581/AB XXIII. GP
Eingelangt am 24.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen
haben am 29. März 2007 unter der Nr. 584/J-NR/2007 an mich eine
schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend die Gleichstellung des Deutschen als
Arbeitssprache in der EU gerichtet.
Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1
und 2:
Die
EU-Vergabe-Richtlinie (Richtlinie 2004/18/EG vom 31. März 2004 über
die
Koordinierung der Verfahren zur Vergabe
öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und
Dienstleistungsaufträge) legt den EU-Rechtsrahmen für
nationale Vergabeverfahren im
Bereich der öffentlichen Bau-, Liefer-
und Dienstleistungsaufträge - und somit für die
Mehrheit der öffentlichen Vergabeverfahren - fest.
Gemäß Art.
36 Abs. 4 dieser Richtlinie muss jeder öffentliche Auftrag in einem der
EU-
Mitgliedsländer, der einen bestimmten
Schwellenwert überschreitet, im Amtsblatt der
Europäischen Union - und somit in
allen Amtssprachen - kundgemacht werden. Die
Bekanntmachung des Auftrags erfolgt
dabei ungekürzt in einer vom Auftraggeber
gewählten Amtssprache der Gemeinschaft. Eine Zusammenfassung der
wichtigsten
Bestandteile einer jeden
Bekanntmachung wird sodann in allen anderen Amtssprachen
veröffentlicht. Dadurch wird
sichergestellt, dass es zu keinen Wettbewerbsnachteilen
für einzelne Unternehmen kommt.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die Stärkung des
Vertrauens der Österreicherinnen und Österreicher in das
europäische
Projekt ist ein besonderes Anliegen der Bundesregierung. Ich halte es aus
diesem Grund
für unerlässlich, dass die
bestehende Gleichrangigkeit der Amtssprachen in der
Handhabung durch die verschiedenen Organe der EU eingehalten wird und somit die
österreichischen Bürgerinnen und Bürger in deutscher Sprache mit
den EU-Behörden
kommunizieren können.
Darüber
hinaus unterstützt Österreich selbstverständlich die
Bemühungen um eine
Aufwertung der
deutschen Sprache in der Europäischen Union. Österreich hat daher
etwa während seiner
Ratspräsidentschaft 2006 auf die Verwendung der deutschen
Sprache, insbesondere auch als Arbeitssprache der Europäischen
Union, besonderen
Wert gelegt.
Lediglich
bei einzelnen Ratsarbeitsgruppen auf Beamtenebene sowie bei informellen
Ministertreffen, bei
denen die Verwendung der deutschen Sprache aus technischen bzw.
finanziellen Gründen nicht angeboten
wird, nimmt Österreich im Sinne von
Sparsamkeit und Effizienz, an deren Einhaltung Österreich als Nettozahler
besonders
interessiert ist, eine pragmatische Haltung hinsichtlich des Sprachenregimes
ein.