593/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.05.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2007
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0028-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 580/J vom 28. März 2007 der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auslaufen der Übergangsfristen für die Beschränkung der steuerfreien Einfuhr von Zigaretten beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Aus Sicht der Expertinnen und Experten meines Hauses wird das Auslaufen der Übergangsfristen zu keiner Minderung des Tabaksteueraufkommens führen.
Zu 3. und 4.:
Die österreichische
Bundesregierung hat stets, auch im Zuge der Beitrittsverhandlungen, die
Interessen der Tabaktrafikanten mit berücksichtigt. So gelang es nicht nur
im Zuge der Beitrittsverhandlungen, das Einzelhandelsmonopol zu erhalten,
darüber hinaus gelang sogar in der Rechtssache Valesco, die von einem
österreichischen Rechtsanwalt angestrengt wurde, um im Interesse des
slowenischen Tabakhandels die Einschränkung der
Reisefreimenge von 25 Stück Zigaretten als EU-widrig zu erkennen, ein kaum erwarteter Erfolg beim Europäischen Gerichtshof. Der Gerichtshof entschied, dass die Regelung des § 29a TabStG EU-konform ist. Eine darüber hinausgehende Begünstigung für österreichische Tabaktrafikanten würde im Lichte des Beihilfenverbots gemäß Art. 87 des EG-Vertrages allerdings die Gefahr mit sich bringen, dass das ganze System des Einzelhandelsmonopols vom EuGH als EU-widrig erkannt wird und damit abzuschaffen wäre.
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund sind daher keine spezifischen Maßnahmen zur Förderung von Tabakfachgeschäften und Tabakverkaufsstellen geplant. Ich bin mit meinen Expertinnen und Experten aber auch davon überzeugt, dass die Tatsache des Auslaufens der Übergangsfristen für sich gesehen keinesfalls zu Konkursen oder Schließungen von Tabakfachgeschäften oder Tabakverkaufsstellen führen muss, womit auch gar keine diesbezügliche Notwendigkeit gegeben ist.
Zu 5. und 8.:
Es ist derzeit seitens der österreichischen Bundesregierung keine Initiative zur Anhebung der Mindeststeuer geplant. Hingegen werden Initiativen zu einer verbesserten Methode der Steuerberechnung wie das Abgehen von der meistverkauften Preisklasse von Österreich befürwortet und unterstützt.
Zu 6. und 7.:
Eine Verlängerung der Einfuhrbeschränkung von 25 Stück wird seitens Österreichs dann angestrebt, wenn die angesprochenen Beitrittsländer innerhalb der Übergangsfrist nicht, wie vorgesehen, die Mindeststeuersätze erreichen. Tritt dieser Fall ein, wird Österreich auch die Einfuhrbeschränkung verlängern. Eine Einfuhrbeschränkung von 25 Stück für einen Zeitraum, in dem die Beitrittsländer die Mindeststeuersätze erreicht haben, ist offensichtlich EU-widrig und kann daher nicht befürwortet werden.
Die Sicherstellung eines bestimmten Preisniveaus in einem Nachbarland ist hingegen aus faktischen und rechtlichen Gründen nicht möglich.
Zu 9.:
Der geltende Strafrahmen wird als angemessen und ausreichend erachtet, sodass eine Verschärfung weder notwendig noch zweckdienlich ist.
Mit freundlichen Grüßen