581/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.05.2007
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen
haben am 29. März 2007 unter der Nr. 584/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend die Gleichstellung des Deutschen als
Arbeitssprache in der EU gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:

Die EU-Vergabe-Richtlinie (Richtlinie 2004/18/EG vom 31. März 2004 über die
Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und
Dienstleistungsaufträge) legt den EU-Rechtsrahmen für nationale Vergabeverfahren im
Bereich der öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge - und somit für die
Mehrheit der öffentlichen Vergabeverfahren - fest.

Gemäß Art. 36 Abs. 4 dieser Richtlinie muss jeder öffentliche Auftrag in einem der EU-
Mitgliedsländer, der einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, im Amtsblatt der
Europäischen Union - und somit in allen Amtssprachen - kundgemacht werden. Die
Bekanntmachung des Auftrags erfolgt dabei ungekürzt in einer vom Auftraggeber
gewählten Amtssprache der Gemeinschaft. Eine Zusammenfassung der wichtigsten


Bestandteile einer jeden Bekanntmachung wird sodann in allen anderen Amtssprachen
veröffentlicht. Dadurch wird sichergestellt, dass es zu keinen Wettbewerbsnachteilen
für einzelne Unternehmen kommt.

Zu den Fragen 3 und 4:

Die Stärkung des Vertrauens der Österreicherinnen und Österreicher in das europäische
Projekt ist ein besonderes Anliegen der Bundesregierung. Ich halte es aus diesem Grund
für unerlässlich, dass die bestehende Gleichrangigkeit der Amtssprachen in der
Handhabung durch die verschiedenen Organe der EU eingehalten wird und somit die
österreichischen Bürgerinnen und Bürger in deutscher Sprache mit den EU-Behörden
kommunizieren können.

Darüber hinaus unterstützt Österreich selbstverständlich die Bemühungen um eine
Aufwertung der deutschen Sprache in der Europäischen Union. Österreich hat daher
etwa während seiner Ratspräsidentschaft 2006 auf die Verwendung der deutschen
Sprache, insbesondere auch als Arbeitssprache der Europäischen Union, besonderen
Wert gelegt.

Lediglich bei einzelnen Ratsarbeitsgruppen auf Beamtenebene sowie bei informellen
Ministertreffen, bei denen die Verwendung der deutschen Sprache aus technischen bzw.
finanziellen Gründen nicht angeboten wird, nimmt Österreich im Sinne von
Sparsamkeit und Effizienz, an deren Einhaltung Österreich als Nettozahler besonders
interessiert ist, eine pragmatische Haltung hinsichtlich des Sprachenregimes ein.