positive Agrarhandelsbilanz für das Jahr 2006 erwarten.

Der agrarische Außenhandel mit den neuen EU-Mitgliedsländern entwickelt sich sehr positiv. Die Steigerungsrate im Jahr 2005 bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln liegt bei den Importen bei plus 5,7 Prozent, bei den Exporten bei plus 9,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die österreichischen Exporte in die neuen EU-Mitgliedsländer tragen bereits mit 653 Millionen EUR oder 10,9 Prozent zu den Gesamtexporten von 6 Milliarden EUR bei. Hohe Steigerungen beim Export in die neuen EU-Mitgliedsländer wurden im Jahr 2005 im Bereich Käse (plus 19,9 Prozent) und Fleisch (plus 68 Prozent) erzielt. Es gibt aber auch Steigerungen bei den Zubereitungen aus Fleisch (plus 31,7 Prozent), bei Milch und Milchprodukten (plus 111,5 Prozent), Gemüse (plus 9,6 Prozent) und bei Obst (plus 70,1 Prozent).

 

Zu dieser erfreulichen Handelsentwicklung hat die Exportinitiative von BMLFUW, Wirtschaftskammer Österreich, Agrarmarkt Austria Marketing GmbH und dem Fachverband der Lebensmittelindustrie zentral beigetragen. Drei Jahre nach Start der gemeinsamen Initiative im September 2003 und den seitdem gesetzten Schwerpunktaktivitäten in neun mittel- und osteuropäischen Ländern wird nun eine erste Bilanz der Exportinitiative vorgelegt. So sind die Exportsteigerungen von Agrarerzeugnissen, höher verarbeiteten Lebensmitteln und Getränken in Länder, in denen im Rahmen der Exportinitiative Lebensmittelpräsentationen organisiert wurden, im Jahr 2005 mit 22,3 Prozent knapp doppelt so hoch im Vergleich zum Vorjahr als die Steigerungen der gesamten Agrarexporte weltweit mit plus 11,3 Prozent. Daten und Fakten zu den konkreten Exportzahlen weltweit, in die EU und in die Länder der Exportinitiative finden sich in der „Bilanz Exportinitiative“, einzusehen auf der Homepage

www.exportinitiative.at.

 

Zu Frage 10:

 

1.      Ländliche Entwicklung 2007 - 2013

Ergebnisse:

 

2.      Zuckerreform:

Ergebnisse:

 

3.      Biomasse / Biokraftstoffe:

Ergebnisse:

 

4.      Gentechnik:

Ergebnisse:

 

 

5.      Geographische Ursprungsbezeichnungen:

Ergebnisse:

 

6.      Vogelgrippe / Marktstützungsmaßnahmen für Eier und Geflügel:

Ergebnisse:

 

7.      Vermarktungsnormen für Eier:

 

Ergebnisse:

 

8.      Flachs und Hanf GMO:

 

Ergebnisse:

 

9.      Trockenfutter GMO:

 

Ergebnisse:

 

10.  Berglandwirtschaftsprotokoll:

 

Ergebnisse:

 

11.  Europäischer Fischereifond (EFF):

Ergebnisse:

 

12.  Land.Leben.Zukunft

Ergebnisse:

 

 

Der Bundesminister: