59/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.01.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0105-I/3/2006

Wien, am      5. Jänner 2006

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 57/J der Abgeordneten Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

In § 35 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere, BGBl. I Nr. 118/2004, ist festgesetzt, dass die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes und der darauf gegründeten Verwaltungsakte der Behörde obliegt.
Zur Durchführung der Kontrollen des Tierschutzes in tierhaltenden Betrieben der Landwirtschaft bedienen sich die Bezirksverwaltungsbehörden der Amtstierärzte.
Vorarlberg: 6 Amtstierärzte

Wien: 3 Amtstierärzte

Niederösterreich: Die Kontrollen werden durch die NÖ Amtstierärzte und amtlich beauftragte Tierärzte mit Physikatsprüfung (bestellt gemäß § 35 TSchG i.V.m. § 6 TSchKV).

In NÖ sind 40 vollbeschäftigte Amtstierärzte tätig.

Oberösterreich: 22 (5 in Magistraten, 14 in Bezirkshauptmannschaften, 3 im Amt der Landesregierung)

Burgenland: 7 Vollzeit- und ein Teilzeitamtstierarzt

Steiermark: 33 Amtstierärzte

Salzburg: 6 Amtstierärzte

Tirol: Für Tierschutzkontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben sind nach dem österreichischen Tierschutzgesetz Kontrollorgane gemäß § 35 zuständig. In Tirol ist je Bezirksverwaltungsbehörde ein Vollzeit beschäftigter Amtstierarzt mit der Durchführung von Tierschutzkontrollen betraut.

Kärnten: 11,5 Amtstierärzte in 10 Bezirksverwaltungsbehörden

 

Frage 2:

Vorarlberg: Alle Rinderhaltungsbetriebe (ca. 2.700) im Rahmen der Selbstevaluierung über den TGD; interne und externe Kontrolle jeweils 45 Betriebe.

Alle größeren spezialisierten Schweine- (38) und Geflügelhalter (21) wurden durch die Amtstierärzte kontrolliert.  

Wien: 9 Kontrollen

Niederösterreich: 492 Kontrollen

Oberösterreich: 713 Kälberbetriebe (32 Beanstandungen), 173 Schweinebetriebe (15 Beanstandungen) und 124 Legehennenbetriebe (1 Beanstandung)  

Burgenland: 143 Kontrollen/25 Lokalaugenscheine

Steiermark: 1129 Kontrollen( Lokalaugenscheine)

Salzburg: 190 Kontrollen

Tirol: Es wird in diesem Zusammenhang auf den Tierschutzkontrollbericht 2005 gemäß § 8 Tierschutzkontrollverordnung vom 7.4.2006 (GZ: IIIe-204/423) verwiesen. Im Jahr 2005 wurden in Tirol 691 Kontrollen in landwirtschaftlichen Tierhaltungen durchgeführt. 

Kärnten: 15 Kontrollen aus Anlass in Legehennenbetrieben, 13 Kontrollen aus Anlass in Schweinebetrieben und 18 Kontrollen aus Anlass in Kälberbetrieben

 

Frage 3:

Vorarlberg: Zentral über Land; Stichprobe nach Größe, Viehverkehr 

Wien: Keine Risikobewertung wegen zu geringer Betriebszahlen

Niederösterreich: Das Land Niederösterreich hat mit der Risikobewertung die Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH Graz beauftragt und diese wird durch die Gesellschaft vorgenommen

Oberösterreich: Diese wurde von den zuständigen Abteilungen des Amtes der O.Ö.Landesregierung erstellt.

Burgenland: Joanneum- Research Graz

Steiermark: In Zusammenarbeit mit dem Institut für Statistik und Systemanalyse der Joanneum Research Forschungsgesellschaft entwickelte das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 8C – Veterinärwesen, ein „JR-Vet“ genanntes EDV-System für die Kontrolle landwirtschaftlicher Tierhaltungen hinsichtlich der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften. Die Grundlage des JR-Vet-Systems ist die Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe auf Basis einer laufend verfeinerten Risikoeinschätzung. Zu diesem Zweck erfolgt auf Grund von Vorinformationen eine Einteilung der Betriebe in verschiedene Risikoklassen. Mit steigender Risikoklasse steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betrieb bei der computergestützten Zufallsauswahl der zu kontrollierenden Betriebe ausgewählt wird. Außerdem stellt das System sicher, dass Betriebe, die ohne Beanstandung kontrolliert wurden, nicht unmittelbar darauf wieder in die Auswahl fallen.

Davon ausgenommen sind selbstverständlich so genannte Anlassbetriebe, bei denen auf Grund eines konkreten Verdachtes eine amtstierärztliche Überprüfung erforderlich ist.

Salzburg: Risikobasiertes Verfahren in Abhängigkeit von Betriebsgröße und bisherigem Verhalten (frühere Tierschutzvergehen), erarbeitet von der  Landesveterinärdirektion

Tirol: Die Risikobewertung wurde vom Amt der Tiroler Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt. 

Kärnten: Entsprechend den Tierzahlen, dem Tierverkehr und den im Vorjahr durchgeführten Kontrollen

 

Frage 4:

Vorarlberg: 33 Verdachts- und Nachkontrollen(9 Strafanträge, 15 Verbesserungsanträge) 

Wien: 0

Niederösterreich: Es wurden ca. 250 Verdachts- und Nachkontrollen durchgeführt (in dieser Zahl sind alle Nutztierhaltungen  z.B. auch Pferdehaltungen enthalten), dabei wurden sowohl Aufforderungen zur Behebung der festgestellten Mängel ausgesprochen als auch  Strafverfahren eingeleitet.

Oberösterreich: Nachkontrollen nach Beanstandungen nach dem Tierschutzgesetz ( Inkraftgetreten 1.1.2005 ) waren für 2005 noch nicht möglich.

Burgenland: 16 Kontrollen mit durchwegs Verbesserungen

Steiermark: Im Jahr 2005 wurden in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben 468 Verdachtskontrollen und Nachkontrollen durchgeführt.
Großteils wurden aufgezeigte Mängel innerhalb der von den Amtstierärzten gewährten Frist behoben.

Salzburg: 45 Kontrollen mit Behebung der festgestellten Mängel

Tirol: Im Jahr 2005 mussten im Bundesland Tirol 180 Verdachts- und Nachkontrollen durchgeführt werden. Diese führten zu 29 Anzeigen, davon 1 x wegen gerichtlich strafbarer Tierquälerei, 2 Tierabnahmen, 17 Mängelschreiben und 32 mündliche Aufforderungen zur Mängelbehebung. 

Kärnten: Ho. keine Daten eingelangt

 

Frage 5:

Vorarlberg: In Verdachtsfällen, Meldungen, Anzeigen durch Tierärzte und Bevölkerung (teilweise anonym) 

Wien: keine Angabe

Niederösterreich: Gemäß der Vorgabe des §3 (1) der Tierschutz-Kontrollverordnung.

Oberösterreich: Bisher wurden Übertretungen von den zuständigen Behörden selbsttätig weiterverfolgt.

Burgenland: Nach Bedarf durch Amtstierärzte mit Polizeiassistenz, Mängelkontrolle nach Ablauf der gestellten Frist unangemeldet und nach mündlicher, schriftlicher oder telefonischer Meldung

Steiermark: Die Organisation der Nachkontrollen erfolgt durch die Amtstierärzte.

Salzburg: Kontrolle durch Amtstierarzt

Tirol: Die Durchführung von Verdachts- und Nachkontrollen erfolgte in der Regel unangekündigt entsprechend der Vorgehensweise der einzelnen Bezirksverwaltungsbehörden.

Kärnten: Ho. keine Daten eingelangt

 

Frage 6:

Vorarlberg: 18

Wien: 0

Niederösterreich: In ca. 150 Fällen (in dieser Zahl sind alle Nutztierhaltungen z.B. auch Pferdehaltungen enthalten)

Oberösterreich: 48

Burgenland: 16

Steiermark: 474

Salzburg: 27

Tirol: In 177 Fällen wurden die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht eingehalten.

Kärnten: Ho. keine Daten eingelangt

 

Frage 7:

Vorarlberg: 5 (2 Bescheide, 3 Verbesserungsaufträge )

Wien: 0

Niederösterreich: Ein erhöhter Tierbestand wurde in 12 Fällen festgestellt. In allen Fällen wurde natürlich die Behebung des Mangels aufgetragen, in einem Fall auch mittels Bescheid.

Oberösterreich:  80 Beanstandungen in Bezug auf Bewegungsfreiheit, insbesondere in Kälberbetrieben, keine Bescheide

Burgenland: Keine

Steiermark: In 12 Fällen wurde ein erhöhter Tier- (Mast-) bestand festgestellt. Zur Behebung dieser Mängel wurden 2 Bescheide erlassen und 10 Anordnungen gegeben.

Salzburg: Keine

Tirol: In 5 Fällen wurde ein überhöhter Tier- (Mast-) Bestand festgestellt, was zu einer Anzeige, einem Bescheid  und 2 schriftlichen Anordnungen führte.

Kärnten: Ho. keine Daten eingelangt

 

Frage 8:

Vorarlberg: 8 Strafanträge, 2 Verbesserungsaufträge, davon 4 Bescheide (Tierschutz) 

Wien: 0

Niederösterreich: Es wurden Verwaltungsstrafverfahren (wegen Übertretungen des TSChG) eingeleitet, Anordnungen zur Mängelbehebung und Verbote zur Haltung von Tieren (dieses erfolgte mit Bescheid).

Oberösterreich: TSCHG: Mündliche Anordnungen, Maßnahmen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes, Bescheide, Verhängung von Tierhaltungsverboten, Abnahme von Tieren, Anzeige gemäß § 222 StGB

Milchhygieneverordnung, LMSVG: Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren

35 Bescheide

Burgenland: 1 Verbesserungsauftrag und  5 Bescheide gem. § 31 (3) WRG

Steiermark: Bei Feststellung von Mängeln im Zuge von  Kontrollen in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben werden je nach der Schwere der Mängel folgende Maßnahmen gesetzt:
Die Tierhalter werden auf die Rechtswidrigkeit der Haltung aufmerksam gemacht, belehrt und es wird ihnen der Auftrag erteilt, den Mangel sofort bzw. sobald als möglich zu beheben. Weiters werden Niederschriften verfasst und Fristen erteilt, in welcher sie den Mangel zu beheben haben. Die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes wird bei einer Nachkontrolle überprüft. In schwerwiegenderen Fällen wird von der Behörde mittels Bescheid Anzeige nach § 222 StGB erstattet oder ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Bei Gefahr im Verzug erfolgt eine Abnahme oder Tötung von Tieren.
Von den gesetzten Maßnahmen wurden 5 bescheidmäßig aufgetragen.

Tirol: Die getroffenen behördlichen Maßnahmen reichen von Verwarnungen und schriftlichen Aufforderungen zur Mängelbehebung (76 x) über Anzeigen (37 x) bis zu einer Tierabnahme, Androhung eines Strafverfahrens oder einer allgemeinen Aussendung betreffend das Verbot der Anbindehaltung von Kälbern. In einem Fall wurde die Herstellung des gesetzeskonformen Zustandes mittels Bescheid aufgetragen.

Salzburg: 3 Empfehlungen, 24 sonstige Sanktionen, 24 davon bescheidsmäßig

Kärnten: Ho. keine Daten eingelangt

 

Frage 9:

Vorarlberg: 4 Bescheide

Wien: 0

Niederösterreich: Es wurden von den Amtstierärzten in ca. 180 Fällen diverse Anordnungen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes aufgetragen, in einem Fall erfolgte dies auch per Bescheid.

Oberösterreich: 147, davon 27 bescheidsmäßig

Burgenland: 2 Bescheide

Steiermark: In 246 Fällen wurden in der Steiermark im Jahr 2005 Haltern von Zucht- bzw. Mastbetrieben durch den jeweiligen zuständigen Amtstierarzt “Maßnahmen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes der Tierhaltung“ aufgetragen. 5 davon wurden bescheidmäßig aufgetragen.

Salzburg: 25, davon 3 bescheidsmäßig

Tirol: In 185 Fällen wurden im Jahr 2005 Maßnahmen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes der Tierhaltung aufgetragen, 6 davon mittels Bescheid.

Kärnten: Ho. keine Daten eingelangt

 

Frage 10:

Vorarlberg: 0

Wien: 0

Niederösterreich: Zwei Anordnungen von Tötungen (insgesamt 13 Tiere)

Oberösterreich: 0

Burgenland: 0

Steiermark: In 3 Fällen musste im Jahr 2005 nach derartigen Kontrollen in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben die Tötung von Tieren angeordnet und durchgeführt werden. 3 Betriebe waren betroffen. In zwei Betrieben je 2 Tiere, in einem 1 Tier.

Salzburg: 0

Tirol: In einem Betrieb musste die Tötung von Tieren (2 Hühner) angeordnet werden.

Kärnten: Ho. keine Daten eingelangt

 

Frage 11:

Vorarlberg: 0

Wien: 0

Niederösterreich: 3 gerichtliche Anzeigen gemäß § 222 StGB

Oberösterreich: 6

Burgenland: 0

Steiermark: In 3 Fällen wurden im Jahr 2005 nach derartigen Kontrollen in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben durch Kontrollorgane gerichtliche Anzeigen nach § 222 StGB (Verdachts der Tierquälerei) erstattet. Es handelte dabei um 3 Betriebe, welche aufgrund schlechter Haltungsbedingungen und vernachlässigter Betreuung in zwei Fällen einem Pferd und in einem Fall einem Rind unnötige Schäden, Schmerzen und Leiden zufügten.

Salzburg: 0

Tirol: In acht Fällen wurden Anzeigen nach § 222 StGB erstattet.

Kärnten: Ho. keine Daten eingelangt

 

Frage 12:

Vorarlberg: 0

Wien: 0

Niederösterreich: 2 Anzeigen gemäß WRG 1959 die beide Zucht- bzw. Mastbetriebe betrafen.

Oberösterreich: Keine Anzeige nach Wasserrechtsgesetz, 2 in Zucht- und Mastbetrieben

Burgenland: 0

Steiermark: In einem Fall wurde im Jahr 2005 nach derartigen Kontrollen in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben durch Kontrollorgane eine gerichtliche Anzeige nach dem Wasserrechtsgesetz erstattet.

Salzburg: 0

Tirol: In zwei Fällen.

Kärnten: Ho. keine Daten eingelangt

 

Frage 13:

Vorarlberg: 8 Anzeigen mit Tierschutzdelikten (2 Mastbetriebe, 6 gemischte Betriebe) 

Wien: 0

Niederösterreich: Es wurden 30 Anzeigen erstattet, wovon ca. 2/3 Zucht- bzw. Mastbetriebe betrafen.

Angezeigt wurden z.B. Anbindehaltung von Kälbern, Enthornung von Kälbern ohne Schmerzausschaltung, Unterbringung, Fütterung, eingewachsene Ketten, Klauen.

Oberösterreich: Es gab 2 Beanstandungen in Bezug auf Kontrollen, 4 in Bezug auf Aufzeichnungen, 80 in Bezug auf Bewegungsfreiheit, 19 in Bezug auf Gebäude und Einrichtungen, 12 in Bezug auf Füttern und Tränken und 5 in Bezug auf Eingriffe.

Es wurden 27 Anzeigen erstattet (22 Kälberhalter und 5 Schweinehalter)

Burgenland: 1 ( Haltung der Hütehunde)

Steiermark: In 12 Fällen wurden im Jahr 2005 nach derartigen Kontrollen in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben durch Kontrollorgane Anzeigen nach dem Tierschutzgesetz erstattet. Folgende Delikte wurden angezeigt:

Mangelnde Betreuung der Tiere sowie schlechte hygienische Bedingungen in zwei Rinderbetrieben. Keine regelmäßige Kontrolle der Tiere und kein regelmäßiges Entfernen toter Tiere durch den Landwirt in einem Legehennenbetrieb. Auftreten von Ballennekrosen bei Tieren in zwei Legehennenbetrieben. Feststellen von Stallklauen bei Tieren in einem Rinderbetrieb. Anbindehaltung von einem Pferd in einem Betrieb, von Ziegen in einem weiteren Betrieb, von Kälbern in 3 Betrieben, sowie von Ziegen auf der Weide ohne Wasser im letzten Betrieb.

Salzburg: In 6 Fällen Delikte Übertretung §5 BTSchG (6 Zuchtbetriebe)

Tirol: In 37 Fällen wurden nach Kontrollen in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben Anzeigen nach dem Tierschutzgesetz erstattet. Die angezeigten Delikte reichen von Betreuungs- und Versorgungsmängel, Enthornen von Kälbern ohne Betäubung bis zur Durchführung von gesetzeswidrigen rituellen Schlachtungen ohne vorherige Betäubung. Es waren in 31 Fällen Zuchtbetriebe und 3 Fällen Mastbetriebe betroffen.

Kärnten: Ho. keine Daten eingelangt

 

Frage 14:

Österreich hatte gemäß der Entscheidung der Kommission 2000/50/EG iVm Richtlinie 98/58/EG Berichte über Tierschutzkontrollen in Betrieben, in denen Kälber, Schweine und Legehennen gehalten werden zu erstellen.

Die Fragebögen wurden den Bundesländern zur Beantwortung übermittelt. Die Antworten wurden in meinem Ressort durchgesehen, auf Plausibilität geprüft und eventuell nötige Korrekturen eingefordert.

Folgender Kontrollbericht der Republik Österreich für das Jahr 2005 wurde an die Europäische Kommission übermittelt:

 

OESTERREICH

Jahr: 2005

Tierart und -kategorie:
Kälber   X

Schweine

Legehennen

Zahl der Betriebe: 59.694  

Zahl der Kontrollen: 4506

 

Art und Zahl der Verstöße

Zahl der rechtlichen Maßnahmen

Anforderung

Aufschlüsselung nach Bundesländer

Gesamtzahl

aller Bundesländer

Empfehlung

Sonstige Sanktionen

Personal

W:- NÖ:- OÖ:- B:- ST:- S:1 T:4 V:- K:16

21

4

2

Kontrollen

W:- NÖ:- OÖ:2 B:- ST:3 S:1 T:7 V:- K:16

29

14

4

Aufzeichnungen

W:- NÖ:1 OÖ:3 B:- ST:11 S:- T:30 V:- K:25

70

60

1

Bewegungs-
freiheit

W:- NÖ:21 OÖ:74 B:1 ST:14 S:17 T:41 V:39 K:16

223

147

32

Gebäude

W:- NÖ:1 OÖ:17 B:- ST:3 S:1 T:10 V:- K:16

48

26

6

Anlagen und Geräte

W:- NÖ:- OÖ:- B:- ST:- S:- T:1 V:- K:16

17

1

0

Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe

W:- NÖ:- OÖ:12 B:- ST:- S:- T:2 V:- K:16

30

9

5

Eingriffe

W:- NÖ:2 OÖ:1 B:- ST:10 S:2 T:3 V:- K:16

34

14

7

Zuchtmethoden

W:- NÖ:- OÖ:2 B:- ST:- S:- T:- V:- K:16

18

0

0

                                                                           Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Sektion IV/6 Tierschutz

 

OESTERREICH

Jahr: 2005

Tierart und -kategorie:
Kälber  

Schweine    X

Legehennen

Zahl der Betriebe:  40.575

Zahl der Kontrollen: 854

 

Art und Zahl der Verstöße

Zahl der rechtlichen Maßnahmen

Anforderung

Aufschlüsselung nach Bundesländer

Gesamtzahl

aller Bundesländer

Empfehlung

Sonstige Sanktionen

Personal

W:- NÖ:- OÖ:- B:- ST:-S:- T:- V:- K:1

1

0

0

Kontrollen

W:- NÖ:- OÖ:- B:- ST:8 S:- T:- V:- K:1

9

7

1

Aufzeichnungen

W:- NÖ:1 OÖ:1 B:- ST:18 S:- T:3 V:- K:10

33

43

0

Bewegungs-
freiheit

W:- NÖ:6 OÖ:6 B:6 ST:18 S:3 T:3 V:- K:1

43

41

10

Gebäude

W:- NÖ:4 OÖ:4 B:- ST:9 S:- T:5 V:- K:1

23

20

2

Anlagen und Geräte

W:- NÖ:- OÖ: 1 B:1 ST:1 S:- T:- V:4 K:1

8

7

0

Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe

W:- NÖ:- OÖ: 1 B:- ST:- S:- T:2 V:- K:1

4

2

1

Eingriffe

W:- NÖ:3 OÖ:4 B:- ST:4 S:- T:- V:- K:1

12

11

0

Zuchtmethoden

W:- NÖ:- OÖ:- B:- ST:- S:- T:- V:- K:1

1

0

0

                                                                          Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Sektion IV/6 Tierschutz          

 

OESTERREICH

Jahr: 2005

Tierart und -kategorie:
Kälber  

Schweine

Legehennen    X

Zahl der Betriebe:     1636 (22556 ohne jede Tierzahlbeschränkung)

Zahl der Kontrollen: 797

           

Art und Zahl der Verstöße

Zahl der rechtlichen Maßnahmen

Anforderung

Aufschlüsselung nach Bundesländer

Gesamtzahl

aller Bundesländer

Empfehlung

Sonstige Sanktionen

Personal

W:- NÖ:- OÖ:- B:- ST:2 S:- T:1 V:- K:-

3

1

2

Kontrollen

W:- NÖ:-OÖ:- B:- ST:3 S:- T:1 V:- K:-

4

3

1

Aufzeichnungen

W:- NÖ:- OÖ:- B:1 ST:5 S:- T:5 V:- K:-

11

10

1

Bewegungs-
freiheit

W:- NÖ:4OÖ:- B:2 ST:2 S:2 T:2 V:- K:-

12

10

2

Gebäude

W:- NÖ:- OÖ: 1 B:- ST:5 S:- T:4 V:- K:-

10

8

2

Anlagen und Geräte

W:- NÖ:- OÖ:- B:- ST:4 S:- T:- V:- K:-

4

4

0

Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe

W:- NÖ:- OÖ:- B:- ST:- S:- T:3 V:- K:-

3

3

0

Eingriffe

W:- NÖ:- OÖ:- B:- ST:- S:- T:- V:- K:-

0

0

0

Zuchtmethoden

W:- NÖ:- OÖ:- B:- ST:- S:- T:- V:- K:-

0

0

0

                                                                         Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Sektion IV/6 Tierschutz                                                                                                   

 

 

Frage 15:

Wenn es gewünscht wird, ja.

 

Frage 16:

Die Festlegung der Zuständigkeit für lebensmittelrechtliche Bestimmungen obliegt dem Landeshauptmann im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung. Für die Kontrolle der milcherzeugenden Betriebe, sowie für allenfalls stattfindende Schlachtungen sind jedenfalls Kontrollorgane mit tierärztlicher Ausbildung heranzuziehen.

 

Fragen 17 bis 22:

Die Meldungen der Bundesländer für die Jahre 2004 und 2005 hinsichtlich der Ergebnisse der Kontrollen der ordnungsgemäßen Anwendung von Tierarzneimitteln und der Einhaltung der Wartezeiten sowie die daraus resultierenden Maßnahmen sind aus den Anlagen ersichtlich.

 

Frage 23:

Die Zuständigkeit von Qualitätsprogrammen  fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin

 

 

 


Anlage 1

Kontrollen nach § 13 Rückstandskontrollverordnung und Tierarzneimittelkontrollgesetz im Jahr 2004

 

Zusammenfassung der Berichte der einzelnen Bundesländer

 

Burgenland:

Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben:

54 landwirtschaftliche Betriebe wurden kontrolliert (18 Schweinebetriebe, 25 Rinderbetriebe, 11 gemischte Betriebe). 77% der kontrollierten Betriebe waren keine Teilnehmer am Tiergesundheitsdienst Burgenland.

 

Feststellung von Mängeln:

Beanstandet wurden in 5 Betrieben die mangelhaften bzw. fehlenden Rückgabebestätigungen der Leergebinde sowie in 5 Betrieben die mangelhafte oder fehlende Dokumentation der Arzneimittelanwendung.

 

Kärnten:

Die Kontrollprotokolle und Checklisten wurden vom Amt der Kärntner Landesregierung erarbeitet, die Erfassung aller Kontrolldaten erfolgte in einer ständig in Weiterentwicklung befindlichen Veterinärdatenbank(VIS – Programm).

 

Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben erfolgen im Rahmen einer sogenannten „integrierten Betriebskontrolle“, bei der neben den Bestimmungen d. TAKG und des § 13 RKVO auch andere Bereiche (Tierschutz, Tierhaltung etc.) abgedeckt werden.

 

Insgesamt wurden 547 Tierhalter (davon 152 Mitglieder beim TGD) kontrolliert.

Bei Tierhaltern festgestellte Mängel (insgesamt 100) waren:

Keine Führung eines Arzneimittelanwendungsregisters (41);

Keine Aufbewahrung der tierärztlichen Abgabescheine (6);

Mangelhafte Aufzeichnungen (14);

Nicht jede Behandlung wurde in das betriebseigene Register eingetragen (14);

Es wurden nur tierärztliche Abgabescheine gesammelt (5);

Eigene Behandlungen (z.B. Trockenstellen) wurden nicht eingetragen (1);

Teilnahmeverträge am Gesundheitsdienst konnten nicht vorgelegt werden (2);

Fehler bei der Medikamentenlagerung (8);

Keine Meldung bei Herstellung von Fütterungsarzneimitteln für die eigene Tierproduktion an die zuständige BVB (2);

Herkunft der TAM wegen fehlender Signaturen nicht nachvollziehbar (5);

Nichteinhaltung der Wartezeit beim Verkauf zur weiteren Nutzung (1);

Intravenöse Injektionen von einer nicht befugten Person (1);

 

Niederösterreich:

Insgesamt wurden 476 Tierhalter (davon 225 Mitglieder beim TGD) kontrolliert.

Bei Tierhaltern festgestellte Mängel (insgesamt 248) betrafen:

Aufzeichnungspflicht nach RüKoVO §§ 11 u. 12, (45);

Eintragungen TGD-VO § 6 Z 2, (29);

Verbotene Stoffe RüKoVO § 13 Abs. 1 Z 1, (5);

Anwendung von Tierarzneimitteln entgegen Bestimmungen d. TAMAnwVO (TGD) (29);

Anwendung von Tierarzneimitteln entgegen Bestimmungen d. TAMAnwVO (nicht TGD), (9);

Unbefugter Besitz von Tierarzneimitteln, (17);

Einhaltung der Wartezeiten, (37);

Lagerung von Tierarzneimitteln TGD-VO § 6 Z 1, (25);

Rückgabe von Tierarzneimitteln § 6 Z 5 TGD-VO § 6 Z 5, (36);

Fütterungsarzneimittel TAKG § 6, (16);

 

Oberösterreich:

Insgesamt wurden 1648 Tierhalter (davon 862 Mitglieder beim TGD) kontrolliert.

Bei Tierhaltern festgestellte Mängel (insgesamt 244) betrafen:

Aufzeichnungspflicht nach RüKoVO §§ 11 u. 12, (104);

Eintragungen TGD-VO § 6 Z 2, (59);

Verbotene Stoffe RüKoVO § 13 Abs. 1 Z 1, (0);

Anwendung von Tierarzneimitteln entgegen Bestimmungen d. TAMAnwVO (TGD) (4);

Anwendung von Tierarzneimitteln entgegen Bestimmungen d. TAMAnwVO (nicht TGD), (14);

Unbefugter Besitz von Tierarzneimitteln, (7);

Einhaltung der Wartezeiten, (11);

Lagerung von Tierarzneimitteln TGD-VO § 6 Z 1, (22);

Rückgabe von Tierarzneimitteln § 6 Z 5 TGD-VO § 6 Z 5, (12);

Fütterungsarzneimittel TAKG § 6, (11);

 

Behördliche Maßnahmen:

 

Anzeigen nach TAKG: 32

Betriebssperren gem. RüKoVO: 4

 

Salzburg:

Insgesamt wurden 110 Tierhalter (davon 10 Mitglieder beim TGD) kontrolliert.

Bei Tierhaltern festgestellte Mängel (insgesamt 14) betrafen:

Aufzeichnungspflicht nach RüKoVO §§ 11 u. 12, (8);

Eintragungen TGD-VO § 6 Z 2, (1);

Verbotene Stoffe RüKoVO § 13 Abs. 1 Z 1, (0);

Anwendung von Tierarzneimitteln entgegen Bestimmungen d. TAMAnwVO (TGD) (1);

Anwendung von Tierarzneimitteln entgegen Bestimmungen d. TAMAnwVO (nicht TGD), (0);

Unbefugter Besitz von Tierarzneimitteln, (1);

Einhaltung der Wartezeiten, (3);

Lagerung von Tierarzneimitteln TGD-VO § 6 Z 1, (0);

Rückgabe von Tierarzneimitteln § 6 Z 5 TGD-VO § 6 Z 5, (0);

Fütterungsarzneimittel TAKG § 6, (0);

 

Steiermark:

Insgesamt wurden 888 Tierhalter (davon 472 Mitglieder beim TGD) kontrolliert.

Bei Tierhaltern festgestellte Mängel (insgesamt 319) betrafen:

Aufzeichnungspflicht nach RüKoVO §§ 11 u. 12, (71);

Eintragungen TGD-VO § 6 Z 2, (45);

Verbotene Stoffe RüKoVO § 13 Abs. 1 Z 1, (3);

Anwendung von Tierarzneimitteln entgegen Bestimmungen d. TAMAnwVO (TGD) (30);

Anwendung von Tierarzneimitteln entgegen Bestimmungen d. TAMAnwVO (nicht TGD), (19);

Unbefugter Besitz von Tierarzneimitteln, (16);

Einhaltung der Wartezeiten, (4);

Lagerung von Tierarzneimitteln TGD-VO § 6 Z 1, (39);

Rückgabe von Tierarzneimitteln § 6 Z 5 TGD-VO § 6 Z 5, (80);

Fütterungsarzneimittel TAKG § 6, (12);

 

Behördliche Maßnahmen:

 

Verwaltungsstrafverfahren: 15

Gerichtliche Strafverfahren: 0

 

Tirol:

Insgesamt wurden 266 Tierhalter (davon 73 Mitglieder beim TGD) kontrolliert.

Bei Tierhaltern festgestellte Mängel (insgesamt 50) betrafen:

Aufzeichnungspflicht nach RüKoVO §§ 11 u. 12, (11);

Eintragungen TGD-VO § 6 Z 2, (8);

Verbotene Stoffe RüKoVO § 13 Abs. 1 Z 1, (0);

Anwendung von Tierarzneimitteln entgegen Bestimmungen d. TAMAnwVO (TGD) (0);

Anwendung von Tierarzneimitteln entgegen Bestimmungen d. TAMAnwVO (nicht TGD), (1);

Unbefugter Besitz von Tierarzneimitteln, (4);

Einhaltung der Wartezeiten, (2);

Lagerung von Tierarzneimitteln TGD-VO § 6 Z 1, (11);

Rückgabe von Tierarzneimitteln § 6 Z 5 TGD-VO § 6 Z 5, (13);

Fütterungsarzneimittel TAKG § 6, (0);

 

 

Behördliche Maßnahmen:

 

Anzahl der Anzeigen nach TAKG: 3

Anzahl der Sperren nach TAKG  : 0

 

Vorarlberg:

Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben:

Wegen der besonderen Situation, bedingt durch die Anerkennung des Vorarlberger Tiergesundheitsfonds als TGD im Sinne der TGD – Verordnung sind alle Rinderbetriebe Vorarlbergs Mitglieder beim TGD. Somit wurden auch bei allen Rinderbetrieben Betriebskontrollen im Sinne der TGD – Verordnung durchgeführt. Dabei wurde auch der Großteil der Betriebe mit anderen Tierarten mitkontrolliert, da es sich vielfach um gemischte Betriebe handelt.

 

2.877 landwirtschaftliche Betriebe wurden kontrolliert

Es wurden insgesamt 387 Mängel festgestellt, die sich auf Arzneimitteldokumentation und – anwendung bezogen, davon waren 363 Mängel als geringgradig und 24 als erheblich einzustufen.

 

 


Anlage 2

Kontrollen nach § 13 Rückstandskontrollverordnung und Tierarzneimittelkontrollgesetz im Jahr 2005

 

Zusammenfassung der Berichte der einzelnen Bundesländer

 

Kärnten:

 

Insgesamt wurden im Jahr 2005

 

1003 Stichproben:

 

 

Tierart

Rechtsbasis

Anzahl

Rinder, Schweine, Hühner, Puten

§ 26a FUG

123

Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde

§ 26 FUG

487

Hühner, Puten, Zuchtwild, Wild aus freier Wildbahn

§ 26 FUG

355

Erzeugnisse der Aquakultur

Fisch-US-VO

38

 

aus Kärnten sowohl bei lebenden Tieren als auch bei der Schlachtung zur Analyse eingesendet.

 

Positive Proben aufgrund des Stichprobenplanes:

 

 

Sulfonamide: 1 Schwein

 

Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Im Zuge der nächsten Schlachtungen werden verstärkt Proben auf Sulfonamide gezogen.

 

 

 

 

Verdachtsproben:

 

 

Im Berichtsjahr wurden insgesamt

375 Tiere

 

im Rahmen der Schlachtung einer bakteriologischen Fleischuntersuchung (2 positive) unterzogen.

 

 

Positive Verdachtsproben (2):

 

1) Stierkalb Ciprofloxacin und Enrofloxacin

Ursache: vermutlich verzögerter Wirkstoffabbau.

Eine Anzeige bei der Verwaltungsstrafabteilung der BH wurde nicht erstattet.

 

 

2) Mastschwein  Eine Erklärung für den positiven Hemmstofftest konnte nicht gefunden werden.

Es wurden keine weiteren Massnahmen durch den zuständigen Amtstierarzt eingeleitet.

 

Niederösterreich:

Behördliche Maßnahmen als Folge positiver Rückstandsproben

Betriebssperren: 2

Oberösterreich:

Behördliche Maßnahmen:

Anzeigen nach TAKG: (16)

Betriebssperren gemäß RüKoVO: (4)

 

Steiermark:

Insgesamt wurden 758 Tierhalter (davon 463 Mitglieder beim TGD) kontrolliert.

Bei Tierhaltern festgestellte Mängel (insgesamt 237) betrafen:

Aufzeichnungspflicht nach RüKoVO §§ 11 u. 12, (44);

Eintragungen TGD-VO § 6 Z 2, (42);

Anwendung von Tierarzneimitteln entgegen Bestimmungen d. TAMAnwVO (TGD) (24);

Anwendung von Tierarzneimitteln entgegen Bestimmungen d. TAMAnwVO (nicht TGD), (6);

Unbefugter Besitz von Tierarzneimitteln, (16);

Einhaltung der Wartezeiten, (4);

Lagerung von Tierarzneimitteln TGD-VO § 6 Z 1, (23);

Rückgabe von Tierarzneimitteln § 6 Z 5 TGD-VO § 6 Z 5, (62);

Fütterungsarzneimittel TAKG § 6, (16);

 

Behördliche Maßnahmen:

Verwaltungsstrafverfahren (13)

 

Tirol:

Behördliche Maßnahmen:

Anzahl der Anzeigen nach TAKG: (12)

Anzahl der Sperren nach TAKG: (0)

 

Vorarlberg:

Das Ergebnis der Kontrollen nach § 13 der Rückstandskontrollverordnung in Verbindung mit Kontrollen nach dem TAKG auf landwirtschaftlichen Betrieben stellt sich für 2005 wie folgt dar:

 

·         Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben:     
aufgrund der besonderen Situation, bedingt durch die Anerkennung des Vorarlberger Tiergesundheitsfonds als Tiergesundheitsdienst im Sinne der TGD-Verordnung sind alle Rinderbetriebe Vorarlbergs Mitglied beim Tiergesundheitsdienst. Somit wurden auch im Jahre 2005 auf allen Vorarlberger Rinderbetrieben Betriebserhebungen im Sinne der TGD-Verordnung durchgeführt. Das Kontrollergebnis, hinsichtlich Arzneimitteldokumentation und Anwendung ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich.

·         Betriebserhebungen auf Betrieben mit anderen Tierarten wurden nicht in diesem Ausmaß durchgeführt, doch wurde auch hier ein großer Prozentsatz der Betriebe mitkontrolliert, da es sich vielfach um gemischte Betriebe handelt.

 

 

 

Kontrollbereich

Daten

Ergebnis

in Prozent

Arzneimitteldokumentation und -anwendung

Summe von ggr. Mangel

148

5,34

 

Summe von erheb. Mangel

30

1,08

 

 

Veterinärrechtliche Sperren:

 

Im Jahr 2004 wurden wegen Verstoßes gegen veterinärrechtliche Bestimmungen in Niederösterreich 2, in Oberösterreich 50 Betriebe und in Salzburg und in der Steiermark je 1 Betrieb gesperrt. In Wien wurde 2004 kein Betrieb wegen Verstoßes gegen veterinärrechtliche Bestimmungen gesperrt.

 

Im Jahr 2005 wurden wegen Verstoßes gegen veterinärrechtliche Bestimmungen in Niederösterreich 13, in Oberösterreich 46 Betriebe, in Salzburg 1 Betrieb und in der Steiermark 5 Betriebe gesperrt. In Wien wurde auch im Jahr 2005 kein Betrieb wegen Verstoßes gegen veterinärrechtliche Bestimmungen gesperrt.

 

In wie vielen Fällen musste die Sperre wegen verstoßes gegen veterinärrechtliche Bestimmungen angeordnet werden (aufgeschlüsselt auf Jahre und Bundesländer)

 

Anzahl der gesperrten Betriebe

 

2004

2005

Burgenland

0

0

Kärnten

keine Angabe

keine Angabe

Niederösterreich

2

13

Oberösterreich

50

46

Salzburg

1

1

Steiermark

1

5

Tirol

0

0

Vorarlberg

keine Angabe

keine Angabe

Wien

0

0

Gesamt Österreich

54

65