604/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. März 2007 unter der Nr. 601/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "geplante Vorverlegung der Wehrdienstzeitverkürzung auf 6 Monate" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Einleitend ist in diesem Zusammenhang zunächst festzuhalten, dass von meinem Amtsvor- gänger mit Ministerweisung vom 28. Jänner 2005 unter anderem verfügt wurde, dass beginnend mit 1. Jänner 2006 die Dauer des Grundwehrdienstes für alle Soldaten auf sechs Monate begrenzt wird. Die einheitlich bestehende Beschränkung der Dauer des Grundwehrdienstes auf sechs Monate wurde bereits im Zuge des Wehrrechts- änderungsgesetzes 2005 (WRÄG 2005) als Teil eines Gesamtpaketes - allerdings erst - mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2008 gesetzlich verankert.

Um den Grundwehrdienst leistenden Soldaten in diesem Bereich sofortige Rechtssicherheit zu gewährleisten, habe ich veranlasst, dass dieser Punkt neben der Abschaffung der Truppenübungen, Ablöse der bestehenden Kaderübungen durch Milizübungen und Neueinführung einer Milizprämie bereits zum ehestmöglichen Zeitpunkt in Kraft tritt. Im Hinblick auf die schon seit 1. Jänner 2006 geübte Praxis sind mit dieser Maßnahme daher keine weiteren Einsparungen zu erzielen.