570/AB XXIII. GP
Eingelangt am 24.05.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-KA1000/0229-II/BK/3.4/2007
Wien, am Mai 2007
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 29.03.2007 unter der Nummer 588/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kriminalität und Spielsucht (Glücksspiel & Wetten) – Zahlen 2006“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1, 2, 3, 7, 8 und 9
Da die Motive der Straftaten statistisch nicht festgehalten werden, stehen keine Daten zur Beantwortung dieser Frage zur Verfügung.
Frage 4, 5 und 6
Der unten stehenden Tabelle können die bei der Staatanwaltschaft angezeigten und geklärten Fälle betreffend Raub in Wettbüros im Jahr 2006 entnommen werden.
Raub in Wettbüros |
Angezeigte Fälle |
Geklärte Fälle |
Ermittelte Tatverdächtige |
Burgenland |
1 |
- |
- |
Kärnten |
- |
- |
- |
Niederösterreich |
1 |
- |
- |
Oberösterreich |
5 |
- |
- |
Salzburg |
1 |
- |
- |
Steiermark |
8 |
3 |
9 |
Tirol |
1 |
- |
- |
Vorarlberg |
1 |
- |
- |
Wien |
79 |
35 |
57 |
Österreich gesamt |
97 |
38 |
66 |
Frage 10
Rechtspolitische Maßnahmen zur Verhinderung der Spielsucht fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMI. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass keine Beantwortung der Frage möglich ist.
Frage 11
Seitens des Bundeskriminalamtes werden keine Selbsthilfegruppen unterstützt. Es ist auch in naher Zukunft nicht geplant eine solche einzurichten.
Frage 12
Rechtssoziologische Studien liegen nicht vor. Derartige Studien werden auch nicht in Auftrag gegeben.
Frage 13
Unter anderem nimmt das Büro II/BK/1.6, Kriminalprävention und Opferhilfe an interministeriellen AG zu den verschiedensten kriminalpräventiven Themenschwerpunkten teil und würde das auch im ggst. Fall anbieten.
Fragen 14 bis 16
Eine inhaltliche Beantwortung gegenständlicher Fragen ist nicht möglich, da der damit verbundene Vollzug nicht in die Zuständigkeit des Innenministeriums fällt. Unabhängig davon, wird darauf hingewiesen, dass „Meinungen oder Ansichten“ nicht Gegenstand des parlamentarischen Fragerechtes gemäß Art. 52 B-VG sind (vgl. dazu als Beispiel unter vielen die Anfragebeantwortung des BM.I unter 793/AB XXII. GP: „Ich darf darauf hinweisen, dass Wertungen, Meinungen oder Ansichten keine Angelegenheiten der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG darstellen und daher nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts sind.“)
Frage 17
Um solche Manipulationen ausschließen zu können, ist vor allem das Personal dazu angehalten, diesen Terminals erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen. Es sollten aber auch nach Möglichkeit Terminals nach dem neuesten Stand der Technik Verwendung finden, da diese generell weniger Angriffsmöglichkeiten der Manipulation bieten.
Um das Einlösen von ge- oder verfälschten Wettscheinen zu verhindern, ist ebenfalls wieder das Personal gefordert, diese genauestens zu überprüfen.
Bei Verdacht von Manipulationen oder Betrügereien jeglicher Art ist umgehend Anzeige zu erstatten.
Die Kriminalprävention bietet grundsätzlich jedem Unternehmen dieselben Leistungen an. Diese umfassen Schulungen, Beratungen in technischer Hinsicht (auch vor Ort) und die Erstellung einer Schwachstellenanalyse. Dazu werden Verbesserungsvorschläge gemacht, die der Betreiber umsetzen sollte, um gut geschützt zu sein. Die Leistungen der Kriminalprävention sind kostenlos und unabhängig.
Angeführt wird auch, dass das Bundeskriminalamt engen Kontakt zum Buchmacherverband und dem ÖFB hält, um bei Verdacht einer Manipulation bei Sportwetten möglichst effizient und schnell einschreiten zu können.