609/AB XXIII. GP
Eingelangt am 29.05.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0041 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 25. Mai 2007
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Herbert Scheibner, Kolleginnen
und Kollegen vom 30. März 2007, Nr. 610/J, betreffend Tätigkeit
der Regierungsmitglieder der Retrokoalition
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen vom 30. März 2007, Nr. 610/J, darf ich Folgendes mitteilen:
Zu Frage 1:
Dr. Martin HAUER VBG 1948 (§ 36 VBG) dienstzugeteilt vom BKA
Mag. Veronika MICKEL VBG 1948 (§ 36 VBG)
DI Bernhard BUDIL VBG 1948 (§ 36 VBG)
Seit 11. Jänner 2007 wurden keine neuen Arbeitsleihverträge für das Büro des Herrn Bundesministers abgeschlossen.
Zu Frage 2:
Dr. Stephan PERNKOPF VBG 1948
Mag. Doris OSTERMANN VBG 1948 (§ 36 VBG)
DI Günther GRIESMAYR VBG 1948 (50 %)
Eine Person wurde mittels Arbeitsleihvertrag vor dem 11. Jänner 2007 und über den 31. Jänner 2007 hinaus im Ministerbüro beschäftigt.
Zu Frage 3:
Keine.
Zu Frage 4:
2 * v1/5
3 * v1/3
1 * v1/3 gebunden für Arbeitsleihvertrag
Zu Frage 5:
Die Vereinbarung eines im Vergleich zur gesetzlichen Normalentlohnung erhöhten Entgelts ist für den Bereich des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ausgeschlossen und für Vertragsbedienstete ausschließlich im Wege eines Sondervertrages gemäß § 36 VBG möglich. Diese Sonderentgelte überschreiten die Normalentlohnung – unter Zugrundelegung der im Büro des Bundesministers üblicherweise notwendige Überstundenleistung – in der Regel um bis zu höchstens 25%, wobei dieses Ausmaß bei Bediensteten im hoch qualifizierten Bereich (Höherer Dienst – v1), nicht jedoch in niedriger bewerteten Positionen erreicht wird.
Angemerkt wird, dass die Sonderentgelte als so genannte All-in-Entgelte vereinbart werden, mit denen alle Mehrleistungen der MitarbeiterInnen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten gelten.
Zu den Fragen 6 und 7:
Mehrleistungen in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht sind durch den Sondervertrag abgegolten.
Der Mitarbeiter des Ministerbüros mit Arbeitsleihvertrag bezieht einen All-in-Bezug.
Zu Frage 8:
Abgesehen davon, das es einen einheitlichen Belohnungstopf gibt, wurden bis jetzt noch nie Belohnungen für diesen Personenkreis bezahlt.
Allfällige Budgetmittel für Belohnungen bzw. Prämien für MitarbeiterInnen des Ministerbüros wurden im BVA 2007 und 2008 nicht gesondert veranschlagt.
Zu Frage 9:
Ein Mitarbeiter des Ministerbüros ist Aufsichtsratsmitglied bei der Österreichischen Bundesforste AG und in der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH. Eine Mitarbeiterin des Ministerbüros ist Mitglied des Aufsichtsrates in der ECRA GmbH.
Ein Mitarbeiter des Ministerbüros ist in der Börsekommission der Börse für Landwirtschaftliche Produkte vertreten.
Zu Frage 10:
Im Jahr 2006 haben insgesamt 28 MitarbeiterInnen der Zentralleitung mehr als 240 Überstunden pro Kopf abgegolten bekommen. Für diese MitarbeiterInnen sind insgesamt 19.385 Überstunden angefallen. Diese MitarbeiterInnen sind folgenden Einstufungen zuzuordnen:
3 BeamtInnen der Verwendungsgruppe A1
5 BeamtInnen der Verwendungsgruppe A2
6 BeamtInnen der Verwendungsgruppe A3
1 Beamter der Verwendungsgruppe P3
2 Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe v1
5 Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe v2
2 Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe v3
1 Vertragsbediensteter der Entlohnungsgruppe h1
3 Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe h3
Zu Frage 11:
Außerhalb des Ministerbüros sind zwei Personen aufgrund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt. Sie sind von der Österreichischen Bundesforste Beteiligungs GmbH und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften verliehen.
Zu Frage 12:
Keine.
Zu den Fragen 13 bis 16:
Seit 11. Jänner 2007 bis zum Einlangen dieser Anfrage wurden keine Umbauten vorgenommen und keine Anschaffungen von Büromöbeln oder sonstigen Fahrnissen für mein Büro getätigt.
Zu den Fragen 17 und 18:
Im genannten Zeitraum wurden seitens des BMLFUW keine Dienstkraftwagen angekauft.
Zu den Fragen 19 und 20:
Für den angefragten Zeitraum wurden bis dato Kosten in Höhe von € 12.469,24 für Reparaturen und Umbauten ausgegeben. Von einer detaillierten Aufstellung wird aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand genommen. Die Dienstautos werden von keinem anderen Bundesminister benutzt.
Zu den Fragen 21 und 24:
Für den angefragten Zeitraum wurden bis dato nachfolgend angeführte Kosten abgerechnet:
- für ausländische Gastbesuche € 26.152,11
- für Besuchsreisen des Bundesministers ins Ausland € 12.268,29
- für Pressekonferenzen € 4.964,39
- für sonstige Repräsentationsveranstaltungen des Bundesministers € 37.458,97.
Von einer detaillierten Aufstellung wird aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand genommen.
Zu Frage 22:
Keine.
Zu Frage 23:
Seit 11. Jänner 2007 habe ich nachfolgende Dienstreisen durchgeführt.

Die Dienstreisen der MitarbeiterInnen des Ministerbüros wurden in untenstehender Aufstellung zusammengefasst:

Vorbehaltlich etwaiger offener Rechnungen sind hiefür Gesamtkosten von € 32.981,67 entstanden.
Zu Frage 25:
Im Sinne der Anfrage entstanden seit 11. Jänner 2007 keine Kosten für Drucksorten, Fotos, Autogrammkarten, etc.
Es darf darauf hingewiesen werden, dass für Fotos von Veranstaltungen im Zeitraum Jänner bis Ende April 2007 Kosten in Höhe von € 1.950,-- entstanden sind.
Zu Frage 26:
Für eine Um- bzw. Neugestaltung der Ressorthomepage sind seit 11. Jänner 2007 keine Kosten entstanden.
Zu Frage 27:
Ja.
Der Bundesminister: