614/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.05.2007
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BM für Gesundheit, Jugend und Familie

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0051-I/A/3/2007

Wien, am      29. Mai 2007

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 606/J der Abgeordneten Scheibner, Haubner, Mag. Darmann und Kollegen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Zu diesen Fragen darf ich auf meine Ausführungen zur parlamentarischen Anfrage 417/J vom 27.4.2007 verweisen. Darüber hinaus wurde bis zum Stichtag 30.3.2007 kein zusätzliches Personal für das Ministerbüro aufgenommen. Zu den in der Anfragebeantwortung angeführten Beendigungen von Dienstverhältnissen ist festzuhalten, dass damit keine zusätzlichen Kosten verbunden waren (3 Arbeitsleihverträge wurden einverständlich aufgelöst; 2 Bedienstete des BMGFJ kehrten in ihren Stammbereich zurück; 1 SV wurde bereits mit Ablauf des 31.12.2006 einverständlich aufgelöst; 1 SV endete mit Ablauf des 31.1.2007 durch Zeitablauf).

 

Frage 4:

Die Arbeitsplätze der zu den Fragen 1 bis 2 beauskunfteten Mitarbeiter/innen sind wie folgt bewertet: 2 Personen v1/5, davon 1 Person in Personalunion (Bereichsleitung), 7 Personen v1/4.

 

Frage 5:

Zu dieser Frage verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 602/J.

 

Fragen 6 und 7:

Die Mitarbeiter/innen des Ministerbüros beziehen „all-inclusive-Bezüge“ und erhalten demnach keine Einzelabgeltungen von Überstunden.

 

Frage 8:

Es gibt keine gesonderten Budgetmittel für Belohnungen oder Prämien für Mitarbeiter/innen des Ministerbüros.

 

Frage 9:

Ein Mitarbeiter bezieht für die Ausübung einer Aufsichtsfunktion in der Sozialversicherung eine monatliche Aufwandsentschädigung.

 

Frage 10:

Im Jahr 2006 wurden für 6 Mitarbeiter/innen mehr als 240 Überstunden in Form von Einzelabgeltung verrechnet (excl. Bezieher von „all-inclusive-Bezügen“).

 

Frage 11:

Außerhalb des Ministerbüros werden keine Personen auf der Basis eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt.

 

Frage 12:

Im Zeitraum 11.1.2007 bis 30.3.2007 wurde im Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend kein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis begründet.

 

Fragen 13 bis 16:

Außer den üblichen notwendigen Instandhaltungsarbeiten fielen bis zum 30. März 2007 keine Kosten für Umbauten an; die Kosten für die Ergänzung des Mobiliars betrugen € 424,00.

 

Fragen 17 bis 20:

Es erfolgten keine Neuanschaffungen; für vorhandene Dienstautos (Audi A 6, Audi A 8) fielen Service- und Umrüstungskosten in Höhe von € 2.470,36 an.

 

Fragen 21, 22 und 24:

Bis zum 30.3.2007 wurden Kosten in Höhe von € 1.600,40 abgerechnet; von einer detaillierten Auflistung wird aus verwaltungstechnischen Gründen Abstand genommen.

 

Frage 23:

Vom 11. Jänner bis 30. März 2007 wurden von mir und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Büros insgesamt 18 Inlands- und 4 Auslandsdienstreisen abgerechnet. Dafür sind Reisekostenersätze gemäß RGV für meine Mitarbeiter/-innen sowie Flug- bzw. Nächtigungskosten von insgesamt € 9.028,22

angefallen.

 

Frage 25:

Bis zum 30.3.2007 wurden diesbezügliche Kosten in Höhe von € 90,-- abgerechnet.

 

Fragen 26 und 27:

Die Änderung der Ministeriumsbezeichnung verursachte Änderungsaufwand in mehreren IT-Subsystemen, die Kosten dafür sind in den internen Personalfixkosten enthalten. Für die Umgestaltung der Homepage fielen keine Kosten an.

 

Frage 28:

Dies kann ausgeschlossen werden.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin