584/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.05.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2200/0027-II/1/b/2007
Wien, am Mai 2007
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Robert Aspöck und Kollegen haben am 29.03.2007 unter der Nummer PA-582/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Polizeiinspektion Rathaus – Weitere Vorgehensweise am Rudolfskai und in der Salzburger Altstadt“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Insbesondere ab März 2007 wird in den Kernzeiten (potentielle Tatzeiten) von 00.00 bis 03.00 Uhr sowie DO/FR, FR/SA und SA/SO (beziehungsweise Werktag/Feiertag) von 23.00 bis 05.00 Uhr in der Stadtleitstelle eine durchgehende Monitorbeobachtung gewährleistet und die Einsatzkräfte entsprechend gesteuert.
Weiters werden bis Ende der Sommerperiode anlassbezogen in den Nächten FR/SA, SA/SO und Werktag/Feiertag in der Zeit von 00.00 bis 05.00 Uhr, Kräfte der Einsatzeinheit Salzburg zum Dienst am Rudolfskai eingeteilt.
Nach Fußballspielen (Bundesliga Heimspiele Red Bull Salzburg) werden grundsätzlich die kommandierten Kräfte für Schwerpunktaktionen am Rudolfskai und im Cityplex eingesetzt. Die Polizeiaktionen erstrecken sich gezielt auf jene Lokale, die sicherheitspolizeiliche Probleme bereiten.
Zu den Zeiten des uniformierten Kräfteeinsatzes werden parallel zumindest 2 nicht uniformierte Kräfte in den Lokalen zur Vorfeldaufklärung eingesetzt. Diese Kräfte haben die Lage zu erkunden und bei Entstehen von Problemlagen uniformierte Kräfte einzuweisen beziehungsweise die Diebstahlskriminalität in den Lokalen zu bekämpfen.
Zu den Fragen 1.1 und 2.1:
Es wurden bereits im Jahr 2006 verstärkt Kontrollen am Rudolfskai durchgeführt. Im Jahr 2006 bis einschließlich 1. Quartal 2007 wurde an 21 Wochenenden zumindest eine Kontrolle schwerpunktmäßig am Rudolfskai durchgeführt. Dabei waren insgesamt 294 Beamte im Einsatz. Besonders wurde auf die Einhaltung des Jugendschutzes geachtet. Bei den diversen Kontrollen wurden immer wieder Jugendliche angehalten und an die Erziehungsberechtigten bzw. Eltern übergeben. In besonders schweren Fällen erfolgte die Einschaltung des Jugendamtes.
Zu den Fragen 1.2 und 2.2:
In Wr. Neustadt, Innsbruck, Graz, Bruck/Mur, Linz und Villach wurden auf Grund ähnlich gelagerter Szenen Videoüberwachungen per Bescheid von den zuständigen Behörden angeordnet. Da es sich bei den betroffenen Gebieten jeweils um eine regional verankerte Lokalszene handelt, kommt es im Falle einer Videoüberwachung zu keiner unmittelbaren Verlagerung der Szene und damit verbunden auch zu keinen negativen Auswirkungen auf andere Dienststellen. In allen Fällen setzt die Exekutive anlassbezogene Kräfte und Maßnahmen ein, um die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.
Zu Frage 2:
Einerseits durch verstärkte Kontrollen des Jugendgesetzes und der Gewerbeordnung, andererseits durch die Forcierung von Präventionsmaßnahmen gemeinsam mit dem Magistrat und den Lokalbetreibern bzw durch die Einführung eines Alkoholverbotes am Rudolfskai.
Zu Frage 3:
Es ist nicht beabsichtigt, einen Schnellrichter in der Polizeiinspektion Rathaus zu installieren.
Zu den Fragen 3.1 bis 3.5:
Ungeachtet der organisatorischen Stellung eines Schnellrichters als Behördenorgan, hat sich die Heranziehung eines solchen insbesondere bei der Durchführung von Schwerpunktaktionen, um einerseits aufwändige Verwaltungsstrafverfahren erheblich zu reduzieren (durch unmittelbare behördliche Sanktionsmaßnahmen) und andererseits den Betroffenen seine rechtswidrige Handlung durch eine unmittelbare Konsequenz sofort vor Augen zu führen, sehr gut bewährt. Ein direkter Konnex zur Kriminalitätsentwicklung ist aufgrund der Kompetenzen des Schnellrichters, die lediglich die Befugnisse der zuständigen Behörde umfasst, nicht ableitbar.
Zu den Fragen 4 und 4.1:
Seit Juli 2005 ist eine Videoüberwachung im Bereich des Rudolfskais eingerichtet. Im Jahr 2005 wurden im videoüberwachten Bereich insgesamt 264 strafbaren Handlungen registriert. Im Vergleichszeitraum Juli bis Dezember 2006 stieg die Anzahl der registrierten Straftaten im videoüberwachten Bereich auf 292 strafbare Handlungen an. In der Verlaufsstatistik zeigte sich jedoch bereits im November 2006 ein Rückgang der registrierten Straftaten um -2,2 % und im Dezember 2006 ein Rückgang um -28,2 % gegenüber dem Vormonat.
In den ersten 3 Monaten 2007 wurden im videoüberwachten Bereich insgesamt 12 Straftaten registriert. Es ist aufgrund des seit November 2006 vorherrschenden, rückläufigen, teilweise stark rückläufigen Trends daher derzeit davon auszugehen, dass die Videoüberwachung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Lage im Bereich des videoüberwachten Bereichs des Rudolfskais leistet.
Zu den Fragen 5, 5.1, 5.3 , 5.4 , 5.5, 6,:
Die Polizeiliche Kriminalstatistik Österreichs (PKS), wird – ausgenommen für die Bundeshauptstadt Wien – bis auf die Ebene von Bezirkshauptmannschaften oder Polizeidirektionen erstellt. Eine weitergehende Auswertung erfolgt nicht. Es existieren daher für den Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Rathaus explizit keine PKS –Daten.
Zu den Fragen 5.2, 6.1, und 6.2:
Aus dem Sicherheitsmonitor (§ 58a SPG) ist ersichtlich, dass im Bereich der Polizeiinspektion Rathaus die Delikte Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Körperverletzung und Sachbeschädigungen verstärkt auftreten.
Zu Frage 7:
Auf der Polizeiinspektion Rathaus sind 49 Planstellen mit Stichtag 31.03.2007 systemisiert und auch tatsächlich besetzt.
Zu Frage 7.1:
Die Anzahl der temporär zu anderen Dienststellen zugeteilten Beamten bewegt sich im durchschnittlichen Bereich. Die Sicherheit im dortigen Bereich ist nicht gefährdet.
Zu Frage 8:
Um dem erhöhten Touristenandrang während der Festspielzeit gerecht zu werden, werden, wie in den vergangenen Jahren, Dienstzuteilungen aus anderen Bereichen im erforderlichen Ausmaß und Verstärkungen aus überregionalen Organisationseinheiten (zB Landesver-kehrsabteilung) vorgenommen werden.
Zu den Fragen 9 und 9.1.:
Eine Verlegung der Polizeiinspektion Rathaus ist geplant, weil die Dienststelle für die Bedienstetenanzahl nach den geltenden Arbeitsstättenrichtlinien nicht mehr den vollen Ansprüchen einer modernen Exekutivdienststelle entspricht und eine zweckmäßige Adaptierung am derzeitigen Standort nur schwer umsetzbar wäre. Besondere dienstbetriebliche Vorteile werden durch die Verlegung der Dienststelle nicht erwartet.
Eine Nutzung des Standortes der Polizeiinspektion Rathaus bei einer möglichen Verlegung der Dienststelle durch eine andere Organisationseinheit des Landespolizeikommandos Salzburg wird geprüft.
Zu Frage 9.2:
Allfällige Verlegungskosten können derzeit noch nicht beziffert werden.
Zu Frage 9.3.
Die Höhe der Betriebskosten ist derzeit noch unbekannt.
Die monatlichen Betriebskostenakonti der derzeitigen Unterkunft betragen € 1.023,68 inkl.
MWSt (€ 3,16/m²).
Zu Frage 9.4.
Die Miete der derzeitigen Unterkunft der Polizeiinspektion Rathaus beträgt € 1.954,45 inkl. USt (€ 6,05/m²). Die Mietkosten, die bei einer Verlegung anfallen würden, sind noch nicht fixiert.
Zu Frage 10:
Es bestehen derzeit keine sonstigen Pläne.
Frage 11:
Siehe die Ausführungen zu den Frage 9.3. und 9.4.
Frage 12:
Die Polizeiinspektion Taxham wurde am 02.03.2006 im Europark eröffnet. Pläne für eine Verlegung liegen nicht vor.