595/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 578/J-NR/2007 betreffend ÖBB „SparSchiene"-Angebote, die die Abgeordneten Bettina Hradecsni, Freundinnen und Freunde am 28. März 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich entsprechend der Informationen durch die ÖBB bzw. die SCG und meines Hauses wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wie viele Plätze sind pro Destination und Tag für „SparSchiene"-Angebote vorgesehen?
Antwort:
Insgesamt bieten die ÖBB über 640.000 SparSchiene-Tickets an. Zum Unterschied von Fluglinien - welche solche Sonderangebote nur auf deren billigsten Buchungsklassen anbieten - stellen wir dieses Angebot unseren Kunden bis hin zum Schlafwagen zur Verfügung. Die entsprechende Anzahl der Kontingente richtet sich einerseits nach der Gesamtverfügbarkeit der Plätze und der zu erwartenden Auslastung der Züge. Das bedeutet, es sind immer mehr Kontingente in den Sitzwagen als in den Liege- oder Schlafwagen vorhanden. Da die Züge in der Regel nur einen oder maximal zwei Schlafwagen führen, ist die Anzahl der SparSchiene-Kontingente bei dieser Kategorie eingeschränkt, liegt aber dennoch bei rund 10 %. Eine genaue Aufschlüsselung ist aber aus Gründen des Wettbewerbs nicht möglich.
Frage 2:
Wie viele Tickets stehen an besonders stark nachgefragten Tagen wie Ferienbeginn, verlängertes Wochenende usw. pro Destination zur Verfügung?
Antwort:
Hier wird das Kontingent reduziert, es stehen aber an jedem Tag und zu jeder Verbindung SparSchiene-Tickets zur Verfügung.
Frage 3:
Ist es üblich, alle „SparSchiene"-Tickets für eine bestimmte Destination vor dem Beginn des Verkaufs an KundInnen im Gesamtpaket an ein Reisebüro zu verkaufen?
Antwort:
Es kann bestätigt werden, dass ein Vorverkauf an bestimmte Zielgruppen oder Reisebüros ausgeschlossen ist. Das Angebot "SparSchiene" ist für alle Vertriebskanäle zu den gleichen Bedingungen und Vorverkaufsfristen freigeschaltet. Dies betrifft sowohl die Vertriebsstellen des In- als auch des Auslands, was bedeutet, dass dieses Angebot auch in den Nachbarländer ab demselben Zeitpunkt buchbar ist.
Frage 4:
Wie ist diese Praxis mit § 22 Abs. 2 Eisenbahngesetz zu vereinbaren?
Antwort:
Die SparSchiene-Tarife wurden rechtzeitig und auf Kosten der ÖBB veröffentlicht.
Frage 5:
Wie ist diese Praxis mit § 6 Abs. 2 Eisenbahnbeförderungsgesetz zu vereinbaren?
Antwort:
Hier gilt die Antwort zu 3). Die Tarife werden gegenüber jedermann gleich angewendet.
Frage 6:
Bei welchen Destinationen erfolgt die Freischaltung und Verwaltung des Kontingents durch das Bahnunternehmen des jeweiligen Ziellandes?
Antwort:
Grundsätzlich liegt die technische Freischaltung der Kontingente bei der jeweiligen Abgangsbahn. Ausgenommen sind davon die von den ÖBB geführten Nachtzüge von/nach Deutschland und künftig auch von/nach Straßburg, wo diese Aufgaben ausschließlich im Einflussbereich der ÖBB liegen.
Frage 7:
In wie vielen Fällen wurde nach erfolglosem Versuch, ein „SparSchieneu-Ticket zu erwerben, das nächst günstige Ticket verkauft bzw. erworben?
Antwort:
Dies kann leider nicht eruiert werden, da erfolglose Buchungsversuche auf Grund der derzeit angewandten technischen Lösung nicht aufgezeichnet werden.
Frage 8:
Wie viele Beschwerden gab es seit Einführung der „SparSchiene"-Tickets:
a)
bei der bei der laut einer Gesetzesnovelle im Jahr 2006 bei der Schienen
Control GmbH
vorgesehenen
„unabhängigen
Beschwerdestelle",
b) beim BMVIT direkt,
c) seitens des Fahrgastbeirats,
d)
bei der von BM Faymann trotz der mehrfach bestehenden und teilweise öffentlich
finanzierten
Beschwerdeeinrichtungen zusätzlich angeregten „Plattform"
für ÖBB-
Beschwerden
und - Probleme bei der Kronen Zeitung,
e) bei den Beschwerdestellen der ÖBB?
Wir ersuchen um Übermittlung der entsprechenden
Wahrnehmungen Ihrer VertreterInnen bzw.
Staatskommissäre in den diversen ÖBB-Gremien.
Antwort:
Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Schienen Control GmbH (SCG) mitgeteilt hat, dass bei der Schlichtungsstelle für Kunden von Eisenbahnunternehmen bis zum Zeitpunkt der Anfrage weder direkt noch indirekt Beschwerden betreffend der "Spar-Schiene" Tickets der ÖBB eingelangt sind. Es muss dabei jedoch bedacht werden, dass die SCG erst angerufen werden kann, wenn es zu keiner Einigung mit dem Bahnunternehmen gekommen ist.
Was nun Wahrnehmungen durch die Staatskommissäre anlangt, so werden seitens des bmvit keine Staatskommissäre in die Absatzgesellschaften entsandt, sondern sind solche nur in den Infrastrukturgesellschaften der ÖBB vertreten. Diesen sind keinerlei Beschwerden zum „SparSchiene" Ticket bekannt.
Auch meinem Haus selbst liegen aus letzter Zeit keine Beschwerden über das ÖBB „SparSchiene"-Ticket vor und auch die dem bmvit aus der Krone-Aktion vorliegenden Beschwerden beziehen sich nicht auf das ÖBB „SparSchiene"-Angebot.
Bei der ÖBB- Servicestelle langen maximal 50 Anfragen und Beschwerden pro Monat ein.
Frage 9:
Wie wird die Kundenzufriedenheit im Zusammenhang mit dem „Spar-Schiene"-Angebot evaluiert?
Antwort:
Seitens ÖBB- Fernverkehr werden sämtliche Beschwerden analysiert und an die Experten weitergegeben und in begründeten Fällen auf die Kundenbedürfnisse eingegangen und nach Möglichkeit gegengesteuert.