576/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BUNDESKANZLER

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. März 2007 unter der Nr. 602/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Tätigkeit der Regierungsmitglieder der Retrokoalition" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Eingangs weise ich darauf hin, dass die Verknüpfung von einzelpersonenbezogenem Zahlenmaterial mit dem Namen einer Person aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gemacht werden kann.

Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:

Ad personeller Nahebereich des Ministers:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts sowie im Büro der Staatssekretärin bzw. des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt zum Stichtag 30.3.2007 sind der nachstehenden Auflistung zu entnehmen.


Kabinett   BK   Dr.   GUSENBAUER

 

Name

Rechtsgrundlage

Beginn

Vertragspartner

SCHNIZER Johannes Dr

BDG

15.1.2007

-

WRABETZ Bernhard Mag

BDG

15.1.2007

-

HESSE Gerhard Dr

BDG

15.1.2007

-

SCHUH Christoph Mag

VBG

15.1.2007

-

LEINGRUBER Robert MSc

VBG

15.1.2007

-

ORTHNER Waltraud Mag

VBG

1.2.2007

-

PÖTTLER Stefan

VBG

1.2.2007

-

SCHUBERTH Helene Dr

AL

1.2.2007

Interessenvertretung

BAYER Nicole Mag

VBG

1.2.2007

-

PREISS Joachim Mag

VBG

1.2.2007

-

Büro  STS  SILHAVY

 

Name       

Rechtsgrundlage

Beginn

Vertragspartner

WOLLER Petra

BDG

1.2.2007

-

ZOPPOTH Cornelia

VBG

16.1.2007

-

ANGERER Elisabeth Mag

VBG

1.3.2007

-

Büro   STS   Dr.   LOPATKA

 

Name

Rechtsgrundlage

Beginn

Vertragspartner

SMOLY Fritz Mag

VBG

15.1.2007

-

ZOTTI Stefan Dr

VBG

15.1.2007

-

ACHATZ Roland

VBG

16.1.2007

-

SCHÜTZENHÖFER Thomas Mag

VBG

15.3.2007

-

Zu Frage 4:

Zum Stichtag 30.3.2007 sind für die Verwendung der angefragten Personen eine Planstelle der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 8, elf Planstellen der Ver- wendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 7, zwei Planstellen der Verwendungsgruppe A1, Bewertungsgruppe 5 und drei Planstellen der Verwendungsgruppe A1, Bewer- tungsgruppe 4 gebunden.


Zu Frage 5:

Die Vereinbarung eines im Vergleich zur gesetzlichen Normalentlohnung erhöhten Entgelts ist für den Bereich des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ausge- schlossen und für Vertragsbedienstete ausschließlich im Wege eines Sonderver- trages gemäß § 36 VBG möglich. Bei jenen Bediensteten, mit denen Sonderverträge abgeschlossen wurden, überschreiten die vereinbarten Sonderentgelte die Normal- entlohnung - unter Zugrundelegung der in derartigen Verwendungen üblicherweise notwendigen Überstundenleistung - um bis zu 25%.

Zu den Fragen 6 und 7:

Bei jenen öffentlich Bediensteten (Beamte und Vertragsbedienstete), die der Funkti- onsgruppe 7 bzw. 8 der Verwendungsgruppe A1 bzw. der Bewertungsgruppe v1/5 angehören - und somit ein Fixgehalt beziehen - gelten 13,65% ihres Gehaltes als Ab- geltung für zeitliche Mehrleistungen.

Die im Rahmen von Sonderverträgen festgelegten Sonderentgelte wurden als so ge- nannte AII-in-Entgelte vereinbart, mit denen alle Mehrleistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten gelten.

Bei den übrigen öffentlich Bediensteten werden die angeordneten und geleisteten Überstunden pauschal abgegolten.

Bei jener Mitarbeiterin, die im Wege eines Arbeitsleihverhältnisses beschäftigt ist, wurde ein All-in-Vertrag" abgeschlossen.

Zu Frage 8:

Besondere Geldmittel für Belohnungen bzw. Prämien für Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter meines Kabinetts und der Büros meiner Staatssekretärin bzw. meines Staats- sekretärs sind nicht vorgesehen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass dazu keine konkreten Angaben gemacht werden können.

Zu Frage 9:

Weder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros der Frau Staatssekretärin noch des Büros des Herrn Staatssekretärs üben Nebentätigkeiten und/oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen im Sinne der Anfrage aus.


Was das Kabinett des Bundeskanzlers betrifft, übt eine Person die ehrenamtliche Funktion eines Generalsekretärs der Franz Klammer Foundation aus, mehrere Mitarbeiter sind wissenschaftlich tätig (Publikationen, Vortragstätigkeiten).

Zu Frage 10:

Im Jahr 2006 haben 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr als 240 Überstunden

verrechnet.

Zu Frage 11:

Zum Stichtag 30.3.2007 sind fünf Personen im Sinne der Anfrage aufgrund von Ar- beitsleihverträgen beschäftigt. Davon werden zwei Person von einer Universität bei- gestellt, eine Person wird von einer gesetzlichen Interessensvertretung und zwei Per- sonen von einer Personalbereitstellungsfirma verliehen.

Zu Frage 12:

Im angefragten Zeitraum gab es keine Übernahmen in ein öffentlich-rechtliches

Dienstverhältnis.

Ad Büroinfrastruktur des Ministeriums:

Zu den Fragen 13 und 14:

Seit 11. Jänner 2007 wurden keine Umbauten im Sinne der Anfrage vorgenommen.

Zu den Fragen 15 und 16:

In den angefragten Bereichen wurden seit 11. Jänner 2007 Besprechungstische inkl. Bestuhlung, ein Teppich, eine Stehleuchte, 3 Stahlrohrfauteuils, 2 Stahlrohrtische, ein Schreibtischsessel sowie ein Sofa angeschafft. Die Gesamtkosten hiefür belau- fen sich auf ca. 33.000,-.

Zu den Fragen 17 und 18:

Seit 11. Jänner 2007 wurden keine Dienstautos beschafft.


Zu den Fragen 19 und 20:

Neben den laufenden Instandhaltungs- bzw. Servicekosten sind bei drei Dienstautos Zusatzkosten in Höhe von ca. 4.900,-- angefallen. Dabei handelt es sich um Ein- bauten von Telefonhalterungen, Fernsprecheinrichtungen bzw. TV- Tunern. Die Fahrzeuge, bei denen diese Einbauten durchgeführt wurden, werden überwiegend für Dienstfahrten der Frau Bundesministerin Bures sowie für Dienstfahrten der Staatssekretärin bzw. des Staatssekretärs herangezogen.

Ad Repräsentationsaufwendungen:

Zu den Fragen 21. 22 und 24:

Seit 11. Jänner 2007 wurden insgesamt ca. 90.000,-- an Kosten im Sinne der An- frage abgerechnet. Von einer detaillierten Darstellung, insbesondere der Kosten nach Einzelleistungen, wird aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand ge- nommen.

Zu Frage 23:

Für den Zeitraum bis 7.3.2007 verweise ich auf die Beantwortung der parlamentari- schen Anfrage Nr. 478/J. Die bis zum Stichtag 30.3.2007 zusätzlich abgerechneten Reisen sind der unten stehenden Auflistung zu entnehmen. Für den gesamten an- gefragten Zeitraum wurden bis dato Gesamtkosten in Höhe von rund 38.500,-- verrechnet.

Kabinett  BK  Dr.  GUSENBAUER

 

Datum

Reiseziel

30.1.2007

Schladming

2.-3.2.2007

Linz

8.-9.3.2007

Brüssel

10.3.2007

Mürzsteg

15.-17.3.2007

Salzburg, Pöllau, Weiz

19.-20.3.2007

Graz

24.-25.3.2007

München-Berlin

29.-30.3.2007

Tulln


Büro  STS  SILHAVY

 

Datum

Reiseziel

16.-17.3.2007

Graz-Weiz

30.-31.3.2007

Graz-Leoben

 

Büro  STS   LOPATKA

 

Datum

Reiseziel

25.-28.1.2007

Graz-Kitzbühl

30.1.2007

Schladming

2.2.2007

Linz-Weiden/See

5.2.2007

Eisenstadt-Weiz

6.2.2007

Bad Tatzmannsdorf

14.2.2007

Graz

16.2.2007

Graz

20.2.2007

Leoben

21.-25.2.2007

Klagenfurt-Lienz-Sillian-Graz

1.3.2007

Graz-Lienz

3.3.2007

Linz-Kapfenberg-Mattersburg

4.3.07

Vorau

6.3.07

Weiz

7.-8.3.2007

Aigen im Mühlkreis

10.-11.3.2007

Villach-Ferrara

12.-14.3.2007

Stuttgart-Anif-Salzburg-Obertauern- Schladming-Graz

15.3.2007

Maria Enzersdorf

16.3.2007

Salzburg-Feistenau-Straßwalchen

18.3.2007

Graz

19.3.2007

Linz

21.-22.3.2007

Stegersbach

23.-24.3.2007

Laa/Thaya-Saalfelden-Saalbach- Graz

25.3.2007

Planica

26.3.2007

Klagenfurt

27.3.2007

Pamhagen


Zu Frage 25:

Seit 11. Jänner 2007 sind insgesamt rund 12.000,- an Kosten im Sinne der Anfra- ge entstanden.

Zu Frage 26:

Die Umbaumaßnahmen der Website des Bundeskanzleramts www.bka.gv.at verur- sachten keine zusätzlichen Kosten. Alle Aktualisierungsarbeiten wurden sowohl auf inhaltlicher als auch technischer Ebene von Facheinheiten des Bundeskanzleramts erledigt.

Zu Frage 27:

Ich kann ausschließen, dass Kosten im Sinne der Anfrage durch das Bundeskanzler- amt getragen wurden.